Frick Bruno · Ständerat · 2002-09-19
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-19
Wortprotokoll
Herr Cornu stimmt mit uns überein, dass der Risikoausgleich dem Grundsatz nach revisionsbedürftig ist. Er hat darum auf die Gesetzesbestimmung verwiesen, die wir bei der Änderung des Krankenversicherungsgesetzes beschlossen haben. Wir haben den Risikoausgleich dort dem Grundsatz nach einer Revision unterzogen. Er befürchtet aber, dass später, wenn wir der Standesinitiative Folge geben, vieles so umgesetzt würde, wie es der Kanton Jura und sein Vertreter in der Anhörung dargelegt haben.
Nun, wir müssen uns in der Frage, ob der Standesinitiative Folge zu geben ist oder nicht, an das Reglement halten. Das Geschäftsverkehrsgesetz sagt bezüglich Standesinitiativen in Artikel 21octies Absatz 2: "Die Kommissionen beurteilen den Regelungsbedarf. Wird ein solcher Bedarf grundsätzlich bejaht, so berichten die Kommissionen über den Stand allfällig bereits eingeleiteter Verfahren, die mit der Initiative in Zusammenhang stehen, und über das weitere Vorgehen." Das haben wir getan. Wir haben Sie informiert, dass wir bereits mit der Revision des Krankenversicherungsgesetzes darüber legiferiert haben und dass die Sache nun beim Nationalrat liegt. Wenn wir den Handlungsbedarf bejahen - er besteht ja noch immer, weil die Gesetzesrevision nicht abgeschlossen ist -, müssen wir der Initiative Folge geben.
Wir müssen aber Folgendes wissen: Eine Standesinitiative ist keine Motion, die den Rat oder den Bundesrat bindet, vor allem nicht in der Richtung, wie etwas umzusetzen ist. Es geht nur um die Frage: Besteht in diesem Bereich generell Handlungsbedarf? Wenn ja, müssen wir die Initiative überweisen, solange die Gesetzesrevision noch nicht abgeschlossen ist. Wir haben Sie informiert, dass die Revision im Gange ist: Bei uns ist sie durch, sie liegt beim Nationalrat und sollte in der Wintersession dort auch bearbeitet und entschieden werden.
Nachher, nach Abschluss des Verfahrens im Nationalrat, ist die Initiative grundsätzlich erledigt. Aber solange der Nationalrat noch nicht entschieden und die Schlussabstimmung noch nicht stattgefunden hat, ist eben das Verfahren noch nicht abgeschlossen, und solange ist einer Standesinitiative eben Folge zu geben. Die Kommission und Herrn Cornu trennt nicht eine materielle Differenz, sondern es geht lediglich darum, wie das Verfahren aufgrund des Geschäftsverkehrsgesetzes ist. Nach unserer Auffassung und Interpretation sind wir korrekt vorgegangen und müssen der Standesinitiative Folge geben, weil eben das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Sie löst aber noch keinen weiteren Gesetzgebungsbedarf aus, was es klar festzustellen gilt: Wir lösen damit keine neue gesetzgeberische Aktivität aus, sondern das Ganze wird im Rahmen der KVG-Revision abgeschlossen.