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Zopfi Mathias · Ständerat · 2020-09-23

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2020-09-23

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion hat die Argumente der SP-Fraktion für deren Ordnungsantrag zur Kenntnis genommen. Die Fraktion wird den Ordnungsantrag jedoch grossmehrheitlich ablehnen. Wir wollen die Gesamterneuerungswahl des Bundesgerichtes heute durchführen.

Es kann nicht angehen, dass einzelne Richter aufgrund konkreter Entscheidungen oder offensichtlicher Unkenntnis der Gewaltentrennung, wie sie Kollege Aeschi soeben offenbart hat, abgestraft werden. Was die SVP hier vom Zaun gerissen hat, ist mit der Unabhängigkeit unseres höchsten Gerichtes unvereinbar, und es ist ein gefährliches Präjudiz. Alleine schon die mediale Begleitkampagne ist geeignet, eine ungebührliche Beeinflussung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter zu bewirken. Schliesslich wird kaum eine oder einer riskieren wollen, so persönlich angegriffen zu werden. Unsere Richterinnen und Richter sind aber alleine dem Recht verpflichtet. Deshalb könnte eine Nichtwiederwahl nur aufgrund des Verlustes der Eignung für das Amt, etwa durch ein Strafverfahren oder gesundheitliche Gründe, erfolgen. Wir sehen keinen Hinweis, dass eine solche Voraussetzung bei einem der heute Wiederzuwählenden gegeben ist. Demzufolge wird die grüne Fraktion sämtliche Bundesrichterinnen und Bundesrichter wiederwählen.

Wir teilen also mit der SP-Fraktion die Einschätzung, dass die aktuelle Situation eine besondere ist. Aber sie ist auch eine Prüfung für die Gewaltentrennung. Wenn wir so reagieren, wie es der Ordnungsantrag fordert, dann [PAGE 1975] reagieren wir eindeutig falsch. Die Verschiebung der Wahl würde das[NB]Problem[NB]nicht[NB]kleiner, sondern grösser machen. Drei Gründe dafür:

1.[NB]Wir würden suggerieren, dass das höchste Gericht unseres Landes nicht unabhängig von der Politik entscheiden kann. Wir würden mit dieser einmaligen Verschiebung Zweifel an der Unabhängigkeit des Bundesgerichtes säen. Das ist nicht gerechtfertigt. Wie bereits gesagt, sehen wir keine grundsätzlichen Hinweise für Beeinflussung.

2.[NB]Rein praktisch ist es gar nicht möglich, eine vollständige Untersuchung der Unabhängigkeit bis zur Wintersession durchzuführen. Was wäre die Konsequenz? Nach welchen Massstäben müsste die Gerichtskommission entscheiden, ob ein Richter oder eine Richterin unabhängig ist? Aufgrund von ihren Aussagen? Was wäre, wenn ein Richter seine Unabhängigkeit beteuert, die Gerichtskommission aber zu einem anderen Fazit kommt? Wie kommt man überhaupt zu so einem Fazit? Diese Fragen sind rhetorisch. Es ist klar, dass es nicht möglich ist, die Unabhängigkeit eines einzelnen Richters oder einer Richterin in einer Befragung durch eine politische Behörde zu ermitteln. Die Verschiebung und die damit verbundenen Ermittlungen wären reine Show, wiederum geeignet, die Richterinnen und Richter noch mehr zu beeinflussen und ein Stück weit - mindestens, was die Richter einer Partei angeht - unter Generalverdacht zu stellen. Das kann nicht angehen, und es ist falsch. Es handelt sich immerhin um Magistratspersonen unseres höchsten Gerichtes. Wir beurteilen diese nicht aufgrund einer Anhörung im Zwanzigminutentakt.

3.[NB]Wir sind damit einverstanden, dass die Unabhängigkeit der Rechtsprechung thematisiert werden muss, aber nicht im Einzelfall und nicht im Kontext dieser Wiederwahl. Zu prüfen ist die Frage, ob systematische Probleme vorliegen, welche die Unabhängigkeit gefährden, und wie sich diese auswirken. Hierzu sind die Geschäftsprüfungskommissionen kompetent und geeignet. Eine solche Überprüfung darf auch nicht vor der Rolle des Parlamentes Halt machen. Wir fordern also, dass die Geschäftsprüfungskommissionen sich[NB]dieser[NB]Frage[NB]annehmen, mit der notwendigen Zeit und Sachlichkeit.

Unser Fazit kann nur sein, die Wahl heute durchzuführen und den Rechtsuchenden in unserem Land heute zu sagen, dass das höchste Gericht in der Lage ist, seine Aufgabe[NB]wahrzunehmen. Jede politische Beeinflussung ist abzulehnen, und zwar klar und deutlich. Wir danken für die Unterstützung.