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Candinas Martin · Nationalrat · 2020-09-22

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-22

Wortprotokoll

Für die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP ist klar, dass Extremismus und Terrorismus konsequent bekämpft werden müssen. Wiederholt haben wir entsprechende Massnahmen beantragt. Auch bei der Differenzbereinigung halten wir an diesem Grundsatz fest.

Ich gehe kurz auf die Minderheiten ein; zur Minderheit Hurter Thomas: Mit der vorliegenden Revision wird die bestehende Strafnorm gegen kriminelle Organisationen angepasst, damit sie auch auf Terrororganisationen zugeschnitten ist. Wir begrüssen die vorgesehene Erhöhung des Strafmasses. Der Mitte-Fraktion fehlt jedoch die ausdrückliche Erwähnung, dass diese Strafbestimmung für humanitäre Dienste, die von einer unparteiischen humanitären Organisation, wie dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, erbracht werden, nicht angewendet werden kann. Im Heimatland des IKRK, dem Geburtsort der Genfer Konvention, wäre es, auch mit Blick auf unser Ansehen als Sitz von vielen internationalen Organisationen, völlig unverständlich, wenn wir eine Organisation wie das IKRK nicht ausdrücklich von dieser Strafbestimmung ausnehmen würden.

Alle sind sich einig, dass solche Tätigkeiten nicht bestraft werden sollen, aber sie fallen unter diesen Artikel. Vergessen wir nicht, dass im Rechtsstaat der Gesetzgeber und nicht der Richter entscheiden sollte, was strafbar ist. Genau das stellen wir hier sicher, wenn wir der Mehrheit zustimmen. Damit die humanitären Dienste nicht von einer beliebigen Organisation auch missbräuchlich erfolgen können, haben wir sie sehr eng eingeschränkt, und zwar auf solche, "die von einer [PAGE 1729] unparteiischen humanitären Organisation, wie dem Internationalen Roten Kreuz, in Übereinstimmung mit dem gemeinsamen Artikel 3 der Genfer Abkommen vom 12. August 1949 erbracht werden". Für das internationale Genf ist diese Bestimmung wichtig.

Der National- und der Ständerat haben sich mehrheitlich für eine Ausnahmeregelung für humanitäre Organisationen ausgesprochen. Der Wille, dass diese explizit von dieser Regelung ausgenommen werden, ist somit unbestritten. Es geht jetzt um die Frage, welche Variante besser ist. Die Frau Bundesrätin hat uns mitgeteilt, dass die Variante Nationalrat besser ist als jene des Ständerates, weil sie einerseits die Unparteilichkeit der Organisation und andererseits das IKRK als Beispiel explizit nennt, womit ein in der Schweiz bekannter Massstab gesetzt wird.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.

Zur Minderheit Addor: Im Rechtshilfegesetz soll die Fähigkeit zur internationalen Zusammenarbeit mit anderen Staaten weiter ausgebaut werden. Um auch bei länderübergreifenden, komplexen Fällen genügend gewappnet zu sein, können neu gemeinsame Ermittlungsgruppen mit Partnerstaaten eingerichtet werden. Angesichts der heute vorhandenen Mobilität, gerade von Schwerstkriminellen, ist dies notwendig. Ebenso sollen der Austausch und die Auswertung von internationalen Informationen über die Terrorismusfinanzierung verbessert werden. Die Meldestelle für Geldwäscherei soll zu diesem Zweck Meldungen aus dem Ausland auch dann bearbeiten können, wenn dazu keine Meldung aus dem Inland vorliegt. Zudem soll die Rechtshilfe bei Bedarf vereinfacht und beschleunigt werden. Gerade im Bereich des Terrorismus ist diese Massnahme, auch wenn nur "ausnahmsweise" davon Gebrauch gemacht werden darf, von grösster Bedeutung für die Sicherheit.

Die internationale Zusammenarbeit ist bei der Terrorismusprävention und -bekämpfung essenziell. Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP anerkennt, dass dabei Informationen und Beweismittel teilweise vorzeitig übermittelt werden müssen. Mit dem Kompromissantrag der Mehrheit halten wir im Grundsatz an der nationalrätlichen Fassung fest. Wir kommen aber dem Ständerat in einem gewichtigen Punkt entgegen: Wir schränken die Ermittlungen mit dem Ausland[NB]auf[NB]Fälle[NB]von organisierter Kriminalität oder Terrorismus ein.

Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP bittet Sie, der Mehrheit zu folgen und die Minderheitsanträge abzulehnen.