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preparatory:AB 269402

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-21

Wortprotokoll

Ich möchte doch noch ein Votum für die Mehrheit einwerfen. Es wurde jetzt gesagt, man wolle Spielraum haben, indem man keine Umsatzgrenze definiere. Es ist ja die Idee der ständerätlichen Kommission, dass man das hier mit 60 Prozent bestimmt. Vorweggenommen kann man vielleicht sagen: Gut ist, dass wir uns alle darin einig sind, dass der Umsatzeinbruch bzw. -rückgang die richtige Grösse ist. Das ist messbar, das ist objektiv. Wenn man durch Covid beeinflusst ist, dann hat man weniger Umsatz. Die Gewinne oder das Nettoeinkommen sind nicht die richtigen Grössen, denn diese kann man beeinflussen. Es ist gut, dass wir uns hier auf die Umsatzeinbusse festlegen können.

Nun ist diese beim nationalrätlichen Beschluss natürlich relativ unbestimmt: "Ein Härtefall bemisst sich nach den Kriterien der Umsatzeinbusse [...]." Konkret würde sie im Extremfall jeder Kanton anders festlegen. Die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz hat auch gesagt: Es ist zu starr, wir möchten eine offenere Lösung. Aber Sie müssen bedenken - es wurde auch in der Kommission gesagt -, dass der Bund sich mit 50 Prozent beteiligt. Insofern wäre es nicht ganz fair, wenn man sagen würde, der eine Kanton macht schon bei einem Umsatzeinbruch von nur 10 Prozent einen Härtefall geltend, und der Bund muss sich dann beteiligen. Eine national einheitliche Regelung wäre sinnvoll.

Es kommt hinzu, dass man, wenn man hier eine Regel festlegt, doch ziemlich klare Kriterien hat und damit auch eine Ausscheidung von vielen Fällen, die gar nicht in die Prüfung kommen müssten. Hier, mit der Lösung der Mehrheit der ständerätlichen Kommission, sagt man, man muss mehr als 40 Prozent Umsatzeinbusse haben. In einem normalen Geschäftsjahr haben Sie vielleicht schon 10 oder 20 Prozent Umsatzeinbusse, wenn es nicht gut geht. Wir reden hier aber von Härtefällen, und 40 Prozent ist jetzt wirklich eine Grösse, wo dann viele noch drin sind. Aber man nimmt die raus, die - ich sage es jetzt so - Schwankungen haben, die vorkommen können. 40 Prozent Umsatzeinbusse muss man haben. Diejenigen, die das nicht haben, sind keine Härtefälle. Ich glaube, das ist eine Definition, bei der man gut verharren kann. Das wäre mal der Vorteil der klaren Grenze.

Dann kommt hinzu - das hat der Kommissionssprecher gesagt -, dass wir im Mehrheitsantrag auch die Berücksichtigung der gesamten Vermögens- und Kapitalsituation explizit aufgenommen haben. Jetzt kann man sagen: Ja, im Nationalrat ist es implizit über das Insolvenzrisiko auch enthalten. Aber wir sind hier auf Gesetzesebene, und ich glaube, wir sollten auch klar legiferieren und festhalten, was wir meinen.

Dann sage ich noch etwas zum Insolvenzrisiko. Dieser Begriff ist wirklich sehr unbestimmt. Jeder von uns, der ein Geschäft eröffnet oder in einem tätig ist, hat ein potenzielles Insolvenzrisiko. Deshalb müsste man sagen: Alle haben ein Härtefallrisiko, weil ein Insolvenzrisiko gegeben ist. Dann kommt die Kernfrage. So wie es hier steht, in der Version der Minderheit bzw. des Nationalrates, bemisst es sich nach dem Insolvenzrisiko. Ja, was heisst das jetzt? Sind diejenigen ein Härtefall, die ein Insolvenzrisiko haben? Oder sind diejenigen ein Härtefall, die kein Insolvenzrisiko haben? Soll man die unterstützen, die Überlebenschancen, also kein Insolvenzrisiko haben? Das wäre eigentlich die Meinung. Oder soll man die unterstützen, die eben ein Insolvenzrisiko haben? Das kann ja nicht die Meinung sein. Und, wie gesagt: "Insolvenzrisiko" ist ein sehr allgemeiner, nicht definierter Begriff, und wir sind hier auf Gesetzesebene.

Ich würde Ihnen deshalb schon beliebt machen, dass wir auf Gesetzesebene klar festlegen: Jahresumsatz unter 60 Prozent des mehrjährigen Schnitts. Das ist eine klare Grösse, das kann man messen; es ist objektiv, und man kann damit vermeiden, dass man mit "Insolvenzrisiko" einen unbestimmten Rechtsbegriff aufnimmt. Als Zusatz kann man auch noch die Berücksichtigung der gesamten Vermögens- und Kapitalsituation im Gesetz klar festhalten, damit es für jedermann klar ist.

Ich bitte Sie deshalb, die Mehrheit zu unterstützen.