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Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-09-23

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-09-23

Wortprotokoll

Die Schweiz hat der Verhütung und Bekämpfung des internationalen Terrorismus seit jeher höchste Priorität beigemessen. Deshalb verfügten wir eben schon vor den Terroranschlägen in den USA, also vor dem 11. September des letzten Jahres, über griffige rechtliche Instrumente, um diesem Terrorismus wirksam entgegentreten zu können. Im Nachgang zum 11. September des letzten Jahres hat sich denn auch gezeigt, dass die Schweiz bei der Aufklärung dieser Verbrechen von Anfang an eine aktive Rolle spielen konnte. Dies hat uns auch im Ausland Anerkennung eingetragen.

Die Ereignisse des 11. Septembers 2001 haben die internationale Staatengemeinschaft erschüttert. In zahlreichen internationalen Organisationen, so namentlich in der Uno, in der EU und auch in der Financial Action Task Force der OECD, sind Aktionspläne beschlossen worden, die alle auf eine noch engere und noch effizientere internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus hinzielen. Ganz zuoberst auf den entsprechenden Massnahmenkatalogen steht die Forderung, dass alle Staaten die internationalen Konventionen der Uno, namentlich eben jene zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, so rasch wie möglich ratifizieren und auch umsetzen. Dies wurde auch am 10. September 2002, am Tag des Beitritts der Schweiz zur Uno, vom Präsidenten der Uno-Generalversammlung bekräftigt.

Zahlreiche Staaten, darunter auch viele westeuropäische Länder, sind deshalb im Laufe der letzten Monate den verbleibenden Übereinkommen beigetreten und haben sich auch neue, spezifische Strafnormen gegen Terrorismus und Terrorismusfinanzierung gegeben. Die meisten dieser Uno-Konventionen hat auch die Schweiz bereits ratifiziert. Einzig dem Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge und dem Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus ist sie noch nicht beigetreten. Das Finanzierungsübereinkommen hat die Schweiz allerdings bereits im Juni des letzten Jahres, also vor den Anschlägen in den USA, unterzeichnet.

Das Übereinkommen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung will dem Terrorismus die finanzielle Grundlage entziehen. Mit einer Reihe von Massnahmen will es finanzielle Transaktionen unterbinden, die zur Unterstützung und zum Erfolg terroristischer Operationen beitragen können. Ich habe bereits erwähnt, dass insbesondere das Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus nach dem 11. September 2001 zum eigentlichen Kristallisationspunkt der internationalen Zusammenarbeit geworden ist.

Besonders ausgeprägt gilt dies natürlich für einen bedeutenden Finanzplatz wie die Schweiz, wo die Terrorismusfinanzierung natürlich besonders im Rampenlicht der internationalen Aufmerksamkeit steht. Es war deshalb nach Auffassung des Bundesrates geboten, dass auch wir möglichst rasch Vertragspartei dieses Übereinkommens werden und die dadurch bedingten Strafrechtsanpassungen vornehmen.

Diese Anpassungen betreffen namentlich die Schaffung eines selbstständigen Tatbestandes der Terrorismusfinanzierung sowie die Einführung der - im Übrigen vom Parlament bereits bereinigten - Verantwortlichkeit des Unternehmens für dieses Delikt. Bei diesen Vorschlägen handelt es sich um Ergänzungen, die keine grundlegende Änderung unseres Strafrechtes darstellen. Denn zum einen ist das geltende Recht bereits ein solides Fundament zur Bekämpfung von terroristischen Anschlägen, terroristischen Organisationen und der finanziellen Unterstützung von Terrorismus, und zum anderen waren wir gerade auch hier besonders darauf bedacht, dem Parlament massvolle und rechtsstaatlich einwandfreie Gesetzesvorschläge zu unterbreiten.

Unter diesen vor allem auch international zu sehenden und aussenpolitischen Prämissen haben wir die heutige Vorlage mit hoher Priorität und eben auch mit Tempo vorangetrieben. Wir haben uns angesichts eines entsprechenden Appells der Uno das Ziel gesetzt, dass die Schweiz, wie andere Staaten, bis Ende dieses Jahres den Übereinkommen beitritt, die daraus resultierenden Verpflichtungen umsetzt und über moderne Antiterrorismus-Strafnormen verfügt.

Auch wenn sich dieses ambitiöse Ziel in zeitlicher Hinsicht jetzt nicht mehr realisieren lässt, weil Ihre Kommission die Strafbestimmungen, mit denen die Finanzierungskonvention im innerstaatlichen Recht umgesetzt werden soll, noch genauer prüfen will, bin ich Ihrer vorberatenden Kommission dankbar, dass sie sich einstimmig für den Beitritt der Schweiz zu den beiden Übereinkommen ausgesprochen hat.

Ich habe auch zur Kenntnis nehmen können, dass die Kommission den Willen bekundet hat, die Umsetzungsgesetzgebung zügig zu behandeln, damit das Plenum in der Wintersession über diesen zweiten Teil der Vorlage befinden kann.

[PAGE 699] Ich möchte noch kurz eine Bemerkung zum Votum von Herrn Schmid machen: Was er aufgeworfen hat, wurde insbesondere auch in der vorberatenden Kommission des Nationalrates - die sich auch bereits mit der Vorlage befasst hat, da wir sie eigentlich gleichzeitig in beiden Räten in dieser Session durchbringen wollten - vertieft diskutiert. Diese Problematik ist, wie Herr Schweiger gesagt hat, nicht neu, sondern ist evident. Es zeigt sich gerade auch auf internationaler Ebene, dass das Finden einer konkreten Definition des Terrorismus sehr schwierig ist - gerade im Europarat finden diese Diskussionen auch statt -, weil eben unterschiedliche Staaten gewisse Aktivitäten in ihrem jeweils eigenen Land unterschiedlich betrachten: zum Teil als Terrorismus, zum Teil nicht als Terrorismus. Andere Staaten würden das dann von aussen wieder etwas anders sehen, und das macht auch die Schwierigkeit und die Problematik dieser Diskussion auf der internationalen Ebene aus.

Ich bitte Sie also, dem Entwurf des Bundesrates und dem Antrag Ihrer vorberatenden Kommission zuzustimmen, auf diese Vorlagen einzutreten, die Konventionen gutzuheissen und dann auch die später noch erforderlichen Strafgesetzbuchrevisionen zügig voranzubringen.

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