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Grossen Jürg · Nationalrat · 2020-10-30

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2020-10-30

Wortprotokoll

Die grünliberale Fraktion tritt auf dieses Gesetz ein und dankt dem Bundesrat und den Banken, welche in dieser Sache im März 2020 Leadership bewiesen und rasch und unbürokratisch eine wirkungsvolle Lösung erarbeitet und umgesetzt haben. Die von den Auswirkungen des Covid-19-Lockdowns betroffenen Schweizer Unternehmen rasch mit Liquidität zu versorgen, war eine sehr wichtige und richtige Lösung. Viele KMU erhielten dadurch umgehend Zugang zu Bankkrediten, welche von den anerkannten Bürgschaftsorganisationen verbürgt werden. Der Bund hat sich verpflichtet, die Organisationen für Verluste aus diesen Bürgschaften zu entschädigen. Die Kredite wurden rege beantragt, wir haben es schon gehört. Über 80 Prozent der Kredite wurden an Kleinunternehmen mit weniger als zehn Vollzeitstellen vergeben.

Das umgesetzte System wird nun mit dieser Vorlage ins ordentliche Recht überführt. Alle wichtigen Aspekte wie die Laufzeit, die Zinse der Kredite und Bürgschaften sowie die Instrumente für die Missbrauchsbekämpfung und die Behandlung von Härtefällen werden hier geregelt. Für uns ist wichtig festzuhalten, dass dieses Bundesgesetz ausschliesslich Kredite mit Solidarbürgschaft infolge des Coronavirus betrifft, welche in der Zeit des Lockdowns bis maximal Ende Juli 2020 gesprochen wurden.

Aktuell können keine weiteren Kredite mehr beantragt werden. Angesichts der aktuellen Covid-19-Fallzahlen und der immer neuen, weitergehenden Massnahmen ist es uns wichtig, sich dieser Tatsache bewusst zu sein. Sollte sich die Lage weiter verschärfen und die Wirtschaft aufgrund der Covid-19-bedingten Schliessungen wieder in neue Liquiditätsengpässe kommen, müssten der aktuellen Situation angepasste Lösungen gefunden werden. Für die Grünliberalen ist aber auch zentral festzuhalten, dass es hier um Corona-bedingte Liquiditätsengpässe geht und nicht um langfristige Ertrags- oder Strukturprobleme von Unternehmen. Letztere müssen mit anderen Massnahmen bekämpft werden.

Die grünliberale Linie folgt weitgehend derjenigen des Bundesrates. Wir sprechen uns dafür aus, dass die Kredite innerhalb von 5 Jahren amortisiert werden sollen; für Härtefälle kommen ja 5 zusätzliche Jahre dazu. Eine generelle Verlängerung auf 8 Jahre lehnen wir genauso ab wie einen fixen Nullzins auf eine bestimmte oder gar die gesamte Laufzeit.

In der Vorlage des Bundesrates war die Frage unklar, ob Solidarbürgschaftskreditnehmer Investitionen via zusätzliche Bankkredite, inklusive deren Amortisation, machen dürfen oder ob, wie in der bisherigen Verordnung, ein Investitionsverbot gelten soll. Die Grünliberalen erachten es als sinnvoll, dass Unternehmen, die einen Solidarbürgschaftskredit bezogen haben, trotzdem Investitionen tätigen und ihre Firmen weiterentwickeln und konkurrenzfähig halten können. Die dazu notwendigen ordentlichen Bankkredite sollen von den Banken inklusive Amortisation gewährt werden können, ohne dass dafür die Solidarbürgschaftskredite zuerst zurückgezahlt werden müssen. Die WAK-N hat dazu bei Artikel 2 in den Absätzen 2bis und 2ter einstimmig Klarstellungen eingefügt, welche diese Möglichkeit sicherstellen.

Die grünliberale Fraktion will weiter, dass die Dividendenbeschlüsse genauso wie die Ausschüttung von Dividenden und Tantiemen und die Rückerstattung von Kapitaleinlagen während der Dauer der Solidarbürgschaft verboten bleiben. Um Überschuldungen zu vermeiden, sollen Kredite während der gesamten Laufdauer nicht als Fremdkapital im Sinne von Artikel 725 OR berücksichtigt werden.

Zusammengefasst: Die grünliberale Fraktion tritt auf die Vorlage ein. Auf die einzelnen Artikel werde ich bei der Beratung der Minderheitsanträge eingehen.