Grossen Jürg · Nationalrat · 2020-10-30
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2020-10-30
Wortprotokoll
Ich erlaube mir, für die grünliberale Fraktion im gleichen Votum zu allen Artikeln zu sprechen, zu welchen Minderheiten vorliegen.
Bei Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a unterstützen wir die Mehrheit und sagen damit Ja zur Streichung des Wortes "Ausschüttung". Künftig sollen während der Dauer der Solidarbürgschaft weder ein Dividendenbeschluss noch die Ausschüttung von Dividenden und Tantiemen erlaubt sein. Wie die Finanzkommission unterstützen wir diese Präzisierung. Damit dürfen ab Inkraftsetzung des Gesetzes von Solidarbürgschaftsnehmenden keine Beschlüsse für Dividenden mehr gefasst werden. Diese Präzisierung bringt eine wertvolle Klärung und hat keine Rückwirkung.
Den Einzelantrag Ryser, welcher ein Verbot der Ausschüttung von variablen, nicht vertraglich zugesicherten Lohnbestandteilen verlangt, lehnen wir ab. Das Anliegen in Ehren, aber Arbeitsverträge können jederzeit leicht angepasst werden, und diesen Anreiz wollen wir gar nicht setzen.
Bei Artikel 3 geht es um die Dauer der Kredite. Wir unterstützen hier die Minderheit I (Walti Beat) und damit die Lösung des Bundesrates, wie sie alle Kreditnehmenden bei Vertragsabschluss eingegangen sind, wonach die Kredite innerhalb von 5 Jahren zu amortisieren sind. Der überwiegende Teil der Kreditnehmenden wird das so schaffen und die Kredite raschestmöglich, spätestens aber in dieser Frist zurückzahlen. Für Kreditnehmende, bei denen dies eine erhebliche Härte bedeutet, ist ja eine Verlängerung um weitere 5 Jahre vorgesehen. Bei Härtefällen kann damit die maximale Laufzeit des Kredites auf insgesamt 10 Jahre ausgeweitet werden.
Eine generelle Verlängerung der Kreditdauer auf 8 Jahre, wie es die Mehrheit will, lehnen wir ebenso ab wie eine Kürzung der Frist für Härtefälle auf 7,5 Jahre, wie es die Minderheit II (Matter Thomas) will.
Bei Artikel 4 geht es um die Zinssätze. Die grünliberale Fraktion hält sowohl die Lösung des Bundesrates mit einer politischen Festlegung des Zinssatzes wie auch einen fixen Nullzins über die gesamte Laufzeit nicht für sinnvoll.
Der Bundesrat möchte bereits am 31. März 2021 die Möglichkeit haben, einen höheren Zinssatz festzulegen. Die Mehrheit wiederum verlangt einen Null-Prozent-Zins über die gesamte Laufzeit. Beides ist aus unserer Sicht nicht zielführend.
Die grünliberale Fraktion befürwortet deshalb eine technische Lösung, wie sie im Übrigen auch die Finanzkommission einstimmig empfiehlt. Die Mehrheit der WAK-N wollte aber auf eine solche Lösung nicht eingehen.
Unser Nationalrat Roland Fischer nimmt dieses Anliegen nun aber mit einem Einzelantrag auf. Die Anpassung des Zinssatzes soll sich nach dem Leitzins der Schweizerischen Nationalbank richten. Ist dieser Leitzins höher als minus 0,5 Prozent, so beträgt der Zinssatz für die Bürgschaftskredite bis 500[NB]000 Franken jeweils den Leitzinssatz zuzüglich 0,5 Prozent, und derjenige für die Bürgschaftskredite über 500[NB]000 Franken beträgt jeweils den Leitzinssatz zuzüglich 1 Prozent. Damit wird eigentlich die Marge der Banken fixiert, und die Kreditnehmenden haben die Sicherheit von tiefen oder mindestens von angemessenen Zinsen ohne politische Willkür. Ich bitte Sie, bei Artikel 4 Absatz 3 dem Einzelantrag Fischer Roland zuzustimmen.
Bei Artikel 11 Absatz 5 liegt der Einzelantrag Ruppen vor, welcher ergänzend die gesetzlich geschützten Berufsgeheimnisse von Anwälten speziell erwähnt haben möchte. Wir sehen hierfür keinen Mehrwert und lehnen diesen Antrag ab.
Bei Artikel 12 Absatz 1 folgen die Grünliberalen der Mehrheit und verzichten darauf, zusätzliche Auflagen in Bezug auf die vom SECO zu publizierenden Statistiken zu machen.
Die Treuhand- und Revisionsbranche möchte sich bei Artikel 23 möglichst weit aus der Verantwortung ziehen oder sich Zusatzmandate sichern. Die Mehrheit ist darauf reingefallen. Wir Grünliberalen lehnen das ab. Es stimmt, dass zahlreiche Kleinunternehmen keine Revisionsstelle haben. Aber der Hauptfokus der Prüfung muss bei den grösseren Unternehmen liegen. Zumindest dort sollen die Revisionsstellen ihren Anteil an Informationen an die zuständigen Bürgschaftsorganisationen leisten.