Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2002-09-25
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-25
Wortprotokoll
Artikel 16 Absatz 1 regelt den Anspruch auf eine erstmalige Ausbildung. Die berufliche Weiterausbildung nach Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe c stellt einen Sonderfall unter den Eingliederungsmassnahmen dar. Im Unterschied zu den übrigen beruflichen Massnahmen der IV muss eine berufliche Weiterbildung nicht invaliditätsbedingt notwendig sein, damit die invaliditätsbedingten Mehrkosten gestützt auf Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe c durch die IV übernommen werden. Wie bei der erstmaligen Ausbildung übernimmt die IV somit die so genannten invaliditätsbedingten Mehrkosten einer Weiterbildung wie z. B. Transportkosten und anderes. Damit werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Menschen mit Behinderungen für ihre berufliche Weiterentwicklung die gleichen Möglichkeiten wie nicht behinderten [PAGE 756] Menschen offen stehen. Neu sollen die invaliditätsbedingten Mehrkosten für berufliche Weiterausbildung nicht nur im angestammten, sondern auch in neuen Berufsfeldern übernommen werden.
Die berufliche Weiterausbildung soll dazu beitragen, dass die Erwerbsfähigkeit voraussichtlich verbessert oder erhalten werden kann. Behinderte Menschen werden damit gegenüber nicht behinderten Personen nicht bevorzugt, d. h., sie müssen die Grundkosten der Fort- und Weiterbildung selber übernehmen. Die IV übernimmt die behinderungsbedingten Mehrkosten.
Der Nationalrat hat gegenüber der Fassung des Bundesrates eine geringe Ausdehnung vorgenommen. Gemäss Beschluss des Nationalrates kann das zuständige Bundesamt Ausnahmefälle umschreiben, in denen in begründeten Fällen eine Weiterbildung in einer spezialisierten Institution oder Organisation besucht werden kann. Ihre Kommission schliesst sich dem Beschluss des Nationalrates an, ist aber klar der Meinung - ich möchte dies zuhanden der Materialien betonen -, dass die Ausdehnung nur für einzelne Massnahmen gelten und restriktiv ausgelegt werden soll.