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AB 271551

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-10-30

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier den Antrag der Mehrheit abzulehnen und dem Bundesrat bzw. der Minderheit Badran Jacqueline zu folgen.

Die Kontrollstelle, die Revisionsstelle einer Firma ist ja dazu angehalten, Bericht darüber zu erstatten, ob die gesetzlichen und statutarischen Bedingungen eingehalten worden sind. In diesem Fall hat sie zu prüfen, ob das gemäss den Vorgaben von Artikel 2 Absatz 2 erfolgt ist oder nicht. Wenn das nicht so erfolgt ist, muss die Revisionsstelle wie bei allen anderen Mängeln eine angemessene Frist stellen, in der das in Ordnung gebracht werden kann. Das wäre auch hier der Fall. Wenn dann diese Frist nicht eingehalten wird, und das wäre neu, müsste die Revisionsstelle das der Bürgschaftsgenossenschaft melden. Unserer Meinung nach genügt das. Der Antrag der Mehrheit mit sehr vielen oder eigentlich ausschliesslich Kann-Formulierungen bringt nichts, weil wir nicht davon ausgehen, dass wir davon Gebrauch machen. "Revisionsgesellschaften können beauftragt werden" - ich glaube nicht, dass wir davon Gebrauch machen. Das ist auch nicht notwendig.

Ich möchte noch einmal sagen, wie das läuft. Die Bürgschaft wird gemacht, die Bank macht eine erste Prüfung. PWC prüft alle diese Verträge, bevor sie bei den Bürgschaftsgenossenschaften eingebucht werden. Das ist im Gang und die Eidgenössische Finanzkontrolle überprüft das. Sie meldet dann Verdachtsfälle, und diese werden von der Bürgschaftsgenossenschaft noch einmal geprüft. Die Verdachtsfälle, die wir von der Eidgenössischen Finanzkontrolle erhalten, werden geprüft. Das führt dann dazu, dass etwa in 20 Prozent der Fälle Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erfolgt.

Wir haben also ein Prüfsystem, wir haben ein Kontrollsystem. Diese Kann-Formulierung, so habe ich das Gefühl, ist eher eine neue Beschäftigung für Treuhandfirmen, wenn ich das ganz böse formulieren darf. Das ist so nicht notwendig. Denn das, was wir haben, genügt.