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Reimann Maximilian · Ständerat · 2002-09-19

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-19

Wortprotokoll

Auch zu diesem neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Lettland, das Ihnen von der Kommission einstimmig zur Genehmigung beantragt wird, möchte ich in Ergänzung zum schriftlichen Bericht eine kurze Erklärung zu Protokoll geben.

Wie Sie aus dem zweitletzten Absatz auf der Rückseite des Kommissionsberichtes ersehen, erhofft sich unsere Kommission, dass gleichzeitig mit diesem Abkommen analoge Doppelbesteuerungsabkommen mit den beiden anderen baltischen Staaten - Estland und Litauen - in Kraft treten [PAGE 682] können. Allerdings haben sich die Verhandlungen mit diesen beiden Ländern etwas verzögert, wobei die Ursache der Verzögerung nicht auf Schweizer Seite lag. Die Abkommen mit Estland und Litauen liegen uns als Erstrat nun in der kommenden Wintersession zur Behandlung vor.

Die Aussenpolitische Kommission hat sich vorsorglich dafür ausgesprochen, dass sich ausnahmsweise beide Räte in der gleichen Session mit den Beschlüssen befassen. Das würde heissen: Dringlichkeitsverfahren. Ich darf Ihnen mitteilen, dass die Ratsbüros diesem Vorgehen inzwischen zugestimmt haben. Damit könnten alle drei Doppelbesteuerungsabkommen mit den baltischen Staaten gleichzeitig auf Anfang nächsten Jahres in Kraft treten, und dies ganz zum Wohl und zur Vertiefung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und dem baltischen Wirtschaftsraum.