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Humbel Ruth · Nationalrat · 2020-10-29

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-10-29

Wortprotokoll

Die grundsätzlichen Überlegungen der Kommissionsmehrheit zum Referenzpreissystem habe ich beim Eintreten ausführlich dargelegt. Wir haben drei Konzepte: erstens das Konzept des Bundesrates, das in der Kommission keine Unterstützung gefunden hat; zweitens das Konzept der Kommissionsmehrheit, das auf dem bisherigen Preisfestsetzungsmodell basiert und daher kein Referenzpreissystem ist. Die erforderlichen Massnahmen, die zu vergleichbaren Kosteneinsparungen führen werden, sind auf Verordnungsebene umsetzbar. Eine davon ist die Einführung eines preisunabhängigen Margensystems im generikafähigen Arzneimittelmarkt, das keine falschen Anreize mehr setzt, sodass Leistungserbringer wie Ärzte oder Apotheker nicht mehr verdienen, wenn sie das teurere Medikament abgeben. Es ist vorgesehen, dass statt der dreijährigen Überprüfung eine jährliche Preisüberprüfung der patentabgelaufenen Medikamente und der Generika erfolgt und eine Vergrösserung des Preisabstandes zwischen Original und Generikum festgesetzt wird.

Das dritte Konzept, der Antrag der Minderheit I (Hess Lorenz), basiert auf dem Referenzpreismodell. Sie will sozusagen ein Referenzpreissystem light und sieht gegenüber dem Bundesrat insbesondere folgende Änderungen vor: Sie will den Absatz streichen, wonach bei zwei wirkstoffgleichen Medikamenten das günstigere abgegeben werden muss, und möchte ein Referenzpreissystem erst ab drei Medikamenten mit dem gleichen Wirkstoff und der gleichen Indikation einführen. Die Minderheit sieht eine Ausnahme für Biosimilars vor. Herr Hess hat ausgeführt, wieso diese Ausnahme berechtigt wäre. Es ist klar, dass Biosimilars etwas anderes sind als Generika. In einer Erstabgabe könnten Biologika aber durch Biosimilars substituiert werden. Dazu gibt es Zahlen, die besagen, dass rund 100 Millionen Franken eingespart werden könnten. Es ist daher nicht unbedingt angezeigt, gerade die Biosimilars, Medikamente in einem Wachstumsmarkt, auszunehmen.

Die Minderheit I sieht auch eine Regelung zur Sicherstellung der Versorgung vor. Das ist an und für sich eine gute Bestimmung. Es wird sich dann aber bei der Umsetzung zeigen, wie und wann sie einzusetzen ist. Ist der richtige Zeitpunkt dann, wenn wir schon eine Medikamentenknappheit haben, wie wir es in dieser Krise erfahren haben? Was sind lebenswichtige Medikamente? Gehören dann Antidepressiva, Blutverdünner, Schmerzmittel usw. dazu? Das sind alles Produkte, die gerade in der Krise knapp waren.

Kritik am Antrag der Kommissionsmehrheit kommt ja auch auf, weil gesagt wird, eine jährliche Überprüfung erzeuge zu viel Aufwand. Ich denke, das ist heute in der digitalisierten Zeit eine Frage der Organisation. Was den Aufwand angeht, können wohl die beiden Konzepte der Kommissionsmehrheit und der Minderheit I gegeneinander abgewogen werden. Die Minderheit I will ja die Wirkstoffzusammensetzung und die Indikation prüfen, dies im Gegensatz zum Bundesrat, der einzig auf die Wirkstoffzusammensetzung abstellt. Zudem will die Minderheit I auch das Referenzpreissystem auf den durchschnittlichen Preis in den Referenzländern abstützen, während das Referenzpreissystem gemäss Bundesrat im Vergleich zu Preisen in Referenzländern einen angemessenen Preisabschlag vorsieht. Das mögen Details sein. Sie werden aber komplex und aufwendig in der Umsetzung sein. Zum Abstimmungsresultat: Die Kommission hat dem Konzept der Mehrheit mit 16 zu 8 Stimmen zugestimmt.

Ich komme zum Substitutionsrecht in Artikel 52a Absatz 1. Frau Porchet möchte da detailliertere Vorgaben inhaltlicher und administrativer Natur für die Abgabe von Generika einführen. Die Kommission hat diesen Antrag mit 15 zu 9 Stimmen abgelehnt.

Die Kommissionsmehrheit will auch Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g des Heilmittelgesetzes anpassen und bei Generika Parallelimporte zulassen. Parallelimporte wären bereits zugelassen; dazu muss aktuell aber eine Zulassung von Swissmedic eingeholt werden. Davon möchte die Kommissionsmehrheit die Anbieter befreien. Produkte aus dem Ausland sollen also nicht mehr von Swissmedic zugelassen werden müssen, weil man davon ausgeht, dass sich die ausländischen Zulassungsbehörden über gleiche Qualitätsanforderungen wie die Schweizer Zulassungsbehörde Swissmedic ausweisen.

Dieser Artikel bedeutet einen Paradigmenwechsel in der ganzen Zulassungsgeschichte von Swissmedic. Bis jetzt müssen alle Medikamente, die in der Schweiz abgegeben werden, von Swissmedic zugelassen werden. Die Kommission hat da eine Abwägung gemacht, eine Abwägung zwischen dem Zugang zu günstigeren Medikamenten und einem gewissen Risiko, dass vermehrt Fälschungen auf den Markt kommen und dann auch zu gesundheitlichen Schäden führen könnten. In dieser Abwägung hat die Kommission die neue Bestimmung mit 12 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen ins Heilmittelgesetz aufgenommen.

Ich komme nun zu den Kommissionsvorstössen, über die wir auch noch beschliessen werden.

Als Erstes ist da die Motion 20.3936, "Medikamentenpreise. Für eine Kostendämpfung dank Beseitigung negativer Anreize unter Aufrechterhaltung von Qualität und Versorgungssicherheit". Dieser Vorstoss wurde von der SGK-N einstimmig beschlossen und ist Teil des Konzepts der Kommissionsmehrheit zum Referenzpreissystem. Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Vertriebsanteile in Artikel 38 KLV im Einvernehmen mit den betroffenen Leistungserbringern zu revidieren, sodass sie die Vertriebskosten abdecken, die in Artikel 67 Absatz 1quater Buchstabe a KVV erwähnt sind, und die Abgabe von preisgünstigen Arzneimitteln nicht mehr benachteiligen. Zu diesem Zweck soll ein vom Fabrikabgabepreis abhängiger Fixanteil festgelegt werden. Diese Revision soll weder höhere Kosten zulasten der OKP noch unberechtigte Kürzungen bei den verfügbaren Mitteln verursachen. Eine qualitativ hochstehende medizinische Grundversorgung [PAGE 2018] soll gewährleistet sein. Die Motion will eine bessere Durchdringung des Medikamentenmarktes mit Generika, was zu nachhaltigen Einsparungen führen würde.

Die Motion 20.3937, "Evaluation einer leistungsorientierten Abgeltung der Apothekerinnen und Apotheker", will den Bundesrat beauftragen, eine finanzielle und qualitative Evaluation der Aufnahme einer leistungsorientierten Abgeltung der Apothekerinnen und Apotheker in die Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitsbereich vorzunehmen. Ein solches Modell ist spätestens bei der Behandlung des zweiten Kostendämpfungspakets zu diskutieren. Das wesentliche Element dieser Motion ist die Anerkennung von Leistungen, die von Apothekerinnen und Apothekern zulasten der OKP erbracht werden. Solche Leistungen haben, sofern sie korrekt tarifiert werden, das Potenzial, die medizinische Grundversorgung effizienter und effektiver zu machen. Die Kommission hat diese Motion mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen.

Ich komme noch zum Postulat 20.3939, "Arzneimittel und Impfstoffe. Gewährleistung einer nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Versorgung der Bevölkerung". Das Postulat beauftragt den Bundesrat, einen Bericht über die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Arzneimitteln und Impfstoffen zu unterbreiten und dabei den Schwerpunkt auf Sicherheit, Nachhaltigkeit und Qualität der Versorgung zu legen. Dabei muss der Bundesrat verschiedene Aspekte prüfen; beispielsweise müssen die importierten Komponenten den Schweizer Anforderungen entsprechen und die Arbeitsbedingungen bei der Herstellungsproduktion sozial verträglich sein. Es sind verschiedene Elemente, die mit diesem Postulat geprüft werden müssen. Die Covid-19-Epidemie hat deutlich gemacht, dass die vermeintlich sichere Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und Impfstoffen in einer Krisensituation rasch infrage gestellt werden kann. Daraus sind entsprechende Lehren zu ziehen. Weitere Kriterien bei der Zulassung von Arzneimitteln, welche anerkannten Ansprüchen an Qualität und Umweltverträglichkeit genügen, sind zu prüfen. Die Kommission hat dieses Postulat mit 14 zu 11 Stimmen angenommen.

Ich bitte Sie, bei allen Bestimmungen der Kommissionsmehrheit zu folgen.