Rechsteiner Paul · Ständerat · 2020-09-23
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-23
Wortprotokoll
Wir sind jetzt, mit dem Resultat der Einigungskonferenz, am Ende einer anspruchsvollen Beratung während dieser Session angelangt. Viele Fragen konnten geklärt werden. Aufgrund der letzten Beschlüsse unseres Rates blieben zwei offen. Wir meinen, dass ein überzeugendes Resultat der Einigungskonferenz vorliegt. Es ist ein parteiübergreifender und auch räteübergreifender Antrag unter der Führung von Kollege Ettlin, der am Schluss dieser Beratung in der Einigungskonferenz eine einstimmige Gutheissung gefunden hat. Er ist räteübergreifend und auch bezüglich der politischen Sensibilitäten übergreifend.
Die Lösung sieht so aus - jene, die das bereits studieren konnten, haben es schon gesehen -, dass bei Artikel 8a, bei den Härtefallmassnahmen für Unternehmen, der Antrag das übernimmt, was wir im Ständerat beschlossen haben. Bei Artikel 10, bei der EO-Frage, wird eine Lösung, die sich dem Beschluss des Nationalrates annähert, beantragt, aber in einer optimierten Formulierung.
Bezüglich des ersten Antrags bei den Härtefallmassnahmen für Unternehmen gibt es eigentlich nichts mehr anzufügen, weil wir hier beantragen, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen. Wichtig ist dabei insbesondere, dass bei der Umsetzung dieser Bestimmung, wo es entscheidend auf die Kantone ankommen wird, die gesamte Vermögens- und Kapitalsituation dieser Unternehmen und auch der Eigentümer dieser Unternehmen mitzuberücksichtigen ist. Diese Bestimmung ist anspruchsvoll, weil zuerst die Ausführungsbestimmungen entwickelt werden müssen. Das Projekt muss über die Verordnung bis Dezember ausführungsreif gemacht werden.
Bei Artikel 10 gibt es insofern eine Änderung, als die offenere Formulierung des Nationalrates gewählt worden ist. Sie ist aber optimiert, indem im Ingress die ständerätliche Formulierung gewählt und eine Konzession gegenüber dem Nationalrat gemacht worden ist. Der Schwellenwert beträgt nun 55 Prozent statt 60 Prozent. Das ist eine Abmilderung und erlaubt es, bezüglich der Schwelleneffekte dem Nationalrat entgegenzukommen. Wir empfehlen Ihnen, diesem Antrag zu folgen.
Ich bitte den Bundeskanzler, bezüglich der Umsetzung noch zu erläutern, wie dann der Weg sein wird. Von Interesse war bezüglich der Umsetzung namentlich die Frage, wie der obere Grenzwert im Vergleich zur heutigen Fassung der[NB]Verordnung definiert ist. Der obere Grenzwert wird so gemeint sein - aber ich bitte den Bundeskanzler, das zu konkretisieren -, dass Unternehmen oder Anspruchsberechtigte, die über dieser Grenze liegen, nicht völlig leer ausgehen sollen, aber dass der Anspruch begrenzt ist. Zudem soll die Bagatellgrenze von 10[NB]000 Franken, die auch unbestritten war, in Zukunft über die Verordnung umgesetzt werden.
Insgesamt meinen wir, dass jetzt eine reife Formulierung gefunden werden konnte. Sie ist gegenüber dem vielleicht nicht ganz optimal formulierten Antrag aus der letzten Lesung des Ständerates flexibler. Diese Konzession hat es erlaubt, eine Lösung zu finden, die räteübergreifend auch tragfähig ist. Wir bitten Sie, dem zu folgen.