Seiler Graf Priska · Nationalrat · 2020-09-23
Seiler Graf Priska · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-23
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion ist nach wie vor der Meinung, dass es höchste Zeit für ein umfassendes, integrales Informationssicherheitsgesetz ist. Die Frage nach den finanziellen Folgen dieses Gesetzes standen bei den Diskussionen der SiK-N so dermassen im Vordergrund, dass oft in Vergessenheit geriet, für was dieses Gesetz eigentlich benötigt wird und dass im Bereich der Informationssicherheit tatsächlich dringender Handlungsbedarf besteht. Einerseits werden mit diesem Gesetz bestehende verstreute Bestimmungen zusammengefasst. Da gibt es nun ein einheitlich hohes Cybersicherheitsniveau im Bereich der Informationssicherheit. Andererseits bringt es aber auch echte Fortschritte, zum Beispiel eben mit der Schaffung einer behördenübergreifenden Fachstelle des Bundes für die Steuerung der erforderlichen Massnahmen zur Informationssicherheit.
Die SP-Fraktion unterstützt bei Artikel 7 die Kommissionsmehrheit. Absatz 3 ist unnötig und kann gestrichen werden. Frau Bundesrätin Amherd konnte in der Kommission absolut nachvollziehbar aufzeigen, dass parlamentarische Kommissionen bereits über umfassende Kontrollrechte verfügen. Zudem wird in Artikel 85 Absatz 2 dieses Gesetzes explizit festgehalten, dass die Bundesversammlung bei der Festlegung des Sicherheitsniveaus einbezogen wird, das direkte Folgen auf die Kosten hat. Zudem kann jede Kommission eine Konsultation zu einem beliebigen Thema verlangen. Kollegin Riniker hat ja vorhin schon darauf hingewiesen.
Bei den Artikeln 20 und 26, bei welchen es um die Verwendung der AHV-Nummer geht, ist die SP-Fraktion gespalten. Die systematische Verwendung der AHV-Nummer erhöht einerseits die Sicherheit und ermöglicht Effizienzgewinne. Andererseits gibt es aber auch Vorbehalte bezüglich des Datenschutzes. Zurzeit läuft ja auch die Revision des AHV-Gesetzes. Solange diese Prozesse noch nicht abgeschlossen sind, ist ein Teil der SP-Fraktion der Meinung, dass auf eine systematische Verwendung der AHV-Nummer ausserhalb des Sozialversicherungsbereichs zu verzichten sei. Wir haben darum bezüglich des Minderheitsantrags Riniker Stimmfreigabe beschlossen.