Markwalder Christa · Nationalrat · 2020-09-24
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-24
Wortprotokoll
Nachdem der Ständerat am 11. Juni dieses Jahres auf diese Vorlage nicht eingetreten ist, beantrage ich Ihnen erneut im Namen einer starken Minderheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen, auf die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Poggia zu verzichten. Nur der Stichentscheid der Präsidentin führte in unserer vorberatenden Kommission zum Eintretensentscheid.
Automatische Verlängerungen von Abonnementen und Verträgen sind in unserem Alltag weit verbreitet. Darauf weisen beim Vertragsabschluss in der Regel die allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Wenn wir heutzutage Verträge und Abonnemente online abschliessen, wird oft speziell auf diese Klausel hingewiesen. Diese parlamentarische Initiative möchte, dass Konsumentinnen und Konsumenten frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor der ersten automatischen Vertragsverlängerung darauf hingewiesen werden müssen, dass der Vertrag oder das Abonnement stillschweigend erneuert wird. Sofern der Anbieter der Dienstleistung dies unterlässt, soll die Konsumentin oder der Konsument den Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Dauer jederzeit fristlos künden können. Diese Regelung soll für alle Vertragstypen mit Ausnahme der Miet- und Pachtverträge für Wohn- und Geschäftsräume gelten.
Ich beantrage Ihnen aus folgenden Gründen, nicht auf diese Vorlage einzutreten:
1.[NB]Sie ist ein gesetzlicher Eingriff in die Vertragsfreiheit. Wenn sich jemand für den Kauf einer Dienstleistung entscheidet, die AGB durchliest und bei Desinteresse oder Unzufriedenheit die Kündigungsfrist verpasst, ist es für die Konsumentin oder den Konsumenten zumutbar, das Vertragsverhältnis innerhalb der nächsten Kündigungsfrist aufzulösen.
2.[NB]Konsumentinnen und Konsumenten sollen seitens des Gesetzgebers als mündige Menschen anerkannt und nicht als vor sich selbst zu schützende Wesen betrachtet werden. Schliesslich sind sie alle zu Beginn des Vertragsverhältnisses dieses freiwillig und aus eigenem Interesse eingegangen, weshalb es seltsam anmutet, dass ihnen der Gesetzgeber beim Ausstieg aus diesem Vertragsverhältnis eine besondere Hilfestellung bieten soll, die mit grossen bürokratischen Aufwendungen für die Unternehmen verbunden ist. Auch seitens der Konsumentinnen und Konsumenten dürfte es nicht nur geschätzt werden, wenn sie für die von ihnen freiwillig abonnierten und geschätzten Dienstleistungen regelmässig Post oder E-Mails erhalten, um sich zu erkundigen, ob sie diese Dienstleistung weiterhin behalten wollen. Es steht jeder und jedem frei, eingegangene Vertragsverhältnisse jederzeit fristgerecht zu kündigen.
3.[NB]In der Praxis hat sich der Regelungsbedarf entschärft, nachdem die Telekom-Branche seit 2014 auf automatische Vertragsverlängerungsklauseln verzichtet hat. Nicht darauf verzichtet hat die gedruckte Presse, die neben den Anbietern von Fitnessstudio-Abos oder Partnerschaftsvermittlungsdiensten wohl am meisten unter dieser Neuregelung zu leiden hätte.
Schliesslich können die volkswirtschaftlichen Auswirkungen vom Bundesrat nicht beziffert werden. Sicherlich sind die bürokratischen Bürden dank der fortschreitenden Digitalisierung kleiner geworden, auch Benachrichtigungen über bevorstehende Abonnementserneuerungen können gemäss den neu vorgeschlagenen Regelungen online erfolgen. Aber so muss der Anbieter auch die Erreichbarkeit für die Konsumentinnen und Konsumenten per E-Mail oder SMS sicherstellen können, und dies ist wiederum mit bürokratischen Aufwänden verbunden.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, dem Ständerat zu folgen und nicht auf diese Vorlage einzutreten.