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Flach Beat · Nationalrat · 2020-09-22

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2020-09-22

Wortprotokoll

Wir sind jetzt wahrscheinlich in der letzten oder vielleicht vorletzten Runde vor der Einigungskonferenz. Die grünliberale Fraktion hat immer gesagt, dass sie Massnahmen unterstützt, die im Bereich der Terrorismusbekämpfung mit rechtsstaatlichen Mitteln und vor allen Dingen in der Zusammenarbeit mit anderen Staaten dafür sorgen, dass Rechtsbrecher gefasst und auch ins Gefängnis gesteckt werden.

Jetzt geht es hier bei Artikel 260ter um die kriminellen Organisationen. Herr Hurter, Sie irren sich: Es geht hier nicht darum, kriminelle Organisationen zu verbieten. Hier geht es vielmehr darum, ob sich jemand, der in einer solchen Organisation mithilft oder mit dabei ist, strafbar macht. Es ist ein typischer Fall der echten Konkurrenz, denn wenn jemand, wie in Ihrem Beispiel, mit einem Flugzeug irgendwo hineinfliegt, einen Schaden anrichtet und Menschen tötet, hat er sich sowieso strafbar gemacht. Wenn er dabei hilft, das zu tun, macht er sich auch strafbar. Die Frage ist, wie er zu bestrafen ist, wenn er das nicht tut, sondern nur in einer solchen Organisation mithilft. Das ist die echte Konkurrenz. Er fährt beispielsweise mit einem Krankenwagen verletzte Personen irgendwohin und bringt auf dem Rückweg Waffen zu einer Terrororganisation. Dann macht er sich deswegen strafbar. Das ist ganz klar. Er ist dann einer, der eine kriminelle Organisation unterstützt. Die Frage ist nur, ob die Organisation, die den Krankenwagen zur Verfügung stellt, automatisch auch zu einer kriminellen Organisation gemacht wird.

Weil wir jetzt hier in Artikel 260ter Absatz 1 Buchstabe abis eine neue Umschreibung einer kriminellen Organisation einführen und in Buchstabe b sagen, dass dieses Strafmass auch für jemanden gilt, der eine solche Organisation in ihrer Tätigkeit unterstützt, braucht es eben diesen Buchstaben c. Die Schweiz als Garantiestaat beispielsweise des IKRK, die Schweiz, die traditionell der humanitären Hilfe verpflichtet ist, muss dafür sorgen, dass es nicht plötzlich irgendwo heisst: Dort gibt es eine Organisation, die zwar hilft, bei der aber irgendeine Einzelperson mit den Fahrzeugen auch schon Unrechtes getan hat, weshalb wir sie auch zu diesen Organisationen zählen müssen, womit auch Personen strafbar sind, die dort sonst wie geholfen haben. Bislang ist das nicht passiert. Aber wir ändern ja jetzt genau die Umschreibung dieser Organisationen. Wir wollen die Umschreibung ausweiten, weil wir eben nicht wollen, dass irgendwelche Organisationen unter Vorspiegelung humanitärer Hilfe terroristische Organisationen unterstützen.

Ob jetzt die Fassung des Nationalrates oder des Ständerates besser ist, kann ich, ehrlich gesagt, nicht beurteilen. Bleiben Sie jetzt bitte beim Nationalrat! Allenfalls gibt es dann noch eine bessere Lösung in der Einigungskonferenz; vielleicht findet sie eine noch etwas geschicktere Formulierung.

Bei Artikel 80dbis geht es um die Weitergabe von Informationen an ausländische Strafverfolgungsbehörden, bevor ein Gericht dem zugestimmt hat, quasi dann, wenn Gefahr im Verzug ist. Herr Hurter, Sie haben gesagt, man solle das einfach mal machen, die Behörden würden dann schon darauf schauen, ob das gerechtfertigt sei. Ich würde gerne hören, ob Sie, wenn es beim Steuerstrafrecht um dieselbe Frage geht, den Behörden auch Informationen geben möchten. Ich bitte Sie einfach, daran zu denken, dass wir hier eine Ausnahme ins Gesetz aufnehmen. Wir geben einer Strafverfolgungsbehörde die Möglichkeit, Beweismittel, Informationen vor einem rechtsgültigen Entscheid an eine ausländische Strafverfolgungsbehörde weiterzugeben, um allenfalls Terroristen oder andere Verbrecher zu fangen. Da ist es wichtig, dass wir darauf achten, dass wir im Gesetz klar umschreiben, in welchen Fällen das geschehen soll und in welchen nicht. Das soll nicht irgendeine Behörde selber entscheiden, vielleicht auch unter Druck aus dem Ausland.

Darum bitte ich Sie hier ebenfalls, der Mehrheit zu folgen.