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Müller Damian · Ständerat · 2020-09-24

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-24

Wortprotokoll

Die Staatspolitische Kommission hat sich an der Sitzung vom 18. August im Rahmen der Vorprüfung mit der Motion Rieder 19.4560, "Mit Bürokratieabbau zu einem stärkeren saisonalen Arbeitsmarkt", auseinandergesetzt. Diese Motion verlangt eine Anpassung der Arbeitsvermittlungsverordnung, damit saisonale Stellen nicht unter die Stellenmeldepflicht fallen, falls der Unterbruch zwischen der früheren und der erneuten Anstellung derselben Person nicht länger als zwölf Monate gedauert hat. Zudem soll die Publikationssperrfrist von fünf Tagen verkürzt werden, falls keine passenden Dossiers eingehen sollten. Da die Staatspolitische Kommission den ganzen Umsetzungsprozess von Artikel 121a der Bundesverfassung betreut hat, hat unser Rat beschlossen, die vorliegende Motion zur Vorprüfung an die SPK-S zuzuweisen.

Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass das Anliegen des Motionärs dem grundsätzlichen Sinn und Charakter der Stellenmeldepflicht widerspricht. Diese Stellenmeldepflicht wurde nämlich ursprünglich in der Absicht eingeführt, möglichst wenige Ausnahmen zu erlauben. Jetzt eine Ausnahme für saisonale Arbeitnehmende zu schaffen, wäre eine Aufweichung der ursprünglichen Intention und nicht im Sinne einer griffigen Umsetzung der Stellenmeldepflicht. Die Mehrheit der Kommission möchte also an der heutigen Ausgestaltung der Stellenmeldepflicht festhalten, obwohl sie anerkennt, dass es bezüglich der saisonalen Schwankungen gewisse kantonale Unterschiede gibt, die Schwankungen in einzelnen Kantonen also grösser sind als in anderen.

Die Stellenmeldepflicht soll aber gerade auch in saisonalen Branchen greifen und dort für eine bessere Ausschöpfung und Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials sorgen. Aus Sicht der Kommission gibt es keinen Grund für eine Ausnahme, denn in manchen dieser typisch saisonalen Berufe ist der Ausländeranteil hoch, trotz überdurchschnittlicher Arbeitslosenquote.

Zur Erinnerung: Genau hier wollte Ihre Staatspolitische Kommission bei der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative im Jahr 2016 ansetzen. Der damalige Kommissionssprecher, unser ehemaliger Kollege Philipp Müller, hat explizit auf zwei Branchen verwiesen, die typisch saisonale Branchen sind, namentlich das Gast- und das Baugewerbe. Die Kommission hat damals nach der Analyse der Zahlen erkannt, dass übermässig viele Personen aus dem EU/EFTA-Raum in diesen Branchen in die Schweiz einwandern; dies, obwohl die Arbeitslosenquote in diesen Branchen deutlich über dem schweizerischen Durchschnitt liegt.

Die Stellenmeldepflicht ist eine Form der Zuwanderungssteuerung via den Arbeitsmarkt. Die Idee dahinter ist einfach: Je besser es gelingt, das inländische Arbeitskräftepotenzial auszuschöpfen, umso weniger müssen die Arbeitgeber im Ausland Personal rekrutieren. Dieses Ziel teilt die Mehrheit der Kommission weiterhin.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen deshalb, die vorliegende Motion abzulehnen. Sie würde letztlich das Ziel der Stellenmeldepflicht just in denjenigen Branchen verwässern, in denen der Handlungsbedarf am grössten ist.

Eine Minderheit der Kommission ist hingegen der Meinung, die Motion sei nötig, gerade für Kantone mit grossen saisonalen Schwankungen. Zudem gebe es oft keine Dossiervorschläge der regionalen Arbeitsvermittlungszentren, womit die fünftägige Sperrfrist ohne Weiteres verkürzt werden könne. Schliesslich würde die Annahme der Motion zum Abbau von Bürokratie beitragen, so die Argumente der Minderheit.

In der Kommission wurde die Motion schliesslich mit 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.