Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-09-23
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-09-23
Wortprotokoll
Ich danke dem Kommissionssprecher für seine eingehende Würdigung des Ergebnisses, das Sie gestern in der SPK-S erzielt haben. Es scheint mir sehr wichtig zu sein. Wir haben, Sie haben es gesagt, diese zwei Differenzen.
Bei der einen Differenz - wenn ich hinten beginne - zu Artikel 27 Absatz 2 Buchstabe c Ziffer 3 des neuen Datenschutzgesetzes, also bei den Rechtfertigungsgründen, bei der Kreditwürdigkeitsprüfung, schliesst sich Ihre Kommission bei der Frage der Frist der zehn oder eben fünf Jahre dem Nationalrat an. Der Bundesrat kann gut damit leben. Natürlich hätte er lieber diese fünf Jahre gehabt. Aber mit den zehn Jahren kann man auch gut leben.
Der eigentliche Casus Belli dieser Vorlage, der darüber entscheiden wird, ob sie auch die Schlussabstimmung im Nationalrat passieren wird, ist die Frage des Profilings. Ich bin Ihrer Kommission sehr dankbar dafür, dass sie ja damals, in einer vorherigen Differenzbereinigungsrunde, gemeinsam mit der Verwaltung einen Kompromiss gefunden hat. Nun ist dieser Kompromiss im Nationalrat nicht durchgekommen. Das Stimmenverhältnis ist jedoch einiges knapper geworden, der Nationalrat hat sich der Fassung des Ständerates also durchaus etwas angenähert.
Ich möchte noch einmal kurz sagen, warum der Bundesrat ganz klar die Fassung der ständerätlichen Kommission und auch jene, die bis anhin hier im Plenum unterstützt wurde, unterstützt. Er tut dies zum einen, weil das geltende Schutzniveau im Datenschutzrecht weitgehend gewahrt wird und wir uns gleichzeitig an die modernisierten Datenbearbeitungsmethoden anpassen; wir sind ja nicht mehr im Zeitalter der handschriftlichen Registerkarten, sondern eben im Zeitalter der elektronischen Verknüpfung von Daten.
Zum anderen ist die Legaldefinition Ihrer Fassung ergebnisorientiert. Schliesslich schafft die Legaldefinition auch Rechtssicherheit. Der Edöb und die zuständigen Gerichte können bei der Auslegung an die fast dreissigjährige Praxis zum Persönlichkeitsprofil anknüpfen, nachdem der Kompromiss des Ständerates das Persönlichkeitsprofil aus dem geltenden Recht übernimmt. Das heisst also, wir haben hier eine Lösung, die auch in der Praxis bereits bekannt ist.
Ich habe es gesagt: Die Lösung des Nationalrates - das ist jetzt immer noch eine knappe Mehrheit - will diesen risikobasierten Ansatz aufgeben und die qualifizierten Rechtsfolgen beim Profiling durch private Datenbearbeiter ersatzlos streichen. Ich muss es hier deutlich sagen: Damit wird das Datenschutzniveau, das wir heute im geltenden Recht haben, unterschritten. Wenn diese Fassung sich auch in der Einigungskonferenz durchsetzen sollte, dann dürfte die Schlussabstimmung in diesem Geschäft nicht gelingen.
Ich bin aber zuversichtlich, nachdem Ihre Kommission einstimmig war. Ich bin auch zuversichtlich, dass das Plenum jetzt weiterhin bei der Kompromissvariante des Ständerates bleibt - heute ist ja die Einigungskonferenz - und dass es auch in der Einigungskonferenz zu einem guten Ergebnis kommt. Schliesslich ist dann damit auch die Schlussabstimmung gewährleistet.
Ich möchte einfach noch einmal sagen, dass es eben wichtig ist, dass wir dieses Datenschutzgesetz einerseits der europäischen Datenschutz-Grundverordnung anpassen, andererseits aber eben auch den heutigen Gegebenheiten. Es ist wichtig, dass dabei das heutige Datenschutzniveau nicht unterschritten wird, damit dann tatsächlich auch die Angemessenheit gemäss dem europäischen Recht erklärt werden kann. Das ist für die KMU-Wirtschaft wesentlich. Wenn Schweizer Betriebe Daten mit Lieferanten, mit Kunden, mit anderen austauschen, dann basiert dies eben auf diesem Datenschutzrecht. Dafür braucht es den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Union.
Ich danke Ihnen, wenn Sie dem Antrag Ihrer Kommission zustimmen.