Arslan Sibel · Nationalrat · 2020-09-22
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2020-09-22
Wortprotokoll
Wir haben in den letzten zwanzig Jahren in allen Lebensbereichen grosse gesellschaftliche Veränderungen erlebt, insbesondere im Bereich Familie und Partnerschaft. Bei solchen Entwicklungen besteht immer die Gefahr, dass die Gesetzgebung hinterherhinkt und es dadurch zu Ungerechtigkeiten und ungewollten Situationen kommt. Die faktische Lebenspartnerschaft, oft verbunden mit Kindern des jeweiligen Lebenspartners, gehört heute zum Alltag. Diese faktischen Lebenspartnerschaften dauern sehr oft Jahrzehnte und sind genauso eng wie Eheverhältnisse.
Trotzdem trägt das heutige Erbrecht diesem Umstand nicht Rechnung, sondern begünstigt Personen, zu denen der Erblasser oder die Erblasserin möglicherweise kaum mehr Beziehungen hat, während die Personen der faktischen Lebenspartnerschaft auf die Unterstützung des Erblassers oder der Erblasserin angewiesen sind. Der neu vom Bundesrat beantragte Artikel 474 Absatz 2 ZGB will diesem Umstand im Zusammenhang mit den Artikeln 606a bis 606d ZGB Rechnung tragen. Die ständerätliche Kommission sprach sich zuerst knapp, das Ratsplenum dann klarer gegen diese Änderung aus, ebenso wie die Mehrheit Ihrer Kommission. Ich bin jedoch überzeugt, dass nur der Entwurf des Bundesrates zu einer gerechten Lösung führt, und stelle deshalb den Minderheitsantrag, die Lösung des Bundesrates umzusetzen.
Die Gründe habe ich bereits angetönt. Es geht um eine Absicherung des faktischen Lebenspartners oder der faktischen Lebenspartnerin, um zu verhindern, dass er oder sie in eine materielle Notlage gerät. Eine solche Absicherung kann dann nötig werden, wenn der faktische Lebenspartner oder die faktische Lebenspartnerin aufgrund von Verpflichtungen im Haushalt oder von Betreuungsaufgaben gegenüber Angehörigen keine oder nur eine reduzierte Erwerbstätigkeit ausübte. Er oder sie kann deshalb unter Umständen in eine materielle Notlage geraten, wenn der faktische Lebenspartner oder die faktische Lebenspartnerin stirbt. Es wäre doch stossend, wenn solche Personen zu Sozialhilfeempfängern würden, obwohl in der Erbschaft genügend Geld vorhanden wäre. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass der Erblasser oder die Erblasserin die erwähnte Absicherung wollte, dies aber aus irgendeinem Grund nicht in Form eines Testamentes festhalten konnte.
Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag und folglich dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.
Wir Grünen werden aus Effizienzgründen auf ein Fraktionsvotum verzichten, und wir werden die Minderheitsanträge Marti Min Li unterstützen.