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Walti Beat · Nationalrat · 2020-09-23

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-23

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion hat bereits am 8. September beschlossen, den Antrag der Gerichtskommission zu unterstützen und sämtliche wiederkandidierenden Mitglieder des Bundesgerichtes für eine weitere Amtsdauer wiederzuwählen. Ausschlaggebend für diesen Entscheid war und ist auch heute die Überzeugung, dass die Bundesrichterinnen und Bundesrichter die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen mitbringen, um ihre wichtige Rolle als dritte Gewalt im Staat kompetent und glaubwürdig wahrnehmen[NB]zu[NB]können, dies eben auch mit der geforderten Unabhängigkeit. An dieser Überzeugung hat sich bis heute nichts geändert.

Es gibt keinerlei Anhaltspunkte, welche die Zweifel an der Unabhängigkeit der Bundesrichterinnen und Bundesrichter in ihrem Wirken begründen würden, geschweige denn einen entsprechenden Generalverdacht. Gerade die unsägliche Geschichte um Herrn Bundesrichter Donzallaz und die SVP mit all ihren wunderlichen Irrungen und Wirrungen belegt nämlich das Gegenteil dessen, was uns Herr Ständerat Jositsch mit seiner Begründung des Ordnungsantrages glauben machen wollte. Herr Donzallaz hatte das Rückgrat, sich gegen Kritik aus seiner Partei an seiner richterlichen Tätigkeit zur Wehr zu setzen. Er hat damit gezeigt, dass er[NB]unabhängig[NB]von[NB]parteilicher Einflussnahme Recht sprechen kann.

Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der SP, spielen mit Ihrem Verschiebungsantrag ein leicht durchschaubares und unrühmliches Doppelspiel. Einerseits empören Sie sich vordergründig über die Politisierung des Bundesgerichtes und der Richterwahlen durch die SVP, andererseits kochen Sie nun aber mit Ihrem Verschiebungsantrag genau auch Ihr eigenes politisches Süppchen. Mit Ihrer Forderung nach einem kurzfristigen - und nutzlosen, weil rein formalen - Unabhängigkeitsbekenntnis aller Bundesrichterinnen und Bundesrichter bis zur Wintersession suggerieren Sie pauschal Zweifel an der Unabhängigkeit der heute zur Wahl vorgeschlagenen und bereits amtierenden Mitglieder des Bundesgerichtes. Das untergräbt deren Glaubwürdigkeit und ist verantwortungslos. Herrn Ständerat Jositschs Auslegeordnung zur Gewaltenteilung ist natürlich in der Sache zutreffend, die daraus gezogenen Schlüsse sind aber falsch.

Die FDP-Liberale Fraktion schliesst sich in der Sache den Überlegungen der Gerichtskommission an und kommt zum gleichen Schluss: Wir werden eine Verschiebung der Wahl ablehnen.

Zum Antrag der SVP-Fraktion auf Nichtwiederwahl eines Bundesrichters will ich auch noch Stellung nehmen. Eine hohe fachliche und persönliche Eignung ist für eine Wahl ans Bundesgericht natürlich das erste und wichtigste Kriterium. Darüber hinaus ist aber der freiwillige Parteienproporz im Grundsatz eine vernünftige Sache - es wurde ausgeführt -, weil er nämlich eine repräsentative Vertretung von[NB]Werthaltungen und Weltanschauungen im obersten Gericht des Landes gewährleistet. Denn selbst die trockene und abstrakte Juristerei ist in ihrer konkreten Anwendung auf Lebenssachverhalte niemals wertungsfrei. Nur eine gute Diversity, wie man es neudeutsch nennen könnte, sichert längerfristig die Ausgewogenheit der Rechtsprechung und damit auch ihre Akzeptanz in der Bevölkerung.

Was die SVP offenbar nicht verstanden hat oder nicht verstehen will: Mit der Wahl nach freiwilligem Parteienproporz ist der parteiliche Bezug vorbei. Es ist absolut inakzeptabel, dass Sie versuchen, einen von Ihnen nominierten Richter mit Bezug auf materielle Entscheide ans politische Gängelband zu nehmen. Der politische Frust, den Sie, Herr Aeschi, heute hier abgelassen haben, hat mit der heute traktandierten Wiederwahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter einfach nichts zu tun! Es gibt keine ganzen oder halben SVP-Bundesrichter, es gibt nur Bundesrichter.

Ich bitte Sie entsprechend, dem Ordnungsantrag der SVP-Fraktion nicht zu folgen und alle zur Wahl vorgeschlagenen Bundesrichterinnen und Bundesrichter ausnahmslos wiederzuwählen. Nur so können wir diesem Trauerspiel ein Ende bereiten und den Respekt vor der Unabhängigkeit der dritten Gewalt einigermassen wahren.