Fischer Ulrich · Nationalrat · 2000-03-20
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-20
Wortprotokoll
Mit dem Elektrizitätsmarktgesetz ändern wir die bisher gültigen gesetzlichen Grundlagen. Die Folge wird ein Preiszerfall, eine Reduktion der Elektrizitätskosten in der Schweiz sein. Wenige neuere Werke können damit nicht mehr amortisiert werden, können die Investitionen nicht mehr auf dem ordentlichen Weg vornehmen. Nachdem das EMG hier eine Änderung vorsieht und die bisherige Rechtsordnung über den Haufen wirft, ist es meines Erachtens auch sinnvoll, wenn in diesem Gesetz eine Regelung für die nicht amortisierbaren Investitionen geschaffen wird. Das EMG schafft eine neue Situation, und deshalb hat die Abfederung auch hier zu geschehen.
Wie geschieht diese gemäss dem Antrag der Minderheit Baumberger in Artikel 25ter? Es soll keine Giesskannenlösung sein, nein! Die Lösung ist sehr restriktiv; es sollen nur Ausnahmefälle vorgesehen werden; die Darlehen sollen rückzahlbar und verzinslich sein; es sollen Darlehen, nicht einfach Abgeltungen sein, und die Modalitäten können durch den Bundesrat festgelegt werden. Es ist also eine sehr moderate, sinnvolle Lösung.
Nun stellt sich die Frage, ob nur die NAI der Wasserkraftwerke oder auch jene der Kernkraftwerke abgegolten werden sollen. Die Voraussetzungen sind für beide Arten von Kraftwerken grundsätzlich die gleichen:
1. Die Investitionen wurden im Vertrauen auf die geltende Rechtsordnung getätigt.
2. Die Investitionen wurden gemäss Aufforderung, im Vertrauen und in Absprache mit den Behörden getätigt.
3. Die Investitionen wurden im Sinne der Landesversorgung getätigt, die nach Behördenforderungen zu 95 Prozent aus schweizerischer Produktion erfolgen musste.
Die Elektrizitätsgesellschaften haben also nicht aus dem hohlen Bauch heraus investiert, sondern gestützt auf Absprachen mit den Behörden, auf Aufforderung durch die Behörden. Deshalb wäre eine solche Abgeltung sowohl bei den Kernkraftwerken als auch bei den Wasserkraftwerken erwünscht, sinnvoll und gerechtfertigt. Wenn Sie diese Abgeltung aber nur auf die Wasserkraft beschränkten, so wäre das ein rein politischer Entscheid. Für politische Entscheide habe ich natürlich Verständnis, obwohl ich damit nicht einverstanden sein kann.