Brändli Christoffel · Ständerat · 2002-09-23
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-09-23
Wortprotokoll
In Bezug auf die Publikationspflicht gibt es eine Mehrheit und eine Minderheit. Es geht um die Frage, wie weit diese Publikationspflicht gehen soll. Die Minderheit vertritt die Auffassung, dass eine Mitteilungspflicht an die Organisationen bzw. die Publikation im Bundesblatt oder im kantonalen Publikationsorgan erfolgen muss, und zwar in jedem Fall. Die Mehrheit beschränkt diese Pflicht auf Verfügungen gemäss Absatz 3 Buchstaben c und d.
Die Mehrheit vertritt die Auffassung, dass eine Publikation aller Verfügungen unangemessen ist und auch im Widerspruch zu den Bestrebungen um administrative Vereinfachungen steht. Die Regierungsräte, die hier sitzen und jeweils Bauten ausserhalb der Bauzonen im kantonalen Publikationsorgan publizieren müssen, können davon ein Lied singen.
Grundsätzlich müsste man sich sogar fragen, ob sich die beschwerdeberechtigten Organisationen nicht so organisieren müssten, dass sie aufgrund der üblichen Publikationsvorschriften ihre Rechte wahrnehmen können. Bei Privaten ist dies bei Ortsplanungsrevisionen und anderem üblich.
Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen und diesen administrativen Aufwand nicht noch auszudehnen.