Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2002-09-25
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-25
Wortprotokoll
Wir haben jetzt sehr viel über die finanziellen Belange der 4. IV-Revision gesprochen. Ich möchte mich daher als Berichterstatterin vor allem auf die materiellen Inhalte der Revision beschränken. Ich möchte Ihnen vorerst kurz die Ziele der Botschaft des Bunderates darlegen, dann die Beschlüsse des Nationalrates erläutern und Ihnen am Schluss die Anträge Ihrer Kommission vorlegen.
Die bundesrätliche Botschaft zur 4. IV-Revision verfolgt vier Hauptziele: die finanzielle Konsolidierung - das möchte ich nach der soeben geführten Debatte speziell betonen -, [PAGE 751] gezielte Anpassungen im Leistungsbereich, die Verstärkung der Aufsicht des Bundes sowie Verbesserungen und Vereinfachungen bei Strukturen und Abläufen.
Bei den Leistungsanpassungen wird die Einführung einer Assistenzentschädigung das heute komplizierte und teilweise ungerechte System von Leistungen für Behinderte ersetzen, die auf Pflege und Betreuung angewiesen sind. Es erfolgen auch gezielte Anpassungen im Leistungsbereich. Mit der Einführung einer Assistenzentschädigung als Ersatz für die bisherige Hilflosenentschädigung, die Pflegebeiträge für Minderjährige und die Beiträge an die Kosten der Hauspflege sind gezielte Leistungsanpassungen im Hinblick auf eine erhöhte Autonomie von behinderten Menschen vorgesehen. Die Assistenzentschädigung soll dazu beitragen, dass Behinderte mit einem länger dauernden, regelmässigen Bedarf an Betreuung oder Pflege die dadurch entstehenden Kosten mindestens teilweise decken können.
Der Bundesrat schlägt eine Verdoppelung der heutigen Ansätze der Hilflosenentschädigung für zu Hause lebende Menschen mit Behinderungen vor. Neu sollen auch Menschen mit psychischen oder leichten geistigen Behinderungen, die zu Hause leben und im Alltag auf eine Begleitung vonseiten von Drittpersonen angewiesen sind, einen Anspruch auf eine Assistenzentschädigung erhalten. Für minderjährige Versicherte, die eine besondere, intensive Pflege benötigen, sieht der Bundesrat zudem einen dreistufigen Intensivpflegezuschlag vor. Im Weiteren soll ein zeitgerechtes, transparentes und zivilstandsunabhängiges Taggeldsystem das überholte Taggeldsystem der IV ersetzen. Schliesslich soll die IV künftig die invaliditätsbedingten Mehrkosten im Bereich der beruflichen Weiterbildung unabhängig von der Art des Berufsfeldes unter klar definierten Voraussetzungen übernehmen. Damit wird die Grundlage dafür geschaffen, dass Menschen mit Behinderungen für ihre berufliche Weiterentwicklung dieselben Möglichkeiten offen stehen wie nichtbehinderten Menschen.
Es geht aber auch darum, die IV finanziell zu entlasten: mit der Aufhebung von Zusatzrenten, mit der Aufhebung der Härtefallrente sowie mit der Schaffung eines Anspruchs auf Ergänzungsleistungen für Bezügerinnen und Bezüger von Viertelsrenten.
Zudem soll die Aufsicht des Bundes verstärkt werden. Das geltende System der Überprüfung der ärztlichen Angaben durch die IV-Stellen reicht nicht aus, um die starke Zunahme der Zahl der IV-Rentenbezügerinnen und -bezüger in den Griff zu bekommen. Hinzu kommen die seit Jahren bestehenden erheblichen kantonalen Unterschiede in Bezug auf den Anteil der Personen, die im Erwerbsalter im Sinne des Gesetzes invalid werden und eine Rente beziehen. Seitens des Parlaments war das Anliegen der Schaffung regionaler ärztlicher Dienste bereits in der Revision 1999 eingebracht worden. Der Bundesrat sieht diese Massnahme im Revisionsprojekt vor; der Nationalrat und Ihre Kommission möchten dem folgen.
Die Einführung der Assistenzentschädigung anstelle des bisherigen Leistungssystems war im Nationalrat grundsätzlich unbestritten; strittig war nur deren Höhe. Der Bundesrat schlägt, je nach Bedarf, Ansätze von 80, 50 und 20 Prozent des Höchstbetrages der Altersrente vor - was im Verhältnis zu den bisherigen Ausgaben insbesondere für die Hilflosenentschädigung einer Verdoppelung der Leistungen entspricht und für die IV Mehrausgaben, Korrekturbereiche eingeschlossen, in der Höhe von rund 162 Millionen Franken bewirkt. Die Mehrausgaben infolge Besitzstandwahrung in der AHV belaufen sich auf etwa 63 Millionen Franken. Dem stehen Einsparungen auf der Leistungsseite gegenüber, insbesondere bei der Zusatzrente und der Aufhebung der Härtefallrente.
Bereits der Nationalrat hat sich eingehend mit dem Schicksal körperlich behinderter Menschen auseinander gesetzt. Er war sich der Tatsache bewusst, dass auch Schwerbehinderte, die einen hohen Assistenzbedarf haben, den Wunsch hegen, ausserhalb des Heims zu leben, und ihre Pflege selbst organisieren möchten. Weil diese Menschen in den Heimen von den höheren Subventionsleistungen des Bundes im Rahmen der kollektiven IV-Leistungen profitierten, hatten sie bis anhin oft keine andere Wahl, als ins Heim zu gehen. Deshalb hat der Nationalrat in Artikel 42ter zusätzlich zum Entwurf des Bundesrates festgelegt, dass der Assistenzbedarf bei allen Assistenzberechtigten in funktioneller und zeitlicher Hinsicht einheitlich abgeklärt wird. Sodann soll die Entschädigung personenbezogen ausgerichtet werden und dadurch die Wahlfreiheit in zentralen Lebensbereichen erleichtert werden. Um dies zu erreichen, hat der Nationalrat die Grundentschädigung angehoben. Sozial bedürftigen Behinderten mit hohem Pflegebedarf, die ausserhalb einer stationären Institution leben wollen, soll ein entsprechender Anspruch auf Ergänzungsleistungen zugebilligt werden - dies dank einem wesentlich erhöhten Maximalbetrag von 90 000 Franken pro Jahr. Dieser Anspruch besteht aber nur, wenn zwischen Grundentschädigung und ausgewiesenem Assistenzbedarf eine Deckungslücke besteht.
Der Nationalrat wollte also keine Subventionierung nach dem Giesskannenprinzip, sondern Ergänzungsleistungen für Personen, welche aus wirtschaftlichen Gründen darauf angewiesen sind. Der Nationalrat hat damit die vorgesehene Assistenzentschädigung im Vergleich zum Entwurf des Bundesrates verstärkt und tendenziell ausgeweitet. Mit dem Pilotartikel 68quater hat er zudem die Türen ein Stück weit für Innovationen geöffnet.
Zu den Beschlüssen Ihrer Kommission: Ihre Kommission geht in der Frage der Assistenzentschädigung noch etwas weiter; das heisst, sie hat einen etwas anderen Weg gewählt. Die Mehrheit der Kommission ist im Grundsatz mit Nationalrat und Bundesrat einverstanden, dass die Wahlmöglichkeit der betreuungsbedürftigen Menschen mit Behinderungen in den zentralen Lebensbereichen erleichtert werden muss. Sie möchte aber eine etwas andere Ausgestaltung. Sie stellte sich die Frage, ob es nicht besser wäre, die Kosten für die Betreuung zu Hause bestmöglich durch die IV abzudecken. Nach diesem Modell würde die Hilflosenentschädigung personenbezogen ausgerichtet, damit die Wahlfreiheit in den zentralen Lebensbereichen erleichtert werden kann. Die IV würde - immer gemäss Antrag der Mehrheit - pro Monat eine Grundpauschale sowie aufgrund eines individuell festgelegten zeitlichen Assistenzbedarfs ein persönliches Assistenzbudget auszahlen.
Zum Höchstbetrag der Altersrente gemäss Artikel 34 Absätze 3 und 5 AHVG: Die Mehrheit geht damit in die Richtung, in die die Minderheit gehen will, propagiert aber ein schrittweises und von einem Pilotversuch flankiertes Vorgehen. Ich verweise wieder auf Artikel 68quater, der die notwendige, zurzeit noch fehlende Basis an Zahlen und Fakten schaffen soll, um einen definitiven Entscheid in den nächsten Jahren herbeizuführen. Der Pilotversuch ist bewusst offen formuliert, damit auf ihn gestützt alle denkbaren alternativen Assistenzmodelle ausgetestet werden können.
Eine starke Minderheit Ihrer Kommission sieht, wie angetönt, bereits heute die Einführung eines individuellen Assistenzbudgets als Versicherungslösung vor. Damit wird ein auf die Person flexibel anpassbares Assistenzbudget geschaffen. Selbstbestimmung und Eigeninitiative Behinderter sollen dadurch noch gezielter gefördert werden. Auf die Details werde ich in der Detailberatung zurückkommen.
Ich bitte Sie im Namen der einstimmigen Kommission, auf den Entwurf zur 4. IV-Revision einzutreten.