Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-09-23
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-09-23
Wortprotokoll
Ich möchte eine Vorbemerkung machen: Der Verkehrsopferschutz, um den es hier geht, ist seit langem ein allgemein anerkanntes Ziel der Strassenverkehrsgesetzgebung. Der Bundesrat hat sich seit Beginn der Diskussionen über den Erlass der EG-Richtlinie dafür ausgesprochen, dass sich die Schweiz dem System des Besucherschutzes anschliessen soll.
Sie wissen, dass Millionen von Autofahrern jedes Jahr die Schweizer Grenze überqueren, in beide Richtungen. Sie fahren mit Personenwagen oder LKW zur Arbeit, in die Ferien, machen Importe, Exporte oder Transitfahrten. Sie alle sind im Falle eines Unfalles auf ein gut ausgebautes System des grenzüberschreitenden Schutzes von Verkehrsopfern angewiesen. Der Bundesrat will, dass die Schweiz auch weiterhin in das europäische System für den Schutz von Verkehrsopfern integriert bleibt.
Deshalb wollen wir den Inhalt der EG-Besucherschutz-Richtlinie in unser Recht übernehmen und eben auch erreichen, dass die EWR-Staaten Reziprozität gewähren. Das liegt, wie schon der Kommissionssprecher ausgeführt hat, im Interesse der Schweiz, aber natürlich auch im Interesse der Europäischen Gemeinschaft. Das könnte auch eine indirekte Antwort auf die konkrete Frage von Herrn Schmid sein. Auch ich kann Ihnen im Detail keine Antwort geben, ob es einen äquivalenten anderen Weg gegeben hätte, um dieses Ziel zu erreichen, das wir hier anstreben.
Mir ist es wichtig, betreffend den zeitlichen Horizont zu diesem Sonderverfahren noch ein paar Ausführungen zu machen, weil ich diesbezüglich vor allem auch in der Kommission ein gewisses Unbehagen festgestellt habe. Die Europäische Gemeinschaft hat im Mai 2000 die Besucherschutz-Richtlinie verabschiedet. Wir haben dann im Anschluss an diese Verabschiedung vor zweieinhalb Jahren Gespräche zur Anpassung des bereits existierenden Versicherungsabkommens aufgenommen. Diese Gespräche wurden dann aber Ende des letzten Jahres wegen den neuen bilateralen Verhandlungen von der EG-Seite blockiert. Wir mussten dann einen anderen Weg finden. Die Besucherschutz-Richtlinie ist ein Teil des Bereiches Liberalisierung der Dienstleistungen, der von den bilateralen Verhandlungen II mit der EG gedeckt ist. Wir wissen bekanntlich nicht, ob und wann diese Verhandlungen abgeschlossen werden können. Solange die Verhandlungen laufen, können Teilbereiche wie eben die hier vorliegende Besucherschutz-Richtlinie nicht herausgelöst und separat verhandelt werden. Wir haben uns deshalb entschlossen, den Besucherschutz in der Schweiz unabhängig von diesen Verhandlungen mit der EG einzuführen.
Mit dieser Vorlage wird das Verfahren erleichtert, welches den Verkehrsopfern zur Verfügung steht, um ihre Ansprüche gegenüber Haftpflichtversicherern geltend zu machen. Mit dieser Vorlage soll an den materiellen Vorschriften, z. B. welches Recht anwendbar ist oder welcher Gerichtsstand zur Anwendung kommt, eben nichts geändert werden. Mit dieser Vorlage soll auch nichts am Verhältnis zwischen sozialen und privaten Versicherungen geändert werden. Subrogationsrechte und Regressrechte sind wie bisher geregelt, und eine Änderung drängt sich im Zusammenhang mit der heute zur Debatte stehenden Vorlage auch nicht auf. Für uns ist es von grosser Bedeutung, dass diese Vorlage gleichzeitig mit der entsprechenden EG-Richtlinie in Kraft treten kann, das heisst im Januar des nächsten Jahres. Damit diese Planung eingehalten werden kann, muss die Vorlage im Sonderverfahren behandelt werden, damit sie in dieser Herbstsession verabschiedet werden kann.
Der Bundesrat möchte den EWR-Staaten ein starkes Zeichen geben, dass wir auch am Aufbau des Verkehrsopferschutzes teilnehmen wollen, und zwar von Anfang an und mit den gleichen Spielregeln wie die anderen Staaten. Wir wollen also - mit anderen Worten und kurz gesagt - den eigenen Einwohnerinnen und Einwohnern den bestmöglichen Schutz gewähren. Wir sind uns bewusst, dass der Weg, den wir mit dieser Vorlage eingeschlagen haben, kein einfacher Weg ist. Er weist einige Hürden und Klippen auf, der Zeitplan ist knapp. Ich bin aber überzeugt, dass die volle Übernahme der Regeln der Besucherschutz-Richtlinie in unser Recht letztlich ein realistisches Ziel ist, und ich möchte Ihnen danken, dass Sie auf die Vorlage eintreten und sie verabschieden.