Lexipedia

Hegglin Peter · Ständerat · 2020-09-24

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-09-24

Wortprotokoll

Für die schnelle Beantwortung meiner Fragen danke ich dem Bundesrat bestens. Die Antworten können mich aber nicht ganz befriedigen, weshalb ich auf einzelne Punkte eingehen möchte.

Das Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG) und die entsprechende Verordnung sind seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Ziel von Gesetz und Verordnung ist es, die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung zu optimieren, den Schutz der Versicherten zu verbessern sowie die Transparenz im regulierten Wettbewerb zu erhöhen. Gesetz und Verordnung enthalten schwergewichtig Bestimmungen über die Reserven, die Rückstellungen und das gebundene Vermögen der Krankenversicherungen. Diese Anforderungen sollen langfristig die finanzielle Sicherheit der Versicherer gewährleisten und schützen dadurch auch die Interessen der Versicherten.

Gemäss Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe a KVAG müssen die Versicherer innerhalb von zwei Jahren einen Geschäftsplan einreichen, der die neuen Anforderungen gemäss Artikel 7 Absatz 2 Buchstaben a bis f und i bis p zu erfüllen hat. Die Anforderungen an den Geschäftsplan wie auch die weiteren Anforderungen gemäss Artikel 59 KVAG sind gerade für kleine und kleinste Krankenversicherer einschneidend. Als Präsident des Verbandes dieser kleinen Krankenversicherer habe ich ein Interesse an möglichst pragmatischen Vorgaben. In diesem Zusammenhang ist es mir wichtig, die bisherigen Erfahrungen mit dem KVAG und der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung, insbesondere was die[NB]administrative[NB]Belastung der Krankenversicherer betrifft, zu evaluieren, um allfällige Schlussfolgerungen ziehen zu können.

Im KVAG sind einige Aufgaben neu umschrieben worden, was den Aufwand vor allem für die KMU, also für die kleinen Versicherer, teils massiv gesteigert hat. Die Details dazu wurden seitens der kleinen Versicherer damals mit Bundesrat Berset persönlich besprochen. Es konnte leider nur ein kleiner Teilerfolg erzielt werden. So wurde zum Beispiel beantragt, dass kleine Krankenversicherer mit Mitgliederbeständen von unter 100[NB]000 Franken einzelne Aufgaben gar nicht oder nur in einem der Unternehmensgrösse angepassten Umfang zu erfüllen hätten und dies entsprechend im Gesetz festzuhalten sei. Das wurde damals klar abgelehnt, mit dem Hinweis, dass diese Kassenpraxis, die Unterscheidung zwischen gross und klein, ohne eine solche explizite Bestimmung durch das BAG situativ gelebt werde - was aber bis heute leider nicht der Fall ist. Denn es folgt immer gleich der Hinweis des BAG auf die gesetzlichen Artikel, wonach stets alle gleich zu behandeln seien.

Die Aussage, dass die Kleinen nicht vor diesen happigen Mehraufwendungen und den damit verbundenen wiederkehrenden Mehrkosten gewarnt hätten, ist falsch. Sowohl Santésuisse wie auch der RVK, aber auch einzelne KMU-Kassen haben dies dem BAG und dem zuständigen Bundesrat seinerzeit mitgeteilt.

Ich habe von zwei Krankenkassen, beides kleine Kassen, nachfolgende Rückmeldungen erhalten: Eine Kasse musste seit Einführung des KVAG aufgrund der zusätzlichen Anforderungen eine Vollzeitstelle in einem hohen Lohnsegment schaffen. Für einen kleinen Versicherer ist dies eine merkliche Mehrbelastung. Vor dem KVAG konnten die regulatorischen Anforderungen problemlos durch[NB]die[NB]bestehenden[NB]Ressourcen im Controlling abgedeckt werden.

Ein weiteres Beispiel illustriert anhand von Zahlen die markanten Kostensteigerungen. So hatte diese Kasse 2014 Revisionskosten von 31[NB]900 Franken, 2019 waren es 140[NB]000 Franken. Ich nehme noch die Kosten des Aktuariats: Diese lagen 2014 bei 4000 Franken, heute sind es 26[NB]000 Franken. Wenn ich es auf den Aufwand pro versicherte Person umrechne, so waren es 2014 noch Fr. 5.30, und heute sind es Fr. 21.65. Das sind Kosten, die auf die Krankenkassenprämien geschlagen werden und auch zu den massiven Kostensteigerungen im Gesundheitswesen beitragen.

Das führt mich zur Schlussfolgerung, dass das KVAG vor allem den kleinen und mittleren Krankenversicherern in vielen Bereichen einen massiv höheren administrativen Aufwand und damit verbunden einmalige sowie wiederkehrende Verwaltungskosten brachte. Viele mussten den Personalbestand inzwischen aufstocken, die IT den neuen Bedürfnissen des Gesetzgebers anpassen, die Datenschutzbestimmungen überarbeiten und die Koordination mit der internen und externen Revision berücksichtigen. Auch die durch das BAG laufend ausgebauten Statistiken und die Neuerungen im Risikoausgleich führten zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand - stets zu 100 Prozent zulasten der Versicherer. Dies sollte einem Vergleich der Geschäftsberichte 2018, 2019 und folgende sowie den Statistiken und Publikationen des Bundesamtes entnommen werden. Das BAG soll diese erhobenen Zahlen doch bekannt geben.

Der Bundesrat schreibt zwar, dass er keinen Handlungsbedarf orte. Er erwähnt aber, dass er beabsichtige, die Erfahrungen mehrere Jahre zu sammeln und zu analysieren, um das neue Gesetz zu beurteilen. Er wolle dazu in den nächsten Jahren einen Bericht erarbeiten. Ich erwarte, dass der Bericht explizit auch auf meine Hinweise und Bedenken eingeht.