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Graf Maya · Ständerat · 2020-09-23

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2020-09-23

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen gerne beantragen, diese Motion "Geistige Eigentumsrechte. Anpassung im Bereich Pflanzenzucht" anzunehmen.

Ich möchte den Bundesrat beauftragen, das Patentgesetz so anzupassen, dass die Transparenz betreffend geistige Eigentumsrechte verbessert und somit der Zugang zum Ausgangsmaterial für die Pflanzenzüchtung erleichtert wird. Die heutige Situation beinhaltet diverse Rechtsunsicherheiten und ist für die Innovation in der Schweizer Pflanzenzüchtung hinderlich. Nur wenn Züchterinnen und Züchter einen möglichst uneingeschränkten und einfachen Zugang zu Pflanzenmaterial haben, sind sie in der Lage, für die Schweiz und für die sich ändernden Umwelteinflüsse angepasste Pflanzensorten zu züchten. Dies ist auch ein ganz wichtiger Beitrag an unsere Versorgungssicherheit. Dieser Befund wurde auch in der Strategie Pflanzenzüchtung 2050 des Bundesamtes für Landwirtschaft festgestellt. Ich zitiere: "Eine erfolgreiche Züchtung ist auf den einfachen Zugang zu Genetik und die Informationen darüber angewiesen. Zudem bedarf es aufgrund der langen Fristen entsprechender langfristig verlässlicher Rahmenbedingungen."

Heute wird dieser Zugang zu Ausgangssorten jedoch immer komplizierter. Mit leichten Gesetzesanpassungen im Bereich der geistigen Eigentumsrechte kann diesem negativen Trend entgegengewirkt werden. Denn Patente sind in der Pflanzenzüchtung zunehmend verbreitet. In der EU und in der Schweiz gibt es derzeit über 700 Pflanzensorten, die unter ein Patent fallen. Durch neue Züchtungstechnologien ist ein deutliches Wachstum dieser patentierten Sorten absehbar, selbst wenn in Zukunft Patente auf natürliche Eigenschaften nicht mehr erteilt werden.

Bereits heute haben Züchterinnen und Züchter in der Schweiz mit vielen Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung patentierter Pflanzen zu kämpfen. So ist für sie nicht in jedem Fall ersichtlich, ob eine Sorte unter ein Patent fällt. Weiter können die Züchter kaum abschätzen, ob sie bei der Nutzung eines Patents Anspruch auf eine Lizenz haben, das heisst, ob sie ihre neu gezüchtete Sorte mit Sicherheit vermarkten dürfen. Es besteht zudem die Gefahr, dass sie, selbst wenn sie nicht mit dem Material des Patenteigners züchten, ein Patent verletzen. Ferner hat die Schweiz in ihrem Recht den Grundsatz noch nicht verankert, dass Pflanzen, die im Wesentlichen mit biologischen Verfahren hergestellt worden sind, nicht patentiert werden; dies im Gegensatz zu allen unseren Nachbarländern, wo dies bereits der Fall ist.

Diese bestehenden Probleme gilt es nun zu lösen und möglichen negativen Entwicklungen vorbeugend entgegenzutreten. Mit wenigen Anpassungen im Schweizer Recht ist dies möglich. Auf diese Weise soll die Innovationskraft der Schweizer Pflanzenzüchtung erhalten bleiben. Die meist kleinen und mittleren Unternehmen sind ein Garant dafür, dass in der Schweiz Sorten zur Verfügung stehen, die optimal an die Bedingungen und Anforderungen der Schweizer Landwirtschaft angepasst sind.

Ich bedaure es sehr, dass der Bundesrat nicht bereit ist, diese Motion entgegenzunehmen und uns einen Gesetzentwurf für diese kleinen, aber wichtigen Anpassungen vorzulegen. Es ist auch nicht so, wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme schreibt, dass sowohl Sortenschutzrechte als auch Patente Registerrechte und dementsprechend leicht auffindbar sind. Es ist eben gerade so, dass es kein einheitliches Register gibt.

Seit 2008 hat sich die Rechtslage in den umliegenden Ländern wie auch beim Europäischen Patentamt geändert. So hat Frankreich einen Grundsatz zu seinem Patentrecht verankert, der auch in der Schweiz zu mehr Rechtssicherheit führen würde. Alle umliegenden Länder haben in ihrem Recht die Patentierbarkeit von Produkten aus im Wesentlichen biologisch gezüchteten Pflanzen explizit ausgeschlossen. Es wäre wichtig, dass wir in der Schweiz - gerade auch wegen unserer wichtigen eigenen Pflanzenzüchtung - dies ebenfalls tun würden.

Ich möchte am Schluss noch sagen, dass diese Motion aus all diesen Gründen von Firmen und Organisationen aus den Bereichen Pflanzenzüchtung, Landwirtschaft und Konsumentenschutz und auch von NGO unterstützt wird. Sie sehen, die ganze Wertschöpfungskette ist davon abhängig, dass wir eigene, an den Standort angepasste Pflanzenzüchtungen, also Innovation, ermöglichen können. Dies soll mit Sortenmaterial geschehen, welches eben vorher transparent abgeklärt und auch eingesetzt werden kann, um wirklich gute Sorten zu züchten. Dafür braucht es mehr Transparenz und Rechtssicherheit.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, der Motion zuzustimmen.

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