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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-09-23

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-09-23

Wortprotokoll

Ich gehe kurz auf die beiden Differenzen ein. Zunächst zur Frage der generellen Strafausschlussklausel, die in beiden Räten eine Mehrheit gefunden hat: Ich kann Ihnen sagen, dass der Bundesrat nicht begeistert ist. Aber es ist auch nicht so, dass das enorme Konsequenzen hätte. Ich habe immer darauf hingewiesen, dass es nie zu Verurteilungen von Personen gekommen ist, die humanitär tätig sind. Der Bundesrat bevorzugt einfach die Variante des Nationalrates, der Sie sich jetzt auch angeschlossen haben, weil dort die Unparteilichkeit der humanitären Organisationen erwähnt wird. Es wird auch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz erwähnt. Von daher gibt es auch einen Schweiz-Bezug, welchen der Bundesrat hier unterstützen kann.

Die weit gewichtigere Frage - dies nicht, wenn man die Diskussionen anschaut, aber inhaltlich, da ist sie in der Tat die viel gewichtigere Frage - ist die Bereinigung von Artikel 80dbis. Ich bin sehr froh, dass hier ein Kompromiss gefunden werden konnte. Sie haben es von Ständerat Jositsch gehört: Der Anwendungsbereich der dynamischen Rechtshilfe wird auf Fälle von Terrorismus und organisierter Kriminalität beschränkt. Das kann man - ich glaube, Herr Ständerat Rieder hat das richtig gesagt - sicher als sachgerecht anschauen in einem Gesetz, das sich auch mit dieser Materie befasst. Für den Bundesrat ist entscheidend, und das ist ja auch Teil des Kompromisses, dass die beiden Anwendungsbereiche für eine vorzeitige Übermittlung alternativ erhalten bleiben. Dieses "oder" statt des kumulativen "und", das damals in der Version des Einzelantrags Rieder enthalten war, ist für den Bundesrat sehr wichtig.

Ich möchte darauf hinweisen, dass mit der Einschränkung des Anwendungsbereichs in Artikel 80dbis die Verfolgung von bandenmässigem Betäubungsmittelhandel, Sexualdelikten sowie auch schwerer Geldwäscherei nicht erfasst ist, sofern diese Delikte nicht im Rahmen einer kriminellen oder terroristischen Organisation begangen werden. Ich finde, das ist ein guter Kompromiss. Man kann gut damit starten. Sollte sich in der Praxis zeigen, dass es irgendwo Klärungsbedarf gibt, ist das letztlich immer möglich.

Ich möchte mich auch bei den Kommissionen bedanken. Auch die SiK-N hat sich hier sehr bemüht, einen Kompromiss zu finden; der Kompromiss in Artikel 80dbis ist ja in der SiK-N erarbeitet worden. Deshalb wird sich auch der Bundesrat[NB]beiden Vorschlägen anschliessen.