de Courten Thomas · Nationalrat · 2020-09-24
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-24
Wortprotokoll
Hintergrund dieses Kommissionspostulates ist der sogenannte Depakine-Skandal, bei dem es im Kern darum ging, dass bei bestimmten Medikamenten mit dem Wirkstoff Valproat - Frau Kommissionsvertreterin Feri hat das erwähnt - das Risiko von Nebenwirkungen und Entwicklungsstörungen oder Schädigungen zwar bekannt war, aber betroffene Patientinnen durch[NB]Fachpersonen nicht ausreichend darüber informiert wurden.
Dieser Skandal war bereits Gegenstand des Postulates 18.3092. Dort hat der Bundesrat in einem ausführlichen Bericht Stellung genommen. Er hat aufgezeigt, dass Swissmedic schon heute sehr zeitnah und innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf neu identifizierte Arzneimittelrisiken reagiert. Dabei werden auch zunehmend die Möglichkeiten und Verfahren durch die Digitalisierung verwendet und beschleunigt. Damit ist Ziffer 1 des zusätzlichen Postulatsauftrages an den Bundesrat, den wir heute hier diskutieren, bereits erfüllt.
Im Rahmen der Revision des Heilmittelgesetzes sind zwischenzeitlich auch verschärfte Vorgaben respektive Meldepflichten in Kraft gesetzt worden. Handlungsbedarf ist heute in erster Linie bei der Beachtung der neuen Erkenntnisse durch die medizinischen Fachpersonen sowie bei der Umsetzung der Swissmedic-Empfehlungen in der Praxis zu orten. Da helfen uns aber ein weiteres Postulat und die Beübung von Swissmedic kaum weiter.
Die Erhöhung der Sicherheit durch eine Verpflichtung der Pharmaunternehmen zu zusätzlichen Studien bei Vorliegen erster Verdachtsmomente wurde auch gestärkt. Dem wird man heute bereits gerecht. Die Sicherheit eines neuen Medikamentes wird in den laufend ausgebauten und perfektionierten Zulassungsprozessen bereits ausreichend berücksichtigt. Diesem Anliegen gemäss Ziffer 2 wird auch Rechnung getragen.
Bei Ziffer 3 sollten wir der Ablehnungsempfehlung des Bundesrates folgen. In seiner Argumentation zeigt der Bundesrat auf, in welche Rollen- und Interessenkonflikte das BSV geraten würde, wenn es für den Rechtsschutz der Opfer von Fehlmedikationen oder gar für deren Entschädigungsforderungen irgendeine tragende Funktion übernehmen müsste.
Aus diesen Gründen bittet Sie die Minderheit, das Postulat abzulehnen.