Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2002-09-25
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-25
Wortprotokoll
Sie haben eine wichtige Frage gestellt, Herr Wicki. Ich versuche, sie Ihnen in dem Sinne zu beantworten, wie wir darüber in der Kommission gesprochen haben.
Wie Sie sagen, hat der Nationalrat die Einführung einer persönlichen Assistenz im Sinne einer lebenspraktischen Begleitung auch im Falle leichter psychischer Behinderungen beschlossen. Heute haben psychisch Behinderte zwar einen Anspruch auf Hilflosenentschädigung, doch sind die Anspruchsvoraussetzungen sehr eng formuliert. Die Abgrenzung zwischen psychischer und geistiger Behinderung ist in der Praxis schwierig durchzuführen, und die Grenzen sind oft fliessend.
Auf der anderen Seite haben wir Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung, der vorschreibt, dass kein Mensch "wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung" diskriminiert werden darf. Weil die Hilflosenentschädigung auf die körperlichen Lebensfunktionen in den Bereichen Anziehen, Ausziehen, Essen usw. zugeschnitten sind, ist sie für psychisch und geistig Behinderte nicht von Relevanz, weil sich bei ihnen andere Probleme stellen. Deshalb muss der Anspruch auf lebenspraktische Begleitung auch für psychisch Behinderte eingeführt werden, und zwar aus den Gründen, die ich Ihnen zu erklären versucht habe. Es geht also um das Einkaufen oder andere Tätigkeiten, die von solchen Personen nicht allein, sondern nur mit Begleitung getätigt werden können.
Wenn Sie dem Beschluss des Nationalrates nicht folgen, so werden diese Behinderten vom Leistungsbereich der Assistenz ausgeschlossen. Im Falle der Beeinträchtigung der [PAGE 760] psychischen Gesundheit muss allerdings mindestens ein Anspruch auf eine Viertelsrente gegeben sein. Der Nationalrat hat so entschieden; Ihre Kommission hat darüber eine längere Debatte geführt und sich letztlich dem Erstrat angeschlossen.
Ich weiss nicht, Herr Wicki, ob ich Ihre Frage erschöpfend beantwortet habe. Vielleicht kann Frau Bundesrätin Dreifuss noch etwas nachhelfen.