Lexipedia

Riniker Maja · Nationalrat · 2020-09-23

Riniker Maja · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-23

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst zum Minderheitsantrag Riniker bei Artikel 20 Absatz 3 und Artikel 26 betreffend die Verwendung der AHV-Nummer. Unsere Minderheit fordert, dass die AHV-Nummer gemäss Ständerat als systematischer Personenidentifikator verwendet werden kann. Aus unserer Sicht sind die Einschränkung oder ein Verwendungsverbot der AHV-Nummer unverhältnismässig und nicht zielführend.

In Artikel 20 ist streng geregelt, wer genau Zugriff zu den Systemen erhält. Die Verwendung ist somit gesetzlich eingeschränkt, und es ist ein geschlossenes System. Bei diesem Gesetz geht es um die Sicherheit unseres Landes, und es geht darum, wer Zugriff zu geheimen und streng geheimen Informationen erhalten soll. In diesem Gesetz wird ermöglicht, dass biometrische Daten der Personen erfasst werden und zum Beispiel auch Steuerunterlagen der prüfenden Personen einzusehen sind. Das war bei der Beratung nie bestritten. Wie gesagt, es geht um die Sicherheit unseres Landes. Das Unterbinden der Verwendung der AHV-Nummer als Ausnahme in diesem Gesetz ist wirklich nicht nachvollziehbar und nicht effizient. Ich habe schon über die AHV-Nummer gesprochen, und ich wiederhole es: Der Bundesrat hat im vergangenen Jahr schon eine Botschaft zur Änderung des AHV-Gesetzes verabschiedet. Behörden sollen generell die AHV-Nummer verwenden dürfen. Strikte Regelungen stellen sicher, dass der Datenschutz und die Informationssicherheit gewährleistet sind.

Und nun stützen wir mit unserer Minderheit genau die Formulierung des Ständerates, welche die Absicht des Bundesrates bereits für das vorliegende Gesetz übernimmt. Es geht um Sicherheits- und Effizienzgewinne. Im Namen der Minderheit bitte ich um Unterstützung dieser parteipolitisch ebenfalls sehr breit abgestützten Minderheit in Artikel 20 Absatz 3 sowie in Artikel 26.

Im Anschluss spreche ich gerade noch für die FDP-Liberale Fraktion und nehme Stellung zu den verbleibenden zwei Differenzen. Kollege Hurter hat vorhin seine Minderheit in Artikel 7 Absatz 3 begründet. Er möchte, dass der Bundesrat seine Ziele und die Kosten für die Informationssicherheit der Fachkommission zur Konsultation vorlegt. Ist das Gesetz für diese Forderung der richtige Ort? Wollen wir künftig in jedes Gesetz schreiben, dass die zuständige Fachkommission in Sachen Ziele und Kosten konsultiert werden soll?

Für unsere Fraktion ist diese Forderung am falschen Ort. Wir sind uns einig, dass für solche Berichterstattungen die Kommissionen zuständig sind. Wir in den Fachkommissionen haben es in der Hand, die entsprechenden Berichte einzufordern. Es geht nicht um eine Verweigerung vonseiten des Bundesrates, es geht auch um die Pflicht und die Aufgaben, die wir in den Kommissionen haben. Kollege Hurter, ich erinnere Sie sonst gerne an das Bundesgesetz über die Bundesversammlung. In Artikel 150, "Allgemeine Informationsrechte", ist in Absatz 1 Litera a geregelt, dass die Kommissionen zur Erfüllung ihrer Aufgaben berechtigt sind, "den Bundesrat zur Erteilung von Auskünften an Sitzungen einzuladen und von ihm Berichte zu verlangen".

Wir können das heute schon jederzeit tun. Verlangen Sie doch den Bericht in der Kommission. Wir von der FDP-Liberalen Fraktion unterstützen diese Minderheit nicht.

Die zweite verbleibende Minderheit habe ich gerade begründet. Auch hier bin ich froh, dass meine Fraktion mir folgt. Wir empfehlen Ihnen, dasselbe zu tun.