Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-09-24
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-09-24
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Ständerat Philipp Müller hat am 2. März 2016 die parlamentarische Initiative 16.403, "Familiennachzug. Gleiche Regelung für Schutzbedürftige wie für vorläufig Aufgenommene", eingereicht. Wir beraten also hier keine Vorlage des Bundesrates, sondern eine Vorlage, die aus Ihren Reihen kommt. Ziel der Initiative ist es, die Anwendung des Schutzbedürftigenstatus, also des S-Status, durch eine Angleichung der Familiennachzugsregeln für schutzbedürftige Personen an jene für vorläufig aufgenommene Personen zu erleichtern.
Die SPK-S hat der Initiative am 25. August 2016 Folge gegeben. Am 21. Oktober 2016 stimmte Ihre Kommission dieser Initiative ebenfalls zu. Im Anschluss daran war es an der SPK-S, die entsprechenden Arbeiten zu führen. Sie sehen, das Geschäft hat auch schon ein gewisses Datum.
Der von der SPK-S erarbeitete Umsetzungsentwurf sieht vor, dass eine Wiedervereinigung der Familie von Schutzbedürftigen nur dann möglich sein soll, wenn seit der Gewährung des vorübergehenden Schutzes mindestens drei Jahre vergangen sind. Zudem sollen die nachzuziehenden Ehegatten bzw. minderjährigen Kinder mit der sich in der Schweiz aufhaltenden Person in einer bedarfsgerechten Wohnung zusammenwohnen, und die Familie soll nicht auf Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen angewiesen sein. Schliesslich sollen sich die Gesuchstellenden in einer Landessprache verständigen oder ihre Bereitschaft zum Spracherwerb glaubhaft machen können.
Im Januar 2019 hat die SPK-S die Vernehmlassung zum Vorentwurf eröffnet; diese dauerte bis am 1. Mai 2019. Die SPK-S erachtet es im Hinblick auf mögliche künftige Krisensituationen mit grossen Flüchtlingsströmen als angezeigt, den Status der Schutzbedürftigkeit so anzupassen, dass er für die Schweiz tatsächlich anwendbar wird. Der Vorentwurf wurde nach der Vernehmlassung ohne Anpassungen zuhanden des Rates verabschiedet und im Juni 2020 vom Ständerat mit 26 zu 14 Stimmen angenommen.
Der Bundesrat erachtet die im Rahmen der parlamentarischen Initiative vorgeschlagenen Änderungen grundsätzlich als eine sinnvolle Massnahme, um die Kohärenz im Bereich des Familiennachzugs zu erhöhen. Er ist der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Änderungen für den Fall, dass die Schutzbedürftigenregelung angewendet wird, einer möglichen Signalwirkung der Schweiz als Zielland entgegenwirken können.
Es handelt sich beim Status einer schutzbedürftigen Person in erster Linie um einen rückkehrorientierten Status, und ein unmittelbarer Familiennachzug kann einer Rückkehr in den Heimat- oder Herkunftsstaat entgegenstehen. Der Bundesrat kam bereits in seinem Bericht "Vorläufige Aufnahme und Schutzbedürftigkeit: Analyse und Handlungsoptionen" vom Oktober 2016 zum Schluss, dass gewissen Nachteilen der Schutzbedürftigenregelung durch rechtliche Anpassungen des Systems, wie sie nun vom Ständerat im Juni verabschiedet wurden, begegnet werden kann.
Der Bundesrat hat aber auch festgehalten, dass die grundlegenden Probleme des S-Status durch punktuelle Änderungen nicht behoben werden können. So muss das sistierte Asylverfahren beispielsweise nach Aufhebung des vorübergehenden Schutzes weitergeführt werden.
Die Gründe für die ausbleibende Anwendung des Status sind vielfältig. Einer der Hauptgründe, warum dieser Status bisher nicht zur Anwendung kam, ist, dass die Schweiz bisher erhöhte Gesuchszahlen stets in den Regelstrukturen, also gemeinsam mit den Kantonen, bewältigen konnte. Hinzu kommt, dass die Schutzgewährung als vorübergehendes Instrument konzipiert wurde, das für eine relativ kurze Dauer einer schweren allgemeinen Gefährdung Anwendung finden soll. Die Erfahrungen in der Praxis zeigen jedoch, dass wegen der langen Dauer gewisser Konflikte, ich verweise auf Syrien oder auch Afghanistan, ein Ende solcher Gefährdungen oft kaum absehbar ist. Auch kann dieses vereinfachte Verfahren in einem Widerspruch zu neuen Herausforderungen des SEM stehen, insbesondere bei der Identifizierung von Personen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit der Schweiz darstellen.
Mit der nun vorgeschlagenen Regelung sollen Gesuche um Familiennachzug analog der Regelung bei der vorläufigen Aufnahme neu bei den kantonalen Migrationsbehörden zur Vorprüfung eingereicht werden. Im Rahmen der Vernehmlassung haben deshalb mehrere Kantone die Befürchtung geäussert, dass dies zu einem Mehraufwand bei den Kantonen führen würde. Der Bundesrat hat für diese Befürchtung Verständnis. Gleichzeitig ist aber festzuhalten, dass mit den höheren Anforderungen beim Familiennachzug die Kantone im Bereich Sozialhilfe auch entlastet werden können. Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, bei einer allfälligen Anwendung der Schutzbedürftigenregelung hier gemeinsam mit den Kantonen geeignete und praxistaugliche Lösungen zu finden.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat beantragt, auf die Vorlage des Ständerates einzutreten und sie anzunehmen. Der Bundesrat ist aber der Auffassung, dass auch in Zukunft umfassend zu prüfen sein wird, ob die Anwendung des Schutzbedürftigenstatus in einer konkreten und akuten Krisensituation überhaupt geeignet und notwendig ist.