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Müller Leo · Nationalrat · 2020-10-30

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-10-30

Wortprotokoll

Die WAK-N hat sich an der Sitzung vom 12. Oktober 2020 mit[NB]dem[NB]Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz befasst. Mit diesem Gesetz wird die vom Bundesrat am 25. März dieses Jahres erlassene Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung ins ordentliche Recht überführt. Damals hat der Bundesrat über diese Notverordnung die rechtliche Grundlage für eine rasche Überbrückung von Liquiditätsengpässen bei kleineren und mittleren Unternehmen geschaffen. Unser Rechtssystem sieht vor, dass solches Notrecht zeitlich nur für eine begrenzte Dauer Geltung hat. Danach ist es ins ordentliche Recht zu überführen, oder es ist dann aufzuheben.

Zur Beratung dieser Vorlage hat die WAK unseres Rates Anhörungen durchgeführt. So hat sie Vertreter der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren, von Swissmem, des Schweizerischen Gewerbeverbandes und von Treuhand Swiss angehört. Allgemein wird diese Vorlage begrüsst.

Zum Inhalt der Vorlage: Aufgrund des Notrechts konnten Unternehmen bis zum 31. Juli 2020 bei den Banken und bei der Postfinance AG Kreditgesuche stellen. Innert dieser Zeit wurden rund 135[NB]000 Kreditvereinbarungen bis zu einem Betrag von maximal je 500[NB]000 Franken abgeschlossen. Dies ergab dann schlussendlich einen Gesamtbetrag von rund 13,9 Milliarden Franken. Bei diesen Krediten, den sogenannten Kleinkrediten, übernimmt der Bund 100 Prozent der Ausfälle.

Zudem wurden als Zweites rund 1100 Kreditvereinbarungen mit je einem Betrag von über 500[NB]000 Franken abgeschlossen. Bei diesen Krediten übernimmt der Bund 85 Prozent der Kreditausfälle, und die Banken übernehmen 15 Prozent. Dieses Kreditvolumen für die zweite Kategorie beträgt rund 2,6 Milliarden Franken.

Somit ergibt sich, dass von den insgesamt 40 Milliarden, die der Bundesrat zur Verfügung gestellt hat, rund 16,4 Milliarden Franken in Anspruch genommen wurden. Das Konzept sieht vor, dass die Bank einer Unternehmung Kredit gewährt, und für diesen Kredit bürgen zuerst dann die vier Bürgschaftsgenossenschaften in der Schweiz. Erst danach kommt der Bund. Der Bund gab gegenüber diesen vier Bürgschaftsgenossenschaften eine Garantie ab. Diese Bürgschaftskredite verschaffen den Unternehmen die notwendige Liquidität. Das ist der Unterschied zu früheren Krisen. In der Finanzkrise beispielsweise wurde allgemein der Geldhahn zugedreht, und es trat eine Geldknappheit auf. Dieses Mal wurden die Unternehmen mit Geld, also mit Liquidität, ausgestattet, sodass genügend Geld vorhanden war.

Im Rahmen der Eintretensdebatte haben alle Fraktionen diese Vorlage unterstützt. Zudem hat die Finanzkommission in einem umfangreichen Mitbericht zuhanden der WAK unseres Rates verschiedene Anträge gestellt. Aber auch die Finanzkommission beantragte einstimmig bei einer Enthaltung, auf diese Vorlage einzutreten.

Die WAK unseres Rates hat dann ohne Gegenantrag Eintreten auf die Vorlage beschlossen. Während der Beratung wurden insgesamt 29 Anträge behandelt. Nun liegen insgesamt sechs Minderheitsanträge vor, die wir hier im Rat zu behandeln haben. In der Gesamtabstimmung hat die WAK diesem Geschäft mit 25 zu 0 Stimmen, also einstimmig und ohne Enthaltungen, zugestimmt. Ich danke Ihnen für eine gute Beratung.