Leuenberger Ernst · Ständerat · 2002-09-24
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-24
Wortprotokoll
Bei Artikel 1 Absatz 1 geht es nun um die Festlegung der Grenzwerte. Der Bundesrat sieht entsprechend dem Wunsch, der bei der Revision des SVG im Parlament geäussert wurde, zwei Grenzwerte vor. Unbestritten geblieben ist in der Kommission der "obere Grenzwert", wenn ich ihn so nennen darf, nämlich eine Blutalkoholkonzentration von 0,8 Promille und mehr, die als qualifiziert zu gelten hat. Diese Frage ist in Absatz 2 geregelt. Die Diskussion, die wir jetzt kontrovers führen, bezieht sich auf Absatz 1.
Es ergab sich tatsächlich eine Kontroverse um die Festsetzung des von mir erfundenen Begriffes des "unteren Grenzwertes", dessen Übertretung zwar milder geahndet werden soll, der aber immerhin nicht mehr im erlaubten Bereich liegt. Der Bundesrat sieht vor, diese untere Grenze bei 0,5 Promille anzusetzen, die Kommission ist ihm dabei mit 9 zu 4 Stimmen gefolgt. Wie Sie der Fahne entnehmen können, beantragt Ihnen die Minderheit Hess Hans, diese untere Grenze sei bei 0,7 Promille anzusetzen.
Zu dieser Streitfrage möchte ich zuerst anmerken, dass bereits die Botschaft zur Änderung des SVG aus dem Jahre 1999 - die Vorlage wurde vom Parlament im Jahre 2001 verabschiedet - die ganze Begründung enthält, weshalb die Grenze von 0,5 Promille sinnvoll ist. Der Bundesrat bekräftigt diese ganze Argumentation in der vorliegenden Botschaft zur Verordnung. Vielleicht ist es nützlich, darauf hinzuweisen, dass die früheren Diskussionen immer von den Varianten 0,5 oder 0,8 Promille ausgegangen sind. Heute ist der Kampf - aus Gründen, die dann die Minderheit darstellen wird - zwischen 0,5 und 0,7 Promille auszufechten. Die Argumente für die Festlegung der Grenze bei 0,5 Promille haben sich nicht verändert, die Gegenargumente auch nicht.
Die Kommissionsmehrheit hält es mit dem Bundesrat als erwiesen, dass das Unfallrisiko ab 0,5 Promille markant steigt. Das heisst etwa so: "Spätestens ab 0,5 Promille sind die für das Autofahren zentralen Funktionen messbar beeinträchtigt." Das ist ein Zitat aus einem Papier der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU). Die Grenze von 0,5 Promille müsste nach Berechnungen der BfU zur Vermeidung von bis zu 20 Verkehrstoten pro Jahr führen; zusätzlich wird von der Vermeidung von Hunderten von Verkehrsverletzten pro Jahr gesprochen. Die Festlegung der Grenze bei 0,5 Promille müsste nach der gleichen Quelle zur Vermeidung volkswirtschaftlicher Schäden in der Höhe bis zu 100 Millionen Franken führen.
Es wird dann auch - mit Beispielen aus Österreich untermauert - auf eine generalpräventive Wirkung der Grenzwertsenkung auf 0,5 Promille hingewiesen. In Österreich hat man offenbar festgestellt, dass mit der Senkung dieser Grenze auch weniger Fälle im oberen Bereich festgestellt worden sind. Das hat man dann als generalpräventive Wirkung bezeichnet.
Zur generellen Bedeutung der Geschichte ist daran zu erinnern, dass wir uns mit der Rücknahme der Kompetenz an das Parlament selber ein bisschen in eine schwierige Lage gebracht haben: Wir sprechen hier über 20 Prozent der [PAGE 725] Strassenverkehrsunfälle; es ist nachgewiesen, dass 20 Prozent dieser Unfälle mit Alkohol zu tun haben. Wir sprechen also gerade nicht über die übrigen 80 Prozent der Unfälle im Strassenverkehr.
In diesem Rat gibt es grosse Statistiker; ich habe in der Kommission festgestellt, dass fast jeder Akademiker in diesem Rat einmal ein Semester lang Statistik studiert hat, und das könnte unter anderem zu einer hochinteressanten wissenschaftlichen Diskussion führen, die dann aber möglicherweise politisch unerheblich wäre, wie so manches, was wir gelegentlich diskutieren. Im diskutierten Bereich von 0,5 bis 0,8 Promille - bei den Vorbereitungen ging ich noch davon aus, dass wir darüber streiten, aber ich muss da jetzt im Unexakten bleiben - sollen 5 bis 6 Prozent der Unfälle liegen, die mit Alkohol zu tun haben. Das ist also nochmals eine kleinere Gesamteinheit. Wenn jemand daraus schliessen würde, es handle sich um eine Residualkategorie, die zu vernachlässigen sei, so erlaube ich mir doch den Hinweis, dass man uns nachwies - dieser Nachweis blieb unbestritten -, dass es sich letztendlich um die Vermeidung von bis zu 20 Verkehrstoten pro Jahr handelt. Das ist ausserordentlich ernst zu nehmen, ausserhalb jeglicher statistischen Diskussion. Immerhin - um auch noch etwas in Statistik zu machen - weist der Bundesrat darauf hin, dass sich im Jahre 1999, also nicht vor Adam und Eva, in einer Meinungsumfrage in der Bevölkerung über 70 Prozent der Befragten für die Einführung der Grenze von 0,5 Promille ausgesprochen haben sollen.
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates, d. h. zur Festlegung der unteren Grenze bei 0,5 Promille.