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Graf Maya · Ständerat · 2020-09-22

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2020-09-22

Wortprotokoll

Ich vertrete diese Minderheit, um Sie davon zu überzeugen, hier dem Nationalrat zuzustimmen. Es ist nun aber so, dass der Nationalrat gar keine Debatte darüber geführt hat, weil der Antrag der Kommission gar nicht bestritten wurde. Die Schwesterkommission und der Nationalrat sind hier der Meinung, dass der letzte Satz von Absatz[NB]4, "Die Aufzeichnungen können in anonymisierter Form für Zwecke der Schulung oder Unfallverhütung weiterverwendet werden", gestrichen werden soll. Dieser Satz ist nicht notwendig. Damit soll auch gezeigt werden, dass es wirklich nur um das Sicherheitsbedürfnis der ETH geht und nicht noch darum, dass die heiklen Daten auch weiterverwendet werden könnten.

Der 2. Abschnitt, "Videoüberwachung", bestehend einzig aus Artikel 36i, ist neu im ETH-Gesetz. Solche Bestimmungen gab es vorher nicht. An den ETH können jetzt Schulungsräume, Eingänge usw. überwacht werden. Das ist schon ein grosser Schritt. In der Kommission wurde uns dennoch versichert, dass es keine systematische Überwachung gibt und dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden müssen. Auch soll nicht die individuelle Arbeitsleistung überwacht werden; auch das ist extrem wichtig festzuhalten. Vielmehr soll der Aspekt der Sicherheit für die Studierenden und für das Personal der ETH an erster Stelle stehen. Wie wir aber wissen, sind Videoüberwachungen immer sehr heikel, und zwar nicht nur aus datenschutzrechtlicher Perspektive, sondern auch aus Sicht der persönlichen Integrität der Menschen, die dort arbeiten, studieren sowie ein- und ausgehen. Aus diesem Grund sollte man hier extrem vorsichtig sein.

Der ganze Sicherheitsaspekt ist gewährleistet, auch wenn dieser Satz wegfällt, wie es der Nationalrat beschlossen hat und ich es Ihnen mit meiner Minderheit beantrage.