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Jositsch Daniel · Ständerat · 2020-09-23

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-23

Wortprotokoll

Ich hoffe, dass ich mit der Kürze meines Votums zur Geschwindigkeit, die wir heute bei der Beratung haben, beitragen kann.

Es geht hier um ein Postulat der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates, das auf der parlamentarischen Initiative Rutz Gregor 19.478 basiert. Hierbei geht es um die sogenannte Fehlerkultur. Es geht darum, dass Fehler, die Schwachstellen in Organisationen aufzeigen, bei denen sensible oder gefährliche Handlungen vorgenommen werden - zur Diskussion steht hier insbesondere die Aviatik -, gemeldet werden und dass mit solchen Meldungen Schwachstellen aufgedeckt werden können, was zur Verbesserung der Sicherheit beitragen kann.

Auslöser der parlamentarischen Initiative Rutz Gregor war eine Entscheidung des Bundesgerichts, die Verunsicherung [PAGE 999] in der Aviatik ausgelöst hat, da ein Spannungsfeld zwischen der Fehlerkultur und dem Strafrecht entstanden ist. Ein Täter, der sich selbst mit einer Fehlermeldung belastet, kann demnach aufgrund dieser Fehlermeldung strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt werden. Dieses Spannungsfeld scheint offenbar nicht ganz klar zu sein. Herr Nationalrat Rutz hat vorgeschlagen, dass man unter bestimmten Umständen gänzlich auf die Strafverfolgung verzichten soll und dass sich die Zusammenarbeit zwischen der Unfalluntersuchungs- und der Strafverfolgungsbehörde enger gestalten soll.

Der Nationalrat hat der parlamentarischen Initiative Rutz Gregor Folge gegeben. Die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates hat der parlamentarischen Initiative keine Folge gegeben. Sie beantragt mit 4 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dies nicht zu tun. Sie schlägt aber einstimmig das vorliegende Kommissionspostulat vor.

Welches sind die Erwägungen der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates? Fehlerkultur und entsprechende Meldungen sind positiv. Das gilt in der Aviatik, das gilt aber auch in anderen sensiblen Bereichen. Denken wir an den Gesundheitsbereich oder an andere Bereiche, wo bestimmte Gefahren existieren können. Es ist deshalb wichtig, dass entsprechende Meldungen auch zur Verbesserung des ganzen Systems beitragen können. Deshalb ist diese Fehlerkultur auf der einen Seite an und für sich förderungswürdig. Es stellt sich aber die Frage, wie das genau ausgestaltet werden kann, denn es gibt auf der anderen Seite die Interessen der Strafverfolgung, der Rechtsgleichheit insbesondere. Es sollen alle Beschuldigten nach Massgabe der gleichen Voraussetzungen gleich behandelt werden. Es gilt auch, die Interessen potenzieller Opfer zu würdigen, die einen Anspruch auf die Durchsetzung des Strafrechts und allenfalls auf Schadenersatz haben. Ausserdem betrachtet die Kommission für Rechtsfragen den Eingriff in die Zusammenarbeit zwischen Unfalluntersuchungs- und Strafverfolgungsbehörde, der vorgeschlagen wird, als wenig zweckmässig, da das heute eigentlich gut funktioniert.

Deshalb möchten wir zwar den Ball aufnehmen - die Verbesserung der Fehlerkultur -, dies aber in Form eines Postulates machen. Der Bundesrat wird demnach beauftragt zu prüfen, wie in der Aviatik, im Gesundheitsbereich oder in anderen hoch sicherheitsrelevanten Bereichen das Prinzip der Redlichkeitskultur, der Just Culture oder, wie man es auch nennt, der Fehlerkultur im Schweizer Recht als generelles Prinzip eingeführt werden kann. Wir wollen also einen generellen Auftrag erteilen zu prüfen, wie man das Anliegen der parlamentarischen Initiative Rutz Gregor aufnehmen kann, ohne hier gleich Vorschläge zu machen, die allenfalls in Konflikt kommen mit anderen Rechtsbereichen, insbesondere mit dem Strafrecht.