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Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2020-09-22

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-22

Wortprotokoll

Ich spreche hier für meine Minderheit, aber gleichzeitig auch für die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP.

Sie haben es gehört: Das Ziel dieser Vorlage ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Zusammenarbeit mit internationalen Strafinstitutionen. Der Auslöser war das Rechtshilfeersuchen im Zusammenhang mit dem Sondertribunal für den Libanon 2016 und dem Attentat auf Präsident Hariri.

Was ist der Grund, dass wir diese gesetzliche Grundlage brauchen? Die Rechtshilfe ist bis dato auf Staaten beschränkt. Das heisst, dass diese im Zusammenhang mit internationalen Strafinstitutionen und Sondertribunalen nicht angewendet werden kann. Zudem war diese bisher in einem Bundesbeschluss respektive in einem befristeten Bundesgesetz geregelt.

Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP begrüsst die Schaffung der gesetzlichen Grundlage. Sie ist wichtig für eine starke und aktive Aussenpolitik der Schweiz. Nur, das Problem in diesem Zusammenhang ist, dass die Ausweitung des Bundesbeschlusses oder des befristeten Bundesgesetzes auf andere Tribunale möglich wäre, dieser aber enge Grenzen gesetzt sind. In diesem Zusammenhang gilt es zu erwähnen, dass beispielsweise das Attentat auf Präsident Hariri nicht hätte verfolgt respektive die Rechtshilfe nicht hätte gewährt werden können, weil es sich nicht um ein Kriegsverbrechen, sondern um einen Mord gehandelt hat. Aus diesem Grund befürworten wir grundsätzlich die Änderung.

Die Frage, die sich in diesem Zusammenhang aber stellt, ist folgende: Geht die Ausweitung, wie sie seitens des Bundesrates vorgeschlagen wird, nicht ein wenig zu weit? Muss diese Ausweitung über Kriegsverbrechen hinaus auf alle Straftatbestände unseres Strafrechts erfolgen? Hier ist die Position der Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP klar: Wir sind der Meinung, das gehe zu weit. Ich frage Sie: Wollen Sie in diesem Zusammenhang wirklich die Rechtshilfe in allen Strafrechtsbereichen machen? Ich erinnere Sie beispielsweise an die gesamten Vermögensdelikte, die ebenfalls unter diesen Punkt fallen würden.

Aus diesem Grund haben wir zu Artikel 1 Absatz 3bis Buchstabe b eine Minderheit, und diese Minderheit verlangt nichts anderes, als dass die Rechtshilfe auf die Straftaten des Ersten Titels des Zweiten Buchs des StGB beschränkt werden. Ganz einfach gesagt: Es wird nur bei Straftaten gegen Leib und Leben Rechtshilfe gewährt.

Das Beispiel mit dem Attentat auf Präsident Hariri würde hier bestens passen; mit dieser gesetzlichen Grundlage und dieser von uns verlangten Einschränkung hätte dort nämlich Rechtshilfe geleistet werden können. Für all diejenigen, die sich unter "Leib und Leben" nichts oder nur bedingt etwas vorstellen können: Die Straftatbestände beginnen bei Mord und gehen über Körperverletzungen bis hin zu allen möglichen Formen der Gefährdung des Lebens oder eben des Leibes.

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, auf dieses Gesetz einzutreten und unserem Minderheitsantrag zu folgen, damit die [PAGE 1755] Rechtshilfe auf die wirklich schwerwiegenden Straftaten beschränkt werden kann. Kurzum: Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP begrüsst erstens die Schaffung einer neuen gesetzlichen Grundlage, sie begrüsst zweitens die Ausweitung über Kriegsverbrechen hinaus, sie wünscht sich aber drittens die Einschränkung auf die Straftaten gegen Leib und Leben. In diesem Sinne danke ich Ihnen für die Unterstützung.