Strahm Rudolf · Nationalrat · 2000-03-20
Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-20
Wortprotokoll
Wir sind hier an einem Punkt, wo uns die Vergangenheit einholt: bei den Überkapazitäten, die bei der Atomkraft und bei einigen neueren Wasserkraftwerken gebaut wurden. Wir haben jetzt nicht amortisierbare Investitionen. Aus einem offiziellen Papier geht hervor, dass der VSE die nicht amortisierbaren Investitionen auf 10 Milliarden Franken schätzt. Es geht da also um enorme Beträge. Deswegen ist es gerechtfertigt, dass eine Abstimmung über die Ausgabenbremse mit qualifiziertem Mehr erfolgt, sollte der Minderheitsantrag Baumberger oder der Antrag Christen angenommen werden.
Wir haben jetzt zwei Konzepte - ich erkläre es noch einmal -, um das gleiche Problem zu lösen; nur wird das Problem in zwei verschiedenen Artikeln angegangen:
Die Kommissionsmehrheit - sie kommt bei Artikel 30 Absatz 2 zum Zug - möchte die nicht amortisierbaren Investitionen bei der Wasserkraft auch angehen; nur hat sie dabei ein Finanzierungskonzept. Sie möchte nämlich die NAI, sofern nötig, während zehn plus fünf Jahren - also während maximal fünfzehn Jahren - unter restriktiven Bedingungen aus der Förderabgabe entschädigen. Deswegen will die Kommissionsmehrheit in Artikel 30 Absatz 2 ein Junktim, d. h., sie will die Förderabgabe mit dem Elektrizitätsmarktgesetz verknüpfen.
Die Minderheit Baumberger jedoch will hier bei Artikel 25ter die NAI aus der Bundeskasse bezahlen. Ich wiederhole: Die Minderheit will die Bundeskasse heranziehen, um die früheren Fehlinvestitionen zu entschädigen. Der Antrag Christen möchte das auf die Wasserkraftwerke beschränken und die Atomkraftwerke beiseite lassen. Sie müssen doch wissen: Es sind gewaltige Investitionen nötig. Ich muss Ihnen die Frage stellen - auch den Ordnungspolitikern und den Finanzpolitikern: Ist jetzt plötzlich alles wieder gut genug, um die Bundeskasse heranzuziehen? Jetzt spricht man plötzlich nicht mehr vom Sparen. Die Mehrheit hätte immerhin ein Finanzierungskonzept, so dass nicht die Bundeskasse zahlen muss. Jetzt muss plötzlich die Bundeskasse geradestehen, um den Strommonopolen die früheren Fehlentscheide zu entschädigen. Die "NZZ" und die Wirtschaftspresse haben einhellig geschrieben: Die Energieinvestitionen sind ein betriebliches Risiko. Dieses hat jetzt nicht der Bund aus seiner Kasse zu bezahlen.
Es ist schade, dass nur ein einziger Vertreter aus den Berggebieten gesprochen hat, obschon das die Berggebiete direkt etwas angeht, Herr Schmid. Ich habe hier einen Brief der Regierungskonferenz der Gebirgskantone, den die Kommissionsmitglieder erhalten haben. Diese will keine Lösung mit einer Entschädigung aus der Bundeskasse, wie das Herr Christen oder die Minderheit Baumberger wollen. Ich möchte auch Herrn Christen bitten, sich zu überlegen, ob er seinen Antrag auf diese Art aufrechterhalten will.
Die Gebirgskantone fahren aus drei Gründen mit der Lösung der Mehrheit - mit der Finanzierung ihrer möglichen NAI aus [PAGE 344] der Förderabgabe, über die ja am 24. September 2000 abgestimmt wird - besser:
1. Mit der NAI-Abgeltung über die Förderabgabe ist sichergestellt, dass kein Wasserkraftwerk Konkurs geht. Die Unterstützung muss allerdings betriebswirtschaftlich gerechtfertigt sein.
2. Die Abgeltung aus der Förderabgabe ist nicht nur für die NAI vorgesehen, sondern auch für die Sanierung und Erneuerung der zumeist alten Wasserkraftwerke. Die meisten Wasserkraftwerke sind heute vierzig-, fünfzig- oder sechzigjährig. Hier besteht ein riesiger Sanierungsbedarf, der nicht gesichert ist, im Zeichen der Strommarktliberalisierung weder finanziell noch betriebswirtschaftlich.
3. Die Förderabgabe gibt natürlich einen kleinen Preisvorteil für die erneuerbaren Energien, also für die Wasserkraft, weil sie ja nur die nicht erneuerbaren Energien, auch die Atomkraft, verteuert und damit die relativen Preise zugunsten der Wasserkraft verschiebt.
Aus ordnungspolitischen und finanzpolitischen Gründen und mit Rücksicht auf die eigentlichen Nutzniesser, die Gebirgskantone, bitte ich Sie dringend, die Anträge zu einem Artikel 25ter abzulehnen, sowohl in der Version der Minderheit Baumberger als auch in der Version Christen. Herrn Christen möchte ich nahelegen - wenn er sich schon für dieses Problem einsetzt -, seinen Antrag zurückzuziehen.
Ich möchte Folgendes zusichern: Sollte im Herbst die Förderabgabe in der Volksabstimmung scheitern, kommen wir auf eine andere Art auf die Frage der Abgeltung der NAI zurück; wir bieten hier Hand für eine Lösung. Aber entscheiden Sie jetzt nicht: zuerst Bundeskasse, dann schauen wir weiter.
Ich bitte Sie, alle Anträge für einem Artikel 25ter abzulehnen.