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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2002-09-24

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-24

Wortprotokoll

Als ob es 1973 nie gegeben hätte! Wir alle, die wir in diesem Saal sitzen, haben 1973 erlebt, wie der Bundesrat in schwieriger Zeit, um Erdöl zu sparen, just das gemacht hat, was jetzt einzelne Mitglieder dieses Rates hier als undurchführbar und unmöglich bezeichnen. Offenbar waren die Behörden der Eidgenossenschaft 1973, in schwieriger Zeit, klüger als heute wir alle zusammen. Die Geschichte ist praktikabel, 1973 beweist es. Gehen Sie bitte in die Archive und schauen Sie nach, wie man das damals gemacht hat. Oder wenn Sie mal neben dem Autofahren einen Augenblick der Besinnlichkeit finden, versuchen Sie sich ganz persönlich daran zu erinnern, wie Sie das damals erlebt haben. Das ist vielleicht für einen Kommissionssprecher etwas polemisch, aber Sie haben bei der Beschreibung der praktischen Probleme ordentlich dick aufgetragen.

Ich möchte noch versuchen, eine sehr ernsthafte "Geschichte" etwas anders zu beleuchten, ich meine die Aussage "Die Initiative muss unbedingt dem Volk vorgelegt werden." Ich darf Sie in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass alle Volksinitiativen, die ich kenne, eine Rückzugsklausel und ein bezeichnetes Gremium enthalten, das das Recht hat, die Initiative zurückzuziehen. Weshalb? Die Initiative hat nie den ersten Zweck, eine Volksabstimmung zu provozieren. Jede Initiative, und das haben die Politologen uns gezeigt, hat die Absicht, anregend zu wirken, eine Frage auf die politische Agenda zu setzen, die möglicherweise ohne dieses Mittel der Initiative sonst nicht auf die politische Agenda käme. Die Initiantinnen und Initianten lassen sich mit dem Mittel der Rückzugsklausel immer eine Türe offen: Falls es auf einfachere Weise als über den Weg einer Volksabstimmung geht, dann sind sie bereit, Initiativen zurückzuziehen. Ich würde nicht so weit gehen, das Ringen um den Rückzug einer Initiative als Kuhhandel zu bezeichnen.

Jene von Ihnen, die schon in Initiativkomitees sassen, wissen, dass es durchaus legitim ist, entweder zur Regierung oder zum Parlament zu gehen und zu sagen: Wenn du, Parlament, mir auf dem Gesetzeswege entgegenkommst, dann ziehe ich meine Initiative zurück. Das hat im Übrigen auch einen ganz praktisch-politischen Grund: Immerhin wissen wir, dass seit Einführung des Initiativrechtes nur wenige Volksinitiativen tatsächlich angenommen worden sind. Das hat aber noch niemanden dazu bewogen, das Initiativrecht abschaffen zu wollen, weil man bei näherer Beobachtung und Betrachtung eben feststellen kann, dass die Initiative ein Anregungsmittel ist.

Mein grosser Lehrer in politischen Wissenschaften, Erich Gruner, hat uns einmal gesagt, das Mittel der Initiative führe immer wieder dazu, dass politische Kreise, die nicht parteipolitisch oder verbandsmässig strukturiert seien, ihre Anliegen mit diesem Mittel in die politische Beratung einbringen könnten. Das sei - führte er aus - ein Integrationsmittel sondergleichen.

Wenn ich die Initiantinnen und Initianten der Sonntags-Initiative, die zum grossen Teil junge bis sehr junge Leute sind, höre und ihre Begeisterung für ihr Projekt sehe, muss ich Ihnen nochmals sagen: Es würde sich auch in demokratiepolitischer Hinsicht lohnen, ihnen in Form dieses Gegenvorschlages etwas zu offerieren.

Ich bitte Sie, der sehr knappen Kommissionsmehrheit zuzustimmen und diese Vorlage anzunehmen.

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