Thurnherr Walter · 2020-09-23
Thurnherr Walter · Aargau · 2020-09-23
Wortprotokoll
Der Bundesrat unterstützt den Antrag der Einigungskonferenz. Es ging bei den zwei Differenzen darum, in Artikel 8a Absatz 1 eine konkrete Vorgabe für die Definition des Härtefalls zu geben und in Artikel 10 Absatz 1 eine gesetzliche Bestimmung für den Begriff der massgeblichen Beeinträchtigung zu schaffen, welcher der Lage der Betroffenen, aber auch dem Erfordernis einer möglichst guten und schnellen Umsetzung Rechnung trägt.
Damit ist die gesetzliche Grundlage gegeben. Es gibt noch viel zu tun. Sie werden Artikel 10 rückwirkend auf den 17.[NB]September 2020 in Kraft setzen. Zahlreiche Verordnungen werden noch folgen. Das Gesetz sieht vor, dass man Ihre Kommissionen konsultiert. Wir werden versuchen, das möglichst schnell zu machen.