Germann Hannes · Ständerat · 2020-09-24
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-24
Wortprotokoll
Am 8. Mai 2020 legte der Bundesrat das Detailkonzept und den Umsetzungsplan in Form des Berichtes "Zukunftsprojekt Agroscope" vor.
Die Motion 18.3390 der WBK-N fordert eine Sistierung der Reorganisation von Agroscope, bis die vorausgegangene Reorganisation evaluiert worden ist und bis eine Vernehmlassung der Stakeholder zur neuen Ausrichtung und Finanzierung der Agroscope ausgewertet worden ist.
Mit der Motion Häberli-Koller 18.3404 wird der Bundesrat beauftragt, die Forschungsanstalt Agroscope spätestens auf den 1. Januar 2021 in eine autonome öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit Rechtspersönlichkeit umzuwandeln sowie die Corporate-Governance-Strukturen zu verbessern.
Die Motion Häberli-Koller 19.3072 beauftragt den Bundesrat, die Rahmenbedingungen in der Schweizer Agrarforschung weiter zu optimieren, sodass Agroscope und das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (Fibl) sich ergänzen und gemeinsam eine international führende Stellung im Thema Biolandbau, Agrarökologie und Tierwohl einnehmen können. Die Motion beauftragt den Bundesrat zudem, die Finanzhilfen an das Fibl im Rahmen der Forschungsförderung auf 15 Millionen Franken zu erhöhen.
Die letzte Motion, die Motion 20.3014 der FK-N, beauftragt den Bundesrat, "im Rahmen der Erarbeitung des Detailkonzepts für die Agroscope-Reform und von dessen Umsetzungsplan eine sofortige Umwidmung sämtlicher erzielten Effizienzgewinne zugunsten des Globalbudgets von Agroscope vorzusehen, damit diese unverzüglich der Agrarforschung zugutekommen und nicht für die Finanzierung der Bauvorhaben verwendet werden". [PAGE 1035]
Nun komme ich zu den Beratungen in der Kommission. Wir haben uns an der Sitzung vom 21. Januar 2019 ein erstes Mal mit der Neuaufstellung von Agroscope befasst. Der Bundesrat hatte ursprünglich vorgesehen, die Tätigkeiten und Infrastrukturen des landwirtschaftlichen Kompetenzzentrums an einem einzigen Standort zu zentralisieren. Das war auf grosse Kritik gestossen und hat auch die entsprechenden Reaktionen und Vorstösse ausgelöst. Wir haben uns darum über diesen Grundsatzentscheid informieren lassen und auch über die Standortstrategie von Agroscope, welche einen zentralen Forschungscampus, zwei regionale Forschungszentren und dezentrale Versuchsstationen vorsieht. Die Kommission sprach sich einhellig für den vom Bundesrat eingeschlagenen Weg aus. Wir entschieden aber auch, die Reorganisation kritisch zu begleiten und erst bei Vorliegen des Detailkonzepts über die Motion 18.3382 der WAK-N sowie die Motion 18.3390 der WBK-N Beschluss zu fassen.
Nachdem der Bundesrat eben dieses Detailkonzept in Form des Berichtes "Zukunftsprojekt Agroscope" am 8. Mai 2020 verabschiedet hatte, nahm die Kommission an der Sitzung vom 26. Juni 2020 ihre Arbeiten wieder auf und diskutierte dort die fünf Motionen gemeinsam. Dabei stellten wir fest, dass sich die Reorganisation von Agroscope auf gutem Weg befindet. Daher beantragen wir Ihnen die Ablehnung der erstgenannten zwei Motionen, 18.3382 und 18.3390, die ja eine Verschiebung der Reorganisation gefordert haben, bis eben der Bundesrat die Strategie offenlegt - was er auch getan hat. Dann haben wir Kenntnis davon genommen, dass im Zusammenhang mit der Reorganisation auch im Bereich Governance Anpassungen erfolgt sind.
Im Sinne eines Prüfauftrags beantragen wir Ihnen mit 11 zu 0 Stimmen, die Motion Häberli-Koller 18.3404, "Forschungsanstalt Agroscope als autonome öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit Rechtspersönlichkeit", mit der Änderung durch den Nationalrat anzunehmen. In der Form eines Berichtes wünscht die WBK-S vom Bundesrat eine Auslegung zu den Vor- und Nachteilen einer Umwandlung von Agroscope in eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Hier müsste der Bundesrat dann allenfalls noch die Ausführungen betreffend den Termin per 1. Januar 2021 machen. Das könnte vielleicht etwas knapp werden.
Damit die erzielten Effizienzgewinne direkt der Agrarforschung zugutekommen, beantragt die Kommission mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung die Annahme der Motion 20.3014, "Strukturelle Reform bei Agroscope. Sofortige Umwidmung der Effizienzgewinne zugunsten der Agrarforschung". Da die Landwirtschaft durch den Klimawandel und den öffentlichen Druck zu weniger Pestizid- und Antibiotikaeinsatz vor grossen Herausforderungen steht, müssen die Agrarforschung und der Wissensaustausch mit der Praxis nach Ansicht der Kommission unbedingt gestärkt werden.
Zu guter Letzt beantragen wir mit 9 zu 0 Stimmen die Ablehnung der Motion Häberli-Koller 19.3072, "Verbesserung der komparativen Grundlagen des Wissenssystems der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft", da für den Voranschlag 2020 und die Folgejahre eine Mittelaufstockung beim Forschungsinstitut für biologischen Landbau (Fibl) bereits beschlossen wurde. In diesem Sinne ist die Motion also eben erfüllt, darum können wir sie jetzt auch ablehnen; dies meine Ausführung zu den fünf Geschäften.
Wenn ich das Fazit noch einmal mache: Die ersten beiden Motionen beantragen wir ohne Gegenantrag zur Ablehnung. Dann beantragen wir mit 11 zu 0 Stimmen, die dritte Motion, 18.3404, gemäss einer Änderung des Nationalrates anzunehmen, und mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die vierte Motion, 19.3072, abzulehnen, sowie mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, die letzte Motion, 20.3014, anzunehmen. Ich danke Ihnen, wenn Sie diesen Beschlüssen folgen.