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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2020-09-21

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-21

Wortprotokoll

Zur Ausgangslage: Die Vorlage geht zurück auf die Motion Schmid Martin 17.3371, mit der gefordert wurde, dass im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) und im Verrechnungssteuergesetz bei elektronischer Einreichung der Steuererklärungen sowie des Antrages auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer das Erfordernis der Unterschrift aufgehoben wird. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat sich sodann zum Ziel gesetzt, dass alle Daten bei ihr online eingereicht werden und sie online verlassen können. Dafür sind die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Zum Inhalt: Der Bundesrat beantragt im Wesentlichen folgende Änderungen. Eine vollständig elektronische Einreichung der Steuererklärung und weiterer Eingaben soll befördert werden. In elektronischen Verfahren sollen die Authentizität und Integrität der übermittelten Daten sichergestellt werden. Ist eine Unterzeichnung der Eingaben gesetzlich vorgesehen, so kann die zuständige Behörde bei elektronischer Einreichung von Eingaben anstelle der Unterzeichnung die Möglichkeit einer elektronischen Bestätigung der Angaben durch die steuerpflichtige oder antragstellende Person vorsehen. Bei den Steuern, die von der ESTV erhoben werden, sowie beim internationalen Informationsaustausch in Steuersachen ist vorgesehen, dass der Bundesrat die elektronische Durchführung von Verfahren vorschreiben kann. Im Verrechnungssteuergesetz wird bei der Meldung von Versicherungsleistungen an die ESTV die systematische Verwendung der AHV-Nummer vorgesehen. Im StHG wird vorgesehen, dass die Kantone das kantonale Recht in der Regel innert zwei Jahren an neue Bestimmungen des StHG anpassen müssen.

Durch die vorgesehenen Neuerungen ergeben sich keine unmittelbaren finanziellen und personellen Auswirkungen für den Bund. Die Auswirkungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung entstehen im Rahmen der einzelnen Informatikprojekte. [PAGE 1703]

Die Kommission hat an der Sitzung vom 23. Juni Anhörungen zu dieser Vorlage durchgeführt. Die Detailberatung hat sie am 17. August vorgenommen. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass Grundlagen für die Digitalisierung geschaffen werden müssen. So können administrative Entlastungen und Vereinfachungen für die Steuerpflichtigen erreicht und unnötige Arbeiten eingespart werden. Mit dieser Vorlage schaffen wir auch die Voraussetzung für effizientere Prozesse und Verfahren in der Steuerverwaltung.

Die Minderheit Amaudruz will aus grundsätzlichen Gründen nicht auf die Vorlage eintreten. Sie erachtet das Missbrauchspotenzial bei elektronischen Verfahren als zu hoch. Es[NB]könnten Sicherheitslücken in der Übermittlung auftreten, was gerade bei solch vertraulichen Daten heikel sei.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 16 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen, auf die Vorlage einzutreten.