Lexipedia

Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2020-09-24

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2020-09-24

Wortprotokoll

Ich danke Ihnen, dass Sie Solidarität zeigen; es sind doch immerhin ein paar Nationalräte hier.

Die Volksinitiative "Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern", inoffiziell auch "99-Prozent-Initiative", hat den folgenden Wortlaut: "Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Artikel 127a, 'Besteuerung von Kapitaleinkommen und Arbeitseinkommen', Absatz 1: Kapitaleinkommensteile über einem durch das Gesetz festgelegten Betrag sind im Umfang von 150 Prozent steuerbar. Absatz 2: Der Mehrertrag, der sich aus der Besteuerung der Kapitaleinkommensteile nach Absatz 1 im Umfang von 150 Prozent statt 100 Prozent ergibt, ist für die Ermässigung der Besteuerung von Personen mit tiefen oder mittleren Arbeitseinkommen oder für Transferzahlungen zugunsten der sozialen Wohlfahrt einzusetzen. Absatz 3: Das Gesetz regelt die Einzelheiten."

Die Initiantinnen und Initianten fordern, dass Kapitaleinkommen über einem vom Gesetzgeber zu bestimmenden Betrag im Umfang von 150 Prozent besteuert werden, also um 50 Prozent höher als andere Einkommensarten. Der sich daraus ergebende Mehrertrag soll für die Ermässigung der Besteuerung von Personen mit tiefen oder mittleren Arbeitseinkommen oder für Transferzahlungen zugunsten der sozialen Wohlfahrt eingesetzt werden. Das Gesetz soll die Einzelheiten regeln. Der Initiativtext lässt in Bezug auf eine allfällige Ausführungsgesetzgebung einen Interpretationsspielraum offen. Dies betrifft insbesondere den Begriff des Kapitaleinkommens, die Höhe des zu bestimmenden Betrags, ab dem die höhere Besteuerung zum Tragen kommt, und die Ausgestaltung der Rückverteilung der resultierenden Mehrerträge.

Ihre Kommission hat zu dieser Initiative am 12. Mai Anhörungen durchgeführt. An ihrer Sitzung vom 17. August fand die Detailberatung zur Initiative statt. Für die Mehrheit der Kommission lässt die Initiative sehr vieles offen. Es wird nicht definiert, welche Kapitaleinkommen wirklich betroffen sind. Der Initiativtext legt nicht exakt fest, welche Einkommensteile zu den Kapitaleinkommen zu zählen sind. Es können somit Kapitalgewinne und Erträge auf beweglichem sowie auf unbeweglichem Vermögen, also auch Eigenmietwerte, Grundstückgewinne, Dividenden und Renten aus Vorsorge gemeint sein. Die Initianten haben sich zwar dahingehend geäussert, dass sie den Begriff enger fassen und Eigenmietwerte und Rentenbezüge ausklammern wollen. Das kommt jedoch im Initiativtext nicht zum Ausdruck. Die Initiative beabsichtigt ausserdem eine Umverteilung zugunsten tieferer Einkommen. Jedoch gibt es keine Definition, welche Transferleistungen im Sozialbereich anzustreben sind. Viele Ungewissheiten machen es schwierig, die Initiative zu präzisieren.

Die "99-Prozent-Initiative" berücksichtigt die Entwicklung des Steuersystems in den letzten Jahren in keiner Art und Weise. Es ist eine immer grössere Entlastung der tiefen und mittleren Einkommen zulasten der höheren Einkommen erfolgt. Die Initiative würde diesen Trend fortsetzen. Hier besteht jedoch aus Sicht der Mehrheit kein Handlungsbedarf. Was die Initiative fordert, hat in den letzten Jahren im Hintergrund ständig stattgefunden. Die Initiative würde sich negativ auf die Standortattraktivität auswirken. Die Schweiz gehört zu den wenigen OECD-Ländern, die eine Vermögenssteuer erheben.

Auch die Finanzdirektorenkonferenz lehnt diese Initiative ab. Sie betrifft die Kantone auf drei verschiedene Weisen: Sie verringert die Attraktivität des Steuersystems und wird zu Anpassungsreaktionen führen. Sie schränkt den Handlungsspielraum der Kantone bei der Festlegung ihrer Steuerpolitik ein, und die Frage eines Mehrertrags ist womöglich von den Einschränkungen der kantonalen Finanzpolitik abhängig. Mit der Initiative wäre ausserdem mit massiven zusätzlichen Steuerbelastungen zu rechnen, von denen vor allem die mittelständischen Firmen in der Schweiz betroffen wären, die nicht nur als Arbeitgeber, sondern auch als Steuerzahler eine grosse Bedeutung haben. Diese finanzielle Belastung würde auch Unternehmensnachfolgen oder auch Start-ups gefährden, wenn nicht sogar verunmöglichen.

Die Mehrheit der Kommission lehnt die Initiative aus formellen wie auch aus materiellen Gründen ab. Der Gegenentwurf beinhaltet die gleichen systematischen Fehler und Unsicherheiten wie der Hauptentwurf. Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 17 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen, nicht darauf einzutreten. Aufgrund der langen Rednerliste verweise ich für weitere Pro- und Contra-Argumente auf die nachfolgenden Fraktions- und 38 Einzelsprecher.

Zusammenfassend bittet Sie die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen und Volk und Ständen zu empfehlen, die Initiative abzulehnen.

Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2020-09-24 | Lexipedia | Lexipedia