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Hess Lorenz · Nationalrat · 2020-09-23

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-23

Wortprotokoll

Die Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, auf den Entwurf des Bundesrates einzutreten, ihm zuzustimmen und damit die entsprechende Änderung des KVG gutzuheissen.

Die Kommission will die Vergütung von Pflegematerial wie etwa Verbandsmaterial oder Inkontinenzhilfen vereinfachen. Bisher wurde zwischen der Anwendung durch Pflegefachpersonen und der Anwendung durch die versicherte Person selbst unterschieden. Künftig sollen die Krankenkassen das Pflegematerial unabhängig davon vergüten. Damit werden Kantone und Gemeinden um rund 65 Millionen Franken entlastet.

Die aktuelle Situation ist die folgende: Die obligatorische Krankenpflegeversicherung sieht heute eine separate Vergütung für Materialien vor, die die Patientinnen und Patienten direkt oder unter Beihilfe von nicht beruflich mitwirkenden Personen verwenden und die in der Liste der Mittel und Gegenstände aufgeführt sind. Für das in den Pflegeheimen und bei der ambulanten Pflege durch Pflegefachpersonal verwendete Pflegematerial, eben z. B. die schon eingangs erwähnten Inkontinenzhilfen oder vor allem auch Verbandsmaterial, ist dagegen keine separate Vergütung vorgesehen. Der Bundesrat will nun mit der Vorlage, die wir vor uns haben, die Unterscheidung zwischen den beiden Verwendungsarten aufheben und die Finanzierung des Pflegematerials, das bei der ambulanten Pflege und im Pflegeheim verwendet wird, sichern. Die Vergütung soll ausschliesslich durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung erfolgen.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, einzutreten und die Vorlage gutzuheissen.

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