Kälin Irène · Nationalrat · 2020-10-29
Kälin Irène · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2020-10-29
Wortprotokoll
Ziegen haben von Natur aus Hörner, und die Natur stattet uns Lebewesen selten mit etwas aus, das wir nicht brauchen. Das gilt naturgemäss für alle Lebewesen. So sind die Hörner bei Hornträgern wichtig für Sozialverhalten, Rangordnung, Körpertemperaturregulierung, Körperpflege und Fruchtbarkeit und keineswegs nur ein schönes Anhängsel der Tiere. Trotzdem ist die Enthornung von Hornträgern bei uns weit verbreitet, mit teils verheerenden Folgen für die Tiere.
Das gilt ganz besonders für Ziegen. Eine Studie der Uni Bern ergab, dass bei fast zwei Dritteln der Enthornungen durch die Tierhalter die Schmerzausschaltung ungenügend war, was nichts anderes bedeutet, als dass die kleinen Zicklein während der Enthornung leiden. Die Spätfolgen sind dann nochmals eine andere Sache, denn es gibt weitere Studien, die nicht nur die negativen Folgen für das Sozialverhalten der Tiere belegen, sondern auch bleibende chronische Schmerzen.
Das Enthornen von Ziegen und Zicklein ist ein heikler und tierquälerischer Eingriff, der ohne negative Folgen für die Besitzer oder die Tiere verboten werden kann. Denn zum einen belegen Praxis und Forschung, dass die Laufstallhaltung von behornten Ziegen kaum zu Unfällen zwischen Mensch und Ziegen führt. Zum andern ist gerade in den letzten Jahren viel in die Forschung zur Haltung behornter Ziegen investiert worden, und es gibt dafür heute gute stallbauliche Möglichkeiten. Das heisst, bei richtiger Haltung ist eine Enthornung überhaupt nicht notwendig. Diesen Befund stützt die Verhaltensforschung an der ETH und beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Das bestätigt auch der Bundesrat in seiner Antwort zu meiner Motion, ich zitiere: "Wissenschaftliche Untersuchungen des BLV zeigen, dass eine tiergerechte und sichere Haltung behornter Ziegen in Laufställen grundsätzlich möglich ist."
Der Bundesrat will aber den Weg der Freiwilligkeit einschlagen, um den Ziegen ihre Hörner zu lassen. Nur hat der Weg der Freiwilligkeit nachweislich nicht funktioniert, denn schon heute können Ziegenhalterinnen und Ziegenhalter selbstverständlich auf das Enthornen ihrer Tiere verzichten, was einige auch sehr erfolgreich tun, aber viele eben nicht - weil es freiwillig ist. Das Tierwohl darf aber keine freiwillige Sache sein, tierquälerische Praktiken gehören verboten.
Lassen wir den Ziegen ihre Hörner, und zeigen wir, dass wir eine Tierhaltung wollen, die tiergerecht ist. Möglich ist es, machen Sie es heute möglich: Nehmen Sie meine Motion an.