Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2020-10-29
Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-10-29
Wortprotokoll
Ich beginne mit der Einschätzung des neuen Artikels 44a. Dieser Antrag ist ohne Grundlagen und seriöse Abklärungen in die Kommission gelangt. Er ist nicht minder brisant. Er will nämlich für die Krankenkassen Gewinn in der Grundversicherung zulassen und würde eine Abkehr vom heute geltenden wichtigen Grundsatz, nämlich dem Gewinnverbot in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, bedeuten. Wir von der SP-Fraktion sind explizit dagegen, dass auch nur ein Franken von ausgehandelten Rabatten in Dividenden fliessen kann. Rabatte sollen in Form von Prämienreduktionen dahin fliessen, wo sie hingehören, nämlich zu den Versicherten und nicht zu den Aktionärinnen und Aktionären. Vergünstigungen müssen also weitergegeben werden, denn Einsparungen sollen letztlich den Prämienzahlenden zugutekommen.
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, diesen Antrag der Mehrheit abzulehnen. Es ist unbestritten, dass Tarife oder Pauschalen zum Teil zu hoch sind. Diese müssen neu verhandelt werden, wenn sie zu hoch sind. Es darf nicht am Ende in einer Rabattschlacht enden. Da kann man auch offen sagen, dass in dieser Rabattschlacht dann wahrscheinlich eher die grossen Kassen bevorteilt würden. Wenn die Tarife und Pauschalen zu hoch sind, dann sollen sie angepasst werden. Es ist ja bereits heute möglich, tiefere Tarife als verhandelt anzuwenden. Nur gehen diese Rabatte dann an die Prämienzahlenden und eben nicht, wie neu vorgeschlagen wird, zu einem Teil in die Taschen der Krankenkassen.
Dann komme ich zu den "Massnahmen zur Steuerung der Kosten" in Artikel 47c. Diese stehen natürlich im Zusammenhang mit der Kostenzielvorgabe aus dem Kostendämpfungspaket 2; wir haben diese Behandlung ja auch aus diesem Grund verschoben, bis wir hier mehr Klarheit zum Inhalt des zweiten Teils haben. Das Ziel ist die Verhinderung ungerechtfertigter Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, und dieses Ziel teilen wir ja sicher alle. Hier möchte man einfach ein Instrument einführen, damit die Tarifpartner diese ungerechtfertigten Kostensteigerungen auch angehen können, damit sie die Kosten, ob mit oder ohne Zielvorgabe - das muss auch gesagt sein -, mit grosser Autonomie im Griff halten können.
Was sind das für Instrumente? Da gibt es verschiedene Möglichkeiten, zum Beispiel degressive Tarife oder eine Anpassung der Tarifstruktur, Rückvergütungen, Tarifkürzungen oder eben auch eine Mischung aus all diesen Massnahmen; aber das entscheiden die Tarifpartner autonom.
Wir unterstützen deshalb hier die Mehrheit der Kommission, und bei Absatz 7 unterstützen wir die Minderheit I (Gysi Barbara). Wie schon ausgeführt, möchten wir hier empfehlen, zusätzlich den aus Versichertensicht wichtigen Grundsatz hineinzuschreiben, dass der Zugang zu allen Leistungen für alle gewährleistet werden muss. Den Minderheitsantrag II (Hess Lorenz), welcher dieses Kostensteuerungsinstrument streichen möchte, lehnen wir ab.
Zuletzt noch zum Beschwerderecht gegen Beschlüsse der Kantonsregierungen: Wir lehnen dieses Beschwerderecht für die Versicherer ab, weil wir befürchten, dass es kostentreibend wirkt. Wir beraten nun mal ein "Kostendämpfungspaket" und kein "Kostenantreibungspaket". Wir befürchten, dass es kostentreibend wirken und vor allem viel Rechtsunsicherheit bringen könnte.
Die Grundsatzfrage ist ja: Wer ist für die Spitalplanung zuständig? Das sind jetzt nun mal die Kantone, und sie haben neben der Zuständigkeit eben auch die Versorgungsverantwortung; diese liegt nicht bei den Versicherern. Die Kantone sind für die Spitalversorgung zuständig und steuern sie nach Bedarf und nach den Vorgaben, welche wir ihnen im KVG geben. Dabei berücksichtigen sie verschiedene Faktoren wie die Qualität, die Wirtschaftlichkeit und die Zugänglichkeit im Sinne einer Gesamtbetrachtung. Sie haben natürlich einen Ermessensspielraum, den sie nutzen können, wie zum Beispiel in meinem Kanton, wo es die Besonderheit gibt, dass auch ein Leistungsangebot für die französischsprachige Minderheit sichergestellt wird. Da fällt vielleicht die Beurteilung der einzelnen Faktoren etwas anders aus.
Dann ist auch zu erwähnen, dass das Bundesverwaltungsgericht ungefähr zwei Jahre für einen Entscheid benötigen würde. Die Spitäler würden sich in dieser Zeit in einer grossen Rechtsunsicherheit befinden. Die Planungssicherheit ist ein wichtiges Anliegen der Spitäler, das wir hier nicht gefährden möchten.
Wir bitten Sie deshalb, dieses Beschwerderecht abzulehnen.