preparatory:AB 270092
Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-23
Wortprotokoll
Es geht hier ja um die Differenzbereinigung zum Informationssicherheitsgesetz. Ich nehme es vorweg: Ich bitte Sie, bei Artikel 7 Absatz 3 bei der ursprünglichen Version des Nationalrates zu bleiben, also festzuhalten und der Minderheit Hurter Thomas zu folgen.
Einige von Ihnen waren bei der ursprünglichen Beratung dieses Gesetzes nicht im Rat. Es lohnt sich, sich zu überlegen, warum dieser Absatz im Nationalrat noch eine Mehrheit gefunden hat, der Ständerat ihn jetzt aber herausstreichen will. Blättern Sie etwas zurück! Dieses Informationssicherheitsgesetz wurde vor Jahren begonnen. Ursprünglich gab es, man kann das irgendwo nachlesen, mehrere hundert Änderungsanträge. Es war einmal geplant, einen Einheitserlass mit etwa vierzig Artikeln zu machen. Wir sind jetzt bei 92. So sind wir im Nationalrat in die Kommissionsberatung gestartet.
Ich mag mich noch an die Voten erinnern, als die Verwaltung den Mehrwert dieses Gesetzes zu wenig erklären konnte. An der ersten Sitzung konnte man die Kosten zu wenig erklären. Man konnte die Frage der Sicherheitsniveaus zu wenig klären. Die Finanzkommission war kritisch. Der Gewerbeverband war kritisch. Das hat dazu geführt, dass die Kommission dieses Geschäft zurückgewiesen hat. Der Ständerat wollte bei diesem Geschäft bleiben. Dann kam dieses Geschäft zurück in den Nationalrat.
Der Schlüssel zum Erfolg, damit dieses Gesetz weiterberaten wurde, war eben genau dieser Absatz 3, wonach der Bundesrat die Ziele und die Kosten dieses Gesetzes den Sicherheitspolitischen Kommissionen aufzeigt: Das wurde quasi zu einer Notbremse. Jetzt kommt der Ständerat und kippt diese Notbremse heraus!
Ich möchte Ihnen noch zwei, drei Zahlenbeispiele machen. Wenn wir von den Ambitionsniveaus sprechen, dann meinen wir Kosten von 1,5 bis 87 Millionen Franken. Wir sind es uns ja in diesem Rat jetzt gewohnt, über Milliarden zu sprechen. Aber trotzdem: Dieses Gesetz hat eine sehr grosse Spannweite: bei den einmaligen Umsetzungskosten von 5 bis 20 Millionen Franken, bei den Vollzeitstellen von 9,5 bis 78 Stellen. Ich nehme die ursprüngliche Botschaft und lese Ihnen aus Seite 2955 vor: "Insgesamt könnten nach heutiger Einschätzung mittelfristig zwischen vier und elf zusätzliche Stellen erforderlich sein." Wir sind weit davon entfernt. Und deshalb ist es wichtig, dass der Bundesrat in Zukunft, bei der Umsetzung dieses Gesetzes, aktiv in die Sachbereichskommission kommen und diese Sicherheitsniveaus und die Kosten aufzeigen muss.
Wenn Sie hier Nein sagen, dann verweigern Sie das. Dann sind Sie einfach der Meinung, dass die Sachbereichskommissionen das nicht anschauen müssen. Ich erinnere hier noch einmal an FIS Heer. Wie haben wir alle danach geschimpft, es seien die Kosten aus dem Ruder gelaufen! Doch auch damals wäre es gemäss Parlamentsgesetz möglich gewesen, Informationen zu FIS Heer zu erhalten. Hat man aber nicht, man musste direkt anfragen. Deshalb verstehe ich nicht, warum jetzt die Kommissionsmehrheit und auch der Bundesrat plötzlich verweigern, dass dies in den Sachbereichskommissionen ausgeführt werden muss. Das verstehe ich nun wirklich nicht, das ist doch auch wirklich kein [PAGE 1790] Aufwand! Daher bitte ich Sie, hier meinem Minderheitsantrag zuzustimmen und an unserem Beschluss festzuhalten.
Noch einen letzten Punkt, zu Artikel 20 Absatz 3, zur Verwendung der AHV-Nummer - ich spreche jetzt noch für die[NB]SVP-Fraktion, sodass ich danach nicht mehr sprechen muss -: Hier bitte ich Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Wir sollten die Minderheit Riniker ablehnen, wonach eine systematische Verwendung der AHV-Nummer angegangen werden soll. Wir wissen es alle: Es wäre zwar ein Einfaches, und es ist alles immer mehr vernetzt. Doch die Sicherheitsproblematik wird dadurch auch immer grösser. Deshalb ist eine systematische Verwendung nicht zielführend. Stimmen Sie unserem Beschluss und dem Entwurf des Bundesrates zu! Das war die richtige Lösung. Nur dann, wenn man es braucht, soll man darauf zurückgreifen, mit den richtigen Vorgaben - und mehr nicht.
Ich bitte Sie hier also vor allem, bei Artikel 7 Absatz 3 den Antrag der Kommissionsminderheit zu unterstützen. Es handelt sich dabei um eine Notbremse. Und ich muss wirklich sagen, dass ich nicht verstehe, warum Sie sich weigern, Informationen zu erhalten. Vielleicht will sich der eine oder die andere vor der Verantwortung etwas drücken.