Amherd Viola · Bundesrat · 2020-09-23
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2020-09-23
Wortprotokoll
Ich gehe kurz auf den Einzelantrag Seiler Graf und die Minderheitsanträge ein.
Die Armee muss auch in Krisen und bei Cyberattacken einsatzfähig bleiben. Dazu benötigt sie moderne Geräte und Systeme für die Sprachkommunikation und die Datenübermittlung. Die bestehenden Funkgeräte und Fernmeldesysteme stammen aus den Neunzigerjahren und genügen den heutigen Anforderungen nicht mehr. Deshalb ersetzen wir Geräte und Systeme und ermöglichen damit auch in Zukunft eine sichere, leistungsfähige und krisenresistente Kommunikation. Für 600 Millionen Franken sollen neue Funk- und Richtstrahlgeräte beschafft und das integrierte militärische Fernmeldesystem erneuert werden.
Die Funkgeräte machen etwa zwei Drittel des beantragten Verpflichtungskredits aus. Die Evaluation für die Funkgeräte wurde 2015 gestartet. Fünfzehn Firmen wurden eingeladen, Offerten einzureichen, zwei Bewerber wurden ausgewählt. Die beiden Bewerber wurden nach den Zuschlagskriterien technische Erprobung, Truppenversuche und Zukunftspotenzial sowie Kommerzielles beurteilt. Die Firma Elbit offeriert die Funkgeräte mit einem bedeutend besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis als der zweite Bewerber. Elbit zählt zu den global führenden Anbietern von technologisch hochstehenden Rüstungsgütern, unter anderem im Kommunikationsbereich. Sie ist entsprechend schon lange ein Unternehmen, das bei Rüstungsprojekten in solchen Bereichen jeweils infrage kommt.
Nochmals zur Streumunition, ich wiederhole mich: Elbit hat Anfang 2019 bekannt gegeben und hat dies dem VBS inzwischen schriftlich bestätigt, dass sie keine Streumunition herstellt. Dies findet man auch auf der Homepage "Nein zu Streubomben" und auf "landmine.de". Ich habe vor Ort in der Unternehmung keine persönliche Inspektion gemacht. Da aber die Unternehmung das schriftlich bestätigt und die genannten Homepages sicher nicht von Befürwortern von Streumunition betrieben werden, kann man davon ausgehen, dass das so zutreffend ist. Ich berufe mich auf diese Aussagen.
Die Schweiz hat übrigens bereits im Juni 2011 das Abkommen zum Verbot von Streumunition ratifiziert. Im Rahmen der Beschaffungen hält sich das VBS an internationale Abkommen und politische Vorgaben wie beispielsweise die Grundsätze des Bundesrates für die Rüstungspolitik. Dabei beachtet das VBS, dass die Rüstungsbeschaffung völkerrechtskonform ist und die Entwicklungen der schweizerischen Nonproliferations-, Abrüstungs- und Rüstungskontrollpolitik berücksichtigt werden. Auch ich habe mich damals, noch als Mitglied des Parlamentes, für dieses Verbot der Streumunition eingesetzt - dies nur als Randbemerkung. Ich bitte Sie, den Einzelantrag Seiler Graf unter diesen Umständen abzulehnen.
Nun zum Ersatz der Führungssysteme von Florako. Der Bundesrat beantragt, diese für 155 Millionen Franken zu ersetzen. Florako dient täglich rund um die Uhr dazu, zivile und militärische Luftfahrzeuge - also Flugzeuge, Helikopter oder auch Drohnen - zu erkennen. Die Armee führt damit die Einsätze im Alltag, bei erhöhten Spannungen und im Konfliktfall. Das vorgesehene Produkt Sky View wird in die bestehende Systemlandschaft eingebunden. Dabei gibt es eine Vielzahl von Sensoren, die Daten liefern, wie Radare und Sensoren zur elektronischen Signalaufklärung. Zudem kommen diese Daten aus zivilen und militärischen Quellen. Die Schnittstellen müssen bereinigt werden. Dabei bestehen Risiken, auch wenn weitgehend standardisierte Produkte verwendet werden. Entsprechend hat der Bundesrat einen Risikozuschlag von 10 Millionen Franken eingerechnet. Dieser Risikozuschlag wird benötigt, um Unvorhergesehenes bei der Integration von Sky View abzudecken. Übrigens, wenn wir dieses Geld nicht brauchen, ist das umso besser - dann geben wir es nämlich auch nicht aus. Eine Kommissionsminderheit will nun diesen Zuschlag streichen. Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Zu den Schützenpanzern: Der Bundesrat beantragt, die Nutzungsdauer der Schützenpanzer für 438 Millionen Franken zu verlängern. Die Fähigkeit der Armee zu mobilen Einsätzen in einem bewaffneten Konflikt soll damit erhalten bleiben. Eine Minderheit der Finanzkommission will diesen Verpflichtungskredit kürzen, eine Minderheit der Sicherheitspolitischen Kommission will den Kredit streichen. Die Armee muss sich, wie gesagt, auf vielfältige Bedrohungen und Gefahren ausrichten. Bei hybriden Bedrohungen muss die Armee nach wie vor damit rechnen, mit konventionell kämpfenden gegnerischen Verbänden konfrontiert zu sein. Zudem können Schützenpanzer 2000 bei einem terroristischen Anschlag auch von Nutzen sein. Der Aufwand für die Instandhaltung der bald zwanzigjährigen Schützenpanzer nimmt laufend zu. Einzelne Teile können nicht mehr beschafft werden.
Mit der Verlängerung der Nutzungsdauer können die Panzer bis 2040 weiterbetrieben werden. Der Wert der bisherigen Investition bleibt so erhalten. Ein Ersatz durch neue geschützte Fahrzeuge wäre viel teurer und würde keinen wesentlichen Zusatznutzen bringen. Der Bundesrat will alle bestehenden Fahrzeuge modernisieren. Die Fahrzeuge werden weiterhin für die Ausbildung der Truppe benötigt. Zudem muss die Armee über eine angemessene Reserve für einen allfälligen Einsatz verfügen. Eine Reduktion der Flotte hätte Konsequenzen für die Ausbildung, aber insbesondere auch für die Einsatzbereitschaft der Armee. Ohne Massnahmen wären die Fahrzeuge bereits ab 2023 nicht mehr einsatzbereit. Ich bitte Sie, die Minderheitsanträge zum Schützenpanzer abzulehnen.
Nun zu den Kreditverschiebungen beim Rüstungsprogramm: Der Bundesrat will beim Rüstungsprogramm Kreditverschiebungen von 10 Prozent ermöglichen. Eine Kommissionsminderheit beantragt, diese Kreditverschiebungen auf maximal 5 Prozent einzufrieren. Kreditverschiebungen erhöhen die Flexibilität. Die Summe der Verpflichtungskredite bleibt dabei unverändert, es gibt keine Erhöhung der Verpflichtungskredite. Sollten unvorhersehbare Mehraufwände [PAGE 1811] anfallen, kann der Bundesrat rasch reagieren. Er kann diese innerhalb der beantragten Verpflichtungskredite auffangen. Andernfalls müsste unter Umständen auf eine Bewilligung eines Zusatzkredites gewartet werden. Dies könnte zu Projektverzögerungen und Mehrkosten führen. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen.
Mit der Vorlage zur Beschaffung von Armeematerial beantragt der Bundesrat drei Verpflichtungskredite. Eine Minderheit der Finanzkommission will diese generell um 10 Prozent kürzen. Die Armee muss veraltete Ausrüstungen laufend ersetzen. Die beantragten Kredite werden für die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen, die Munition und die Informatik verwendet. Bei der Informatik geht es insbesondere um den Schutz vor Cyberangriffen. Der Zugriff auf Netze und Daten soll noch besser als heute überwacht werden. Schwachstellen sollen vermehrt analysiert und beseitigt werden. Bei einer Kreditkürzung müssten einzelne Vorhaben gestrichen werden. Kürzungen bei der Ausrüstung und bei der Munition würden die Bereitschaft zum Einsatz der Armee senken. Mit dem Kredit zur Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung werden künftige Projekte vorbereitet mit dem Ziel, das Risiko bei künftigen Beschaffungen zu reduzieren. Ich bitte Sie, auch diesen entsprechenden Minderheitsantrag abzulehnen.
Die Minderheit I (Fridez) der Sicherheitspolitischen Kommission beantragt beim Kredit zur Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung, auf die Nutzungsverlängerung bei den Bergepanzern und den Panzerhaubitzen zu verzichten. Wie erwähnt stehen bedeutende Investitionen bevor. Die Armee muss Prioritäten setzen. Fähigkeiten müssen teilweise mit bestehenden Systemen erhalten werden, bis neue Systeme beschafft werden können. Dazu zählen unter anderem eben diese Panzerhaubitzen und die Bergepanzer.
Die vorhandenen Panzerhaubitzen erreichen im Jahr 2025 ihr Nutzungsende. Ein neues System kann frühestens zu Beginn der 2030er-Jahre beschafft werden. Bis dahin soll die Nutzungsdauer der vorhandenen Panzerhaubitzen verlängert werden. Die Bergepanzer sollen bis Mitte der 2030er-Jahre genutzt werden. Würden diese Systeme ausser Dienst gestellt, bevor ein neues System eingeführt wird, hätte dies Fähigkeitslücken zur Folge, die nur schwer wieder zu schliessen wären. Zudem wäre die Ausbildung der Truppe ohne ein Waffensystem nicht möglich. Den Verbänden würde in der Folge der Nachwuchs fehlen, was sich auch negativ auf Nachfolgesysteme auswirken würde. Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Die Minderheit II (Roth Franziska) der Sicherheitspolitischen Kommission beantragt, beim Kredit für Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung auf die indirekten Subventionen für die Schiessvereine zu verzichten. Die Armee beschafft unter anderem Munition für die Schiessvereine. Nach Artikel 62 Absatz 2 des Militärgesetzes unterstützt der Bund die Schiessvereine für die mit Ordonnanzwaffen durchgeführten Schiessübungen. Er fördert damit die Schiessfertigkeiten und das Präzisionsschiessen der Armeeangehörigen.
Die Subventionen für das Schiesswesen ausser Dienst waren immer schon Bestandteil des Armeebudgets. Sie sind in den letzten Jahren rückläufig. 2018 wurden rund 10 Prozent weniger Munition abgegeben als noch 2010. Im Januar 2020 hat das VBS zudem Massnahmen beschlossen, um die Transparenz zu erhöhen und den Aufwand zu senken. Damit reagieren wir auf das veränderte Umfeld. Das Schiesswesen ausser Dienst steht jedoch nach wie vor im Interesse der Landesverteidigung. Es ergänzt und entlastet die Schiessausbildung an der persönlichen Waffe in den militärischen Kursen und Schulen. Der Aufwand für die Armee kann entsprechend tief gehalten werden. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen.
Nun zum Bundesbeschluss über das Immobilienprogramm: Mit dem Immobilienprogramm beantragt der Bundesrat unter anderem einen Verpflichtungskredit für weitere Immobilienvorhaben. Eine Minderheit der Finanzkommission will diesen Kredit kürzen. Der vom Bundesrat beantragte Kredit wird insbesondere für den Unterhalt verwendet. Damit können die Immobilien in gebrauchstauglichem Zustand erhalten werden. Der Kredit wird zudem massgeblich für Massnahmen im Bereich der Umwelt eingesetzt, wie für den Ersatz von Ölheizungen, den Bau von Fotovoltaikanlagen und den Naturschutz. Würde der Kredit gekürzt, müssten Gebäude stillgelegt werden, und auf die erwähnten Umweltschutzmassnahmen müsste teilweise verzichtet werden. Entsprechend bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Weichelt-Picard abzulehnen.
Zum Schluss nehme ich gerne Stellung zum Minderheitsantrag der Sicherheitspolitischen Kommission bezüglich der erneuerbaren Wärme- und Stromerzeugung. Ich habe es schon mehrfach gesagt, ich will aus dem VBS ein Vorzeigedepartement im Bereich der Energieeffizienz machen. Auf den Gebäuden der Armee soll noch mehr erneuerbare Energie erzeugt werden als bisher. Gegenwärtig betreibt das VBS rund vierzig Fotovoltaikanlagen. Sie produzieren Strom für rund 1500 Haushalte. Bis 2030 sollen weitere Anlagen gebaut werden. Der produzierte Strom soll dann für 6250 Haushalte reichen - also gut eine Vervierfachung.
Weiter sollen Massnahmen für mehr Energieeffizienz ergriffen werden. Der CO2-Ausstoss soll bis 2030 um mindestens 40 Prozent gegenüber 2001 reduziert werden. Das VBS prüft bereits heute den Bau von Fotovoltaik- und Solarthermieanlagen in den Projekten und realisiert diese, wenn es sich als sinnvoll erweist. Diese Prüfung wird in den technischen Vorgaben des VBS bereits heute systematisch verlangt. Daher braucht es dazu keinen zusätzlichen Artikel.
Im erwähnten Projekt in Dübendorf wird das Warmwasser im Sommer aus der Abwärme der Kältemaschinen gewonnen. Es ist deshalb sinnvoller, die Flächen für die Stromproduktion zu nutzen und nicht für die Wärmeproduktion. Im Winter werden Wärme und Warmwasser CO2-neutral mit einer Holzschnitzelheizung erzeugt. Von den vier im Projekt betroffenen Hallen werden zwei Dächer mit Fotovoltaikanlagen ausgerüstet. Die beiden denkmalgeschützten Hallen lassen jedoch den Bau einer Aufdachanlage wegen der Dachkonstruktion leider nicht zu. Sonst hätten wir das auch gerne gemacht.
Ich bitte Sie entsprechend, diesen Artikel, der nichts bringt, was wir nicht schon machen, hier nicht aufzunehmen bzw. den Minderheitsantrag abzulehnen.