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Gutjahr Diana · Nationalrat · 2020-09-25

Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-09-25

Wortprotokoll

Die Kommission hat am 23. Januar dieses Jahres drei parlamentarische Initiativen sowie eine Standesinitiative gemeinsam behandelt und empfiehlt Ihnen, diesen nicht Folge zu geben. Da diese vier Vorstösse in einem Block behandelt werden, spreche ich nur einmal zu allen vier Geschäften.

Die Kommission hält fest, dass gleicher Lohn für gleiche Arbeit diskussionslos umzusetzen ist. Zudem wurde die Thematik bezüglich Lohngleichheit und Sanktionen bereits mehrfach im Plenum diskutiert, weshalb am 14. Dezember 2018 das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann revidiert wurde und mit einer Pflicht für Arbeitgebende zu einer betriebsinternen Lohnanalyse ergänzt wurde. Da die Kommission die Geschäfte vor Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes behandelt hat, hat die Mehrheit darauf verwiesen, dass es stossend sei, ein Gesetz zu ändern, bevor eine Änderung zu diesem Thema überhaupt in Kraft getreten sei. Heute ist die Änderung des Gleichstellungsgesetzes in Kraft. Jetzt aber das Gesetz zu ändern, bevor diese Analysen durchgeführt wurden, bedeutet Rechtsunsicherheit und destabilisiert die Wirtschaft.

Zu den einzelnen Vorstössen: Die parlamentarische Initiative Marti Min Li 19.444, "Sanktionen bei Lohnungleichheit", verlangt die Ergänzung des Gleichstellungsgesetzes mit einer Strafbestimmung, dass bei der Feststellung einer erneuten Lohndiskriminierung für die Arbeitgeber eine Busse bis zu 40[NB]000 Franken ausgesprochen wird. Das lehnt die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen ab. In der Kommission wurde von der Mehrheit erwähnt, dass während der Plenumsdebatte 2018 festgehalten wurde, dass von Sanktionen gegenüber Unternehmen ausdrücklich abzusehen sei; dies insbesondere wegen der noch ausstehenden Resultate dieser Lohnanalysen. In der Kommission hat die Minderheit angemerkt, dass nicht umgesetzte Gesetze auch Konsequenzen nach sich ziehen müssten sowie dass die Höhe der Busse eine kleine, aber wirkungsvolle Sanktion sei, weshalb diese Strafbestimmung aufgenommen werden müsse.

Auch die parlamentarische Initiative Reynard 19.452, "Schwarze Liste für Unternehmen, die sich nicht an die Lohngleichheit von Frau und Mann halten", lehnt die Kommission ab. Hier soll eine unabhängige Stelle dem Bund die Arbeitgeber melden sowie Misstritte auf einer schwarzen Liste veröffentlichen. Fragen tauchten auf, ob man gegebenenfalls an eine weisse Liste denken könnte, um mit positiven anstelle negativer Anreize zu arbeiten. Weiter hätten sich aber auch schon sehr viele Unternehmungen an die Verwaltung gewandt, um zu erfragen, wie das jetzt genau funktioniere. Weitere Rechtsunsicherheiten lehnt die Kommission deshalb mit 15 zu 10 Stimmen ab.

Weiter tut gemäss der Initiative 19.453 ein griffiges Gesetz für die Mehrheit der Arbeitnehmenden not. Sie verlangt, dass der Wirkungsradius auf kleinere Unternehmungen ab 50 Mitarbeitenden auszudehnen sei. Im revidierten Gleichstellungsgesetz ist festgehalten, dass Unternehmungen mit 100 oder mehr Mitarbeitenden diese Analysen zu machen haben. Wir haben im Dezember 2018 die Revision verabschiedet und in Artikel 17b festgehalten, dass der Bundesrat für die Evaluation dieses Gesetzes sorgen soll. Diese Evaluation soll nach neun Jahren stattfinden. Die Unternehmen haben bis Ende Juni 2021 Zeit, die Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Danach haben sie ein Jahr, das heisst bis 2022, Zeit für die Überprüfung. Bis 2023 müssen dann die Mitarbeitenden über die Ergebnisse der Analysen informiert werden. Von da an wird man nach einem Jahr auch in der Lohnstrukturerhebung, die immer zwei Jahre nachhinkt, noch nichts sehen können. Mit den ersten handfesten Ergebnissen können wir nach rund neun Jahren rechnen. Deshalb die Anzahl jetzt nach unten zu korrigieren, ist verfrüht. Die Kommission lehnt dies mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.

Die Standesinitiative 18.323 verlangt, dass das Gesetz so anzupassen sei, dass die Kantone die Einhaltung überprüfen und Sanktionen gegenüber Arbeitgebern verhängen können. Hier verweist die Kommission grossmehrheitlich darauf, dass bereits im Rahmen der heutigen Gesetzgebung viele Freiheiten vorhanden seien und ein Eingriff auf Bundesebene ein weiterer Eingriff in die Hoheit der Kantone bedeute. Wie bereits erwähnt: Die Kommission lehnt es mit 15 zu 9 Stimmen ab, dieser Initiative Folge zu geben.