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Grossen Jürg · Nationalrat · 2020-09-21

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2020-09-21

Wortprotokoll

Die Grünliberalen setzen sich in allen Bereichen für durchgängige elektronische Behördenleistungen für Bevölkerung, Wirtschaft und Verwaltung ein. Dazu gehören auch alle Verfahren in Zusammenhang mit Steuern. Diese sollen künftig einfach und unkompliziert elektronisch abgewickelt werden können. Die Kantone sollen zudem verpflichtet werden, den Steuerpflichtigen Dokumente ausschliesslich in elektronischer Form zuzustellen, wenn diese das so wünschen. Damit wird eine medienbruchfreie Abwicklung ermöglicht.

Aus diesem Grund treten wir Grünliberalen auf die Vorlage ein, denn diese geht in eine zukunftsweisende Richtung.

Gerade in der Corona-Pandemie haben wir gesehen, wie rückständig die Schweizer Behörden, zumindest teilweise, in Sachen Digitalisierung noch sind: Im Austausch zwischen dem Bundesamt für Gesundheit und den Kantonen wurde tatsächlich noch per Fax kommuniziert. Durchgängige digitale, also medienbruchfreie Systeme und Datenportale? Fehlanzeige!

Ein wenig besser sieht es im Steuerbereich aus. Einige Kantone bieten digitale Lösungen in unterschiedlicher Tiefe an. Trotzdem dominieren immer noch Postzustellungen und Papierformulare. Es ist höchste Zeit, dass künftig sämtliche Verfahren im gesamten Steuerbereich rein digital abgewickelt werden. Auch der Datenaustausch zwischen den kantonalen und den nationalen Behörden soll in einheitlichen Formaten erfolgen.

Für die Grünliberalen ist dabei zentral, dass die Identifizierung der steuerpflichtigen Person und die Datenintegrität sichergestellt sind: Sie bilden die Grundlage für die Zuverlässigkeit der Datenübermittlung und generell für das Vertrauen in das System.

Für uns ist das Subsidiaritätsprinzip zentral, und das soll es auch bleiben. Aber auch mit dieser Grundeinstellung ist es aus Effizienzgründen sinnvoll, dass der Bund moderat und koordinierend in die Zuständigkeitsbereiche der Kantone eingreift. Unterschiedliche kantonale Regelungen haben bisher eine einfache und effiziente Umsetzung elektronischer Verfahren im Steuerbereich behindert. Mit einheitlichen Standards kann dieses Problem nun gelöst werden.

Ich komme zu den einzelnen Artikeln. Für uns Grünliberale ist klar, dass der Bundesrat die juristischen Personen zu gegebener Zeit zur vollständig elektronischen Abwicklung der Verfahren im Steuerbereich verpflichten können soll. Diese Lösung spart Kosten für doppelte Systeme und Verfahren, sowohl bei den Unternehmen wie auch aufseiten der Behörden. Wir halten es für eine unberechtigte Befürchtung, dass damit Unternehmen oder Vereine in ein paar Jahren von einer unvorhersehbaren Digitalisierungswelle überrollt werden. Der Bundesrat wird sich den Zeitpunkt der Einführung gut überlegen, sicher nichts überhasten und für etwaige Problemfälle auch Ausnahmen vorsehen. Wir unterstützen deshalb bei Artikel 41a des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben und bei allen weiteren Gesetzesanpassungen mit demselben Inhalt den Minderheitsantrag.

Die Grünliberalen verlangen, dass die Kantone eine komplett elektronische Abwicklung sämtlicher Verfahren für alle, die das so wollen, ermöglichen. Es soll dabei keine Medienbrüche geben, also alles ohne Post, Papier und Scanning möglich sein; das gilt für natürliche und für juristische Personen. Die deutliche Mehrheit unterstützt das, die Zeit ist reif dazu. Für juristische Personen ist sowohl die aktuelle Situation als auch die vom Bundesrat vorgesehene Lösung zu wenig fortschrittlich. Nur sieben Kantone ermöglichen heute die elektronische Einreichung der Steuererklärung auch für juristische Personen. Das ist für uns klar zu wenig. Auch juristische Personen sollten das Recht haben, ihre steuerlichen Verfahren rein elektronisch abzuwickeln. Das spart Kosten für verdoppelte Systeme und Verfahren hüben wie drüben. Sowohl die Unternehmen wie auch die Steuerverwaltungen auf allen Ebenen können von diesen digitalen Verfahren profitieren. Wir unterstützen deshalb bei Artikel 104a des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und bei allen weiteren Gesetzesanpassungen mit demselben Inhalt den Mehrheitsantrag.

Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass für den Austausch zwischen Steuerpflichtigen, Bund, Gemeinden und Kantonen nicht nur die Formulare, sondern auch die Datenformate einheitlich sein müssen. Nur so können wir einen echten Schritt in der Digitalisierung machen und das Ziel einer schlanken und effizienten Verwaltung erreichen. Die Grünliberalen unterstützen deshalb bei Artikel 71 Absatz 3 StHG den Mehrheitsantrag.

Ebenfalls die Mehrheit unterstützen wir beim Thema Identifikation bei Artikel 36a Absatz 2 des Verrechnungssteuergesetzes. Die Grünliberalen sind einverstanden damit, dass die Identifikation über die AHV-Nummer erfolgt. Elektronische Steuererklärungen sind heute zwar in der Mehrheit der Kantone, nicht aber in allen möglich, obwohl es viele Vorteile bringt - es sind vor allem Vorteile. Fehler können eliminiert werden, die Qualität steigt, Plausibilisierungen werden vereinfacht, und viele Fälle können rein automatisch abgewickelt werden. Das verhindert eine Verdoppelung von Systemen und Verfahren und spart Kosten mindestens im zweistelligen Millionenbereich. Spannend finden wir, dass der Kanton [PAGE 1706] Obwalden bereits heute komplett elektronisch unterwegs ist. Die ganze Schweiz kann nun nachziehen.

Zusammengefasst kann man sagen, dass wir auf die längst fällige Vorlage zur Etablierung von durchgängig elektronischen Verfahren im Steuerbereich eintreten. Mit einer Ausnahme, nämlich bei Artikel 41a des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben, wo wir die Minderheit unterstützen, unterstützen wir überall die Mehrheit. Wir befinden uns im Jahr 2020. Es ist höchste Zeit, dass wir dieses Gesetz beschliessen. Besten Dank für Ihre Unterstützung.