Badertscher Christine · Nationalrat · 2020-09-21
Badertscher Christine · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2020-09-21
Wortprotokoll
Die Corona-Krise ruft uns in Erinnerung, dass das, was in weiter Ferne passiert, oft direkte Auswirkungen auf unser Leben hat. Es ist auch deshalb eine Pflicht der - immer noch - überdurchschnittlich reichen Schweiz, die Menschen in den Entwicklungsländern und somit auch die globale wirtschaftliche Stabilität zu unterstützen. Deshalb ist die internationale Zusammenarbeit für die grüne Fraktion ein zentrales und wichtiges Thema. Wir unterstützen die Arbeit der Schweiz auf dieser Ebene mit voller Überzeugung.
Der Nationalrat und der Ständerat haben die Strategie und die dazugehörigen Rahmenkredite genehmigt. Wir haben nur noch eine Differenz zu bereinigen. Der Nationalrat hatte mit Artikel 2a einen Zusatz eingefügt. Dieser fordert, dass sich die jährlichen Beiträge an der wirtschaftlichen Entwicklung orientieren und pro Jahr maximal einen Viertel der Rahmenkredite betragen sollen.
Dieser Zusatz ist aus mehreren Gründen unnötig. Die Finanzkommission und das Parlament werden ohnehin jedes Jahr die Kredite für die IZA-Strategie festlegen. Dabei hat die Finanzkommission die wichtige Aufgabe, die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz zu berücksichtigen und entsprechend zu handeln. Dieser Zusatz ist also überflüssig. Insbesondere als Mitglied der Finanzkommission lehne ich ihn ab, denn damit bräuchte es die Finanzkommission eigentlich gar nicht mehr. Es besteht also absolut kein Grund, diese wichtige parlamentarische Aufgabe in den Bundesbeschlüssen zu den IZA-Rahmenkrediten bereits vorwegzunehmen. Mit diesem Zusatz würde das Parlament seinen eigenen Kompetenzen vorgreifen, was keinen Sinn macht.
Der zweite Teil, welcher fordert, dass der jährliche Beitrag maximal einen Viertel des Rahmenkredits betragen darf, schadet der IZA-Strategie. Denn damit wird die wichtige Aufgabe des Bundesrates, angemessen auf aktuelle aussen- und entwicklungspolitische Herausforderungen zu antworten, unnötig eingeschränkt. Falls beispielsweise in einem Jahr eine grosse Hungersnot in einer Region eintritt, die potenziell zu massiven Migrationsströmen führt, könnte der Bundesrat gemäss diesem Zusatz nicht flexibel genug einschreiten und die Mittel für dieses Jahr erhöhen, um der Krise entgegenzutreten. Eine solche Einschränkung ist nicht im Interesse der Schweiz.
Zudem diskriminiert dieser Zusatz die internationale Zusammenarbeit im Vergleich zu anderen ungebundenen Ausgaben des Bundes. Konsequenterweise müsste diese Klausel bei allen Rahmenkrediten eingefügt werden, d. h. auch bei der Armee, der Bildung und der Landwirtschaft. Ich bin sicher, dass viele hier im Saal damit nicht einverstanden wären.
Aus all diesen Gründen lehnen wir den Antrag der Minderheit Büchel Roland ab. Die vorgesehenen Mittel für die Rahmenkredite sind für die Schweiz auch mit der Corona-Krise tragbar. Sie sind kein Luxus, sondern eine notwendige Investition in die Zukunft.