Gmür Alois · Nationalrat · 2020-09-23
Gmür Alois · Nationalrat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-23
Wortprotokoll
Bei diesem Gesetz gibt es noch zwei Differenzen. Eine betrifft Artikel 7, bei dem unser Rat will, dass die Ziele und die Kosten für die Informationssicherheit den Sicherheitspolitischen Kommissionen zur Konsultation vorzulegen sind; dies vor dem Hintergrund, dass bei dieser Vorlage von einer Kostenspanne von 1,5 bis 87 Millionen Franken - je nach Niveau der vorgesehenen Sicherheit - ausgegangen wurde.
Der Ständerat ist der Meinung, dass die Finanzkommissionen und die FinDel diese Kosten im Auge behalten sollen. Die Kostenentwicklung sollte in diesen Gremien verfolgt werden, weil dies eigentlich ihre ureigenste Aufgabe sei. Deshalb sei eine Vorgabe in diesem Gesetz zur Konsultation an die SiK nicht notwendig.
Eine Mehrheit der Kommission sieht dies auch so - umso mehr, als die Bundesrätin der Kommission versichert hat, eine Konsultation zu ermöglichen, falls sie das wünscht. Für eine Minderheit ist es nach wie vor wichtig, dass die beiden SiK über das angestrebte Sicherheitsniveau und die daraus resultierenden Kosten verbindlich in Kenntnis gesetzt und konsultiert werden.
Mit 13 zu 11 Stimmen hat sich die Kommission für die Variante Ständerat entschieden. Der Ständerat hat den Passus oppositionslos gestrichen. Im Namen der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie, den Passus ebenfalls zu streichen. Damit wäre diese Differenz bereinigt.
Bei der AHV-Nummer in den Artikeln 20 und 26 hat sich eine Mehrheit der Kommission für die Bundesratslösung entschieden. Die AHV-Nummer kann damit vorübergehend verwendet werden, um schlussendlich eine nicht zurückrechenbare Personennummer zu erzeugen. Die AHV-Nummer wird unmittelbar nach Erstellung der abgeleiteten Personennummer gelöscht, dies aus Datenschutzgründen - Stichwort "gläserner Bürger".
Der Ständerat will im vorliegenden Gesetz konsequent die AHV-Nummer benützen. Dies erhöhe die Sicherheit und ermögliche Effizienzgewinne. Zudem sei die Tendenz, dass zukünftig die AHV-Nummer von sämtlichen Behörden benutzt werde, vorhanden.
Mit 14 zu 11 Stimmen will die Kommission an der bisherigen Haltung unseres Rates festhalten. Die Mehrheit der Kommission lehnt damit eine generelle Verwendung der AHV-Nummer in diesem Gesetz ab.